Leistungen

Steueridentifikationsnummer beantragen

Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren.

Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zuständige Stelle

das Bundeszentralamt für Steuern

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie automatisch:

  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Falls Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht auffinden können, dann finden Sie die Nummer in der Regel auch
    • im Einkommensteuerbescheid,
    • auf der Lohnsteuerbescheinigung oder
    • im Informationsschreiben des Finanzamtes.
  • Über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern können Sie die Nummer auch erneut anfordern.
  • Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

rund 4 Wochen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.01.2020 freigegeben.

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Binsheim