Wasserschutzgebiete

Allgemeines

Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen. Sie werden für die Einzugsgebiete von Trinkwasseranlagen (Quellen und Brunnen) durch Rechtsverordnung ausgewiesen und regeln bestimmte Gebote und Verbote.

Wasserschutzgebiete garantieren nicht nur naturreines Wasser. Sie schützen auch die Umwelt und dienen letztlich dem Verbraucherschutz. Aufbauend auf dem allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz werden zum besonderen Schutz des Trinkwassers die empfindlichen und fassungsnahen Bereiche des Einzugsgebiets einer Wassergewinnung als Wasserschutzgebiet festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage ist dazu die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.

Wasserschutzgebiete bestehen i.d.R. aus drei Schutzzonen:

Zone I (Fassungsbereich),
Zone II (engere Schutzzone) und
Zone III (weitere Schutzzone).

Die Größe der Schutzzonen ergibt sich individuell aus den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten.

Im Gemeindegebiet bestehen zwei Wasserschutzgebiete:

  • Wasserschutzgebiet "Schmalenstein - Pfalzwiesen" (Ortsteil Jöhlingen)
  • Wasserschutzgebiet "Wittumäcker Brunnen 1 und 2" und "Brunnen 3 OT Jöhlingen"

 

Schmalenstein - Pfalzwiesen

Das Wasserschutzgebiet "Schmalenstein - Pfalzwiesen" wude 2003 durch Rechtsverordnung des Landratsamts Karlsruhe festgesetzt.
Es dient dem Schutz der Brunnen 1 und 2 im Gewann "Pfalzwiesen".
Zum Schutz der Wasserqualität wurde neben Fassungsbereichen um die Brunnen eine engere Schutzzone II und eine weitere Schutzzone III festgesetzt.

 

"Wittumäcker Brunnen 1 und 2" und "Brunnen 3 OT Jöhlingen"

Zum 01.01.2017 wurde durch Rechtsverordnung des Landratsamtes Karlsruhe ein Wasserschutzgebiet zum Schutz des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen "Wittumäcker Brunnen 1 und 2" und "Brunnen 3 OT Jöhlingen" der Gemeinde Walzbachtal festgesetzt.
Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weiteren Schutzzonen (Zone III A und Zone III B), in die engeren Schutzzonen (Zonen II) und in die Fassungsbereiche (Zonen I).
Es umfasst eine Fläche von ca. 377 Hektar und erstreckt sich auf Teile der Gemarkung Walzbachtal-Wössingen, Pfinztal-Wöschbach und Remchingen-Singen.

Blick vom Kirchberg auf das typische zertalte Hügelland der Bruchsaler Randhügel mit der Kirche St. Martin im Ortsteil Jöhlingen.
Blick durch Pflanzen auf den Kirchplatz
Blick von der Steig auf den Ortsteil Wössingen mit dem weit sichtbaren Turm der prägnanten Weinbrennerkirche