Bebauungspläne

Bebauungsplanentwürfe / Offenlagen

Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen eine reine ergänzende Information zu der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Originalunterlagen nur in den Räumen der Gemeindeverwaltung Walzbachtal, Rathaus Wössingen, Abteilung IV. Bauen und Technik, Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal – Raum 203 eingesehen werden können.

Diese Unterlagen dokumentieren den jeweiligen Verfahrensstand und können sich im weiteren Verfahren ändern. Sie ergeben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal.

Hier gelangen Sie zu den aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren und Bebauungsplan-Entwürfen:

 

Dachgaubensatzung

Der Gemeinderat hat am 24.07.2012 die Dachgaubensatzung beschlossen.
In den in § 2 der Satzung benannten Bereichen gelten seit dem 27.07.2012 die entsprechenden Regelungen:

Stellplatzssatzung

Der Gemeinderat hat am 14.10.2019 die Stellplatzsatzung (511 KB)beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Lageplänen (444 KB) vom 27.09.2019, welche Bestandteil dieser Satzung sind.
 
Die Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Erhöhung der Kfz-Stellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) tratt mit Bekanntmachung (160 KB) am 28.11.19 in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Hier können Sie sich über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne informieren. Weitere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen auch gerne die Mitarbeiter der Bauverwaltung.

 

Übersicht über die Bebauungspläne

Die Bebauungspläne regeln die baurechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Grundstücke, die nicht in einem Bebauungsplan liegen, sind dem Innenbereich (§ 34 BauGB) oder dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.

Eine Übersicht über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne erhalten Sie hier:

 

Satzung zur Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich

Sollte ein Grundstück nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen, hilft für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich die Klarstellungssatzung weiter.
Die blau schraffierten Grundstücke beurteilen sich - sofern nicht in einem Bebauungsplangebiet gelegen - nach § 34 BauGB (Bebauung im unbeplanten Innenbereich); die restlichen Grundstücke liegen im sogenannten Außenbereich und beurteilen sich nach § 35 BauGB.
Beachten Sie, dass sich die Grenzen der Klarstellungssatzung durch Ergänzungssatzungen verändern können. 

Ergänzungssatzungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Walzbachtal hat am 02. Mai 2016 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Hinter der Mühle“ nach § 4 Gemeindeordnung, § 10 Abs. 1 und § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung wurde im Amtsblatt vom 12. Mai 2016 öffentlich bekanntgemacht. Die Satzung tratt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Blick vom Kirchberg auf das typische zertalte Hügelland der Bruchsaler Randhügel mit der Kirche St. Martin im Ortsteil Jöhlingen.
Blick durch Pflanzen auf den Kirchplatz
Blick von der Steig auf den Ortsteil Wössingen mit dem weit sichtbaren Turm der prägnanten Weinbrennerkirche