Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Der neue Personalausweis enthält dann einen Chip, auf diesem werden die persönlichen Daten des Ausweisinhabers sowie, als freiwillige Zusatzfunktion, Fingerabdrücke gespeichert.
Neue Möglichkeiten mit dem neuen Personalausweis
Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) oder Online-Ausweisfunktion genannt. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“.
Anbieter von Dienstleistungen weisen sich bei Ihnen über ein Berechtigungszertifikat aus. Dieses wird Ihnen angezeigt und enthält Informationen darüber, welche Daten, z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc. angefragt werden. Nur Sie als Nutzer der Dienstleistung entscheiden, ob Sie Ihre Daten übermitteln möchten, und wenn ja, welche. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
- Biometrisches Passbild
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
28,80 Euro (10 Jahre gültig) |
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Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
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Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige |
Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
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Vorläufiger Personalausweis |
10 Euro (3 Monate gültig) |
Weitere Gebührenregelungen |
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Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres |
gebührenfrei |
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
6 Euro |
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Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
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Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) |
6 Euro |
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Ändern der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
6 Euro |
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Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates |
Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Jetziger (Alter) Personalausweis
Bürgerbüro in Wössingen
(Hr. Weber, Tel.:88-11, Fr. Dörfler, Tel.: 88-55), oder in der
Verwaltungsstelle in Jöhlingen
(Fr. Geiger, Tel.: 9146-12, Fr. Eckstein, tel.: 9146-11), oder unter
