Leistungen

E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen

Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.

Verfahrensablauf

  1. Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
    Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
  2. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
    Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
  3. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

 

Keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim