Zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen hat der Bund das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, kurz: LuKIFG verabschiedet. Ziel des LuKIFG ist gemäß § 1 LuKIFG die Behebung von Defiziten der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum.
Hierfür überlässt der Bund den Ländern gemäß Art. 143h Abs. 2 des Grundgesetzes ein Betrag in Höhe von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder du Kommunen fällt.
Die Verteilung erfolgt vom Bund an die Länder.
Die Länder legen die Verteilung und die Verfahren der ihnen jeweils zustehenden Mittel selbst fest. Der Anteil für Baden-Württemberg beträgt 13.149.800.000 Euro.
Das Land Baden-Württemberg hat rund zwei Drittel der zur Verfügung gestellten Mittel an die Kommunen übertragen. Für die Gemeinde Walzbachtal ergibt sich ein Anteil in Höhe von 6.424.545,19 Euro.
Die Mittel sind für Sachinvestitionen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere für die kommunale Infrastruktur, zu verwenden.
Aus dem zur Verfügung stehenden Einzelbudget der Gemeinde Walzbachtal plant die Gemeindeverwaltung aus dem aktuellen Haushalt 2026 nachfolgende Verwendung, die der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 04. Mai 2026 beschlossen hat:
| Maßnahme | Voraussichtliche Gesamtkosten | Beantragte Fördermittel | Restkosten |
|---|---|---|---|
| Löschfahrzeug | 790.000 € | 380.000 € | 410.000 € |
| Horträume Walzbachschule | 1.250.000 € | 694.750 € | 555.250 € |
| Sanierung Oberlinhaus | 2.426.050 € | 1.100.000 € | 1.326.050 € |
| Waldkindergarten | 160.000 € | 0 € | 160.000 € |
| Sanierung Weingartener Straße | 622.500 € | 0 € | 622.500 € |
| Sanierung Wössinger Straße | 493.800 € | 0 € | 493.800 € |
| Ampelanlage Wössinger Straße | 95.000 € | 0 € | 95.000 € |