Öffentliche Sitzung des Gemeinderates - Zementwerk Opterra

Gemeindemitteilungen

Montag, 26.Oktober 2026 um 19:00 Uhr Böhnlichhalle Wössingen

Am 26. Oktober 2026 wird der Gemeinderat erneut über den Tagesordnungspunkt „Befreiung vom Pflanzgebot und gemeindliches Einvernehmen zur Aufschüttung im Außenbereich“ beraten. In der Sitzung am 21. September 2026 war dieser Tagesordnungspunkt vertagt worden.

Bei der anstehenden Entscheidung geht es um die beantragte Befreiung vom Pflanzgebot des Bebauungsplans im Zusammenhang mit der geplanten Aufschüttung an der Felswand des Zementwerks OPTERRA. Die Aufschüttung soll der Sicherung der Felswand dienen. Über die Befreiung entscheidet der Gemeinderat. Über den Bauantrag und die erforderliche Baugenehmigung entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde beim Landratsamt Karlsruhe.

Mit der Entscheidung über die Befreiung wird ausschließlich über die beantragte planungsrechtliche Abweichung vom Pflanzgebot entschieden. Die offenen fachlichen Fragen zur Filterstaubhalde und zum Schutz von Boden, Luft und Grundwasser sind damit nicht abschließend geklärt.

Die Sicherheit der Menschen in Walzbachtal und der Schutz der Umwelt haben für Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat höchste Priorität. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb ein unabhängiges Fachbüro beauftragt, die Situation hinsichtlich Luft, Boden und Grundwasser zu untersuchen und fachlich bewerten zu lassen. Zugleich wird die Gemeindeverwaltung die offenen Fragen und den weiteren Sicherungsbedarf mit OPTERRA und den zuständigen Behörden weiter erörtern.

Unabhängig von der Entscheidung über die Befreiung bleiben die Aufklärung der Risiken, die Prüfung notwendiger Sicherungs- und Abdichtungsmaßnahmen sowie Informationen über neue Erkenntnisse zentrale Anliegen. Das gemeinsame Ziel bleibt, eine fachlich fundierte und langfristig tragfähige Lösung zu erreichen.

Die Verwaltung wird über wesentliche neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Amtsblatt, auf der Homepage der Gemeinde und über die sozialen Medien informieren.