Leistungen

Kraftfahrzeug - 100 km/h-Zulassung

Um eine Zulassungsplakette für Höchstgeschwindigkeit 100 km/h zu erhalten, muss dies bereits mit dem Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, muss zuerst über den TÜV oder andere technische Prüfstelle diese Änderung eingetragen werden und danach zur Zulassungsstelle mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie der technischen Änderung zur Eintragung vorgesprochen werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren.

Verfahrensablauf

Vorsprache mit den erforderlichen Unterlagen in der Zulassungstelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Vermerk "nach 9. Ausnahmeverordnung..." in den Zulassungspapieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. die technische Änderung
Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim