Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-·Seiten und Apps barrierefrei sein.
Sie lesen hier in Leichter Sprache:
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barriere·freiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen daraus eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch die Gemeinde muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
Das Bürgerbüro ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Eine Bäckerei ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist ein Text.
Der Text ist:
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:
Manchmal muss nicht die ganze Internet·Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen jedes Jahr prüfen:
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barriere·freiheit neu machen.
Barriere·freiheit ist schwierig.
Manche Seiten von der Gemeinde sind nicht barriere·frei.
Die Barriere·freiheit für die Seiten ist zu aufwändig.
Weil:
Beispiele für Barrieren sind:
Aber: Barriere·freiheit ist uns sehr wichtig.
Es gibt viele barriere·freie Seiten.
Und es werden immer mehr barriere·freie Seiten.
Wir machen das weil:
Dann können Sie:
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Unten auf allen Seiten finden Sie unseren Kontakt.
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat eine Frist, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 4 Wochen.
Dann können Sie sich bei dieser Schlichtungs·stelle beschweren:
Landeszentrum Barriere·freiheit
Schlichtungs·stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Die Schlichtungs·stelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Schlichtungs·stelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Schlichtungs-stelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barriere·freiheit der Internet·seite zu verlangen.
Das hat einen komplizierten Namen.
Man sagt dazu: Durchsetzungs·verfahren.
Sie können einen Antrag auf Prüfung stellen:
Unten auf allen Seiten finden Sie unseren Kontakt.
Dieser Text ist nur eine Info.
Er beschreibt die Erklärung zur Barriere·freiheit.
Denn jeder soll wissen:
Die komplette Erklärung zur Barriere·freiheit in schwerer Sprache finden Sie hier:
Erklärung zur Barriere·freiheit lesen