Service ist unsere Stärke

Durch ständige Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner haben wir uns zum Servicebetrieb weiterentwickelt. Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Ideal und barrierefrei finden Sie im Rathaus Wössingen alle serviceorientierten Dienstleistungen unserer Verwaltung, wie Einwohnerwesen, Standesamt, Ordnungsamt und Sozialamt im Servicebereich unseres Erdgeschosses vor. Im Ortsteil Jöhlingen befinden sich die Verwaltungsräume im Obergeschoß des Speyerer Hofes. Hinsichtlich Ihrer Belange, Interessen und bei der Erledigung Ihrer Verwaltungsangelegenheiten wollen wir Sie umfassend und bürgernah betreuen und unterstützen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nicht nur Informationen zu unseren Dienstleistungen, zu Ansprechpartnern und Satzungen, sondern auch die wichtigsten Informationen zu allen Lebenslagen.

    

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart

Beschreibung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg übt die Rechtsprechung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in zweiter Instanz aus.

Das Landesarbeitsgericht ist zuständig für

  • Berufungen gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren. Das betrifft insbesondere Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
     
  • Beschwerden gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren. Das betrifft insbesondere Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.

Das Landesarbeitsgericht ist zudem das zuständige Beschwerdegericht in Prozesskostenhilfe-, Kostenfestsetzungs- und sonstigen Nebenverfahren.

Die 22 Kammern des Landesarbeitsgerichtes sind mit einem Vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Der Sitz ist in Stuttgart, es gibt jedoch auch Außenkammern. Die Zuweisung der Verfahren ergibt sich aus dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan.

Über die Berufung oder die Beschwerde befindet die Kammer in der Regel auf Grund einer mündlichen Verhandlung.

Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, entscheidet die Kammer durch Urteil oder Beschluss.

Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes steht wegen des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit keine Fachaufsicht über die Richter zu. Gegen Urteile und Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts kann unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen daher nur das Rechtsmittel der Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.

Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
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Kontakt

Telefon (07 11) 66 85-0
Fax (07 11) 66 85-4 00
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-prod-1498566975808-016502132
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Das Neue Rathaus
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Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim