Leistungen

Vermietung von Hallen

Bei der Durchführung von Veranstaltungen in gemeindeeigenen Hallen hat der Veranstalter mit der Gemeinde Walzbachtal einen Mietvertrag abzuschließen.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gemeindeeigene Turnhallen werden nur an örtliche Vereine und Institutionen vergeben. Private Veranstaltungen, wie z.B. Hochzeiten, Polterabende, Geburtstage etc. sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Anfragen auswärtiger Vereine ist die Zustimmung des Bürgermeisters erforderlich.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Überlassung durch den Verein soll mindestens 4 Wochen vor dem Termin gestellt werden. In der Vereinsvorständesitzung im November müssen die geplanten Jahrestermine vorab abgesprochen werden.

Der Sachbearbeiter entscheidet im Rahmen der Benutzungsordnung und der vorliegenden Hallenbelegung über den Antrag.

Etwa ein bis zwei Monate vor dem Termin werden ein Mietvertrag und die Kontaktdaten des zuständigen Hausmeisters per Post versandt und die noch offenen Fragen geklärt. Der Termin mit dem Hausmeister wird vom Mieter ausgemacht.

Nach der Veranstaltung und Ablesung des Strom, Gas, Wassers durch den Hausmeister mit dem Mieter wird die Rechnung versandt.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen (Antrag auf Überlassung) müssen im Bürgerbüro angefordert werden. Dies kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.

Kosten

Die anfallenden Kosten unterscheiden sich nach Art und Umfang der Nutzung der jeweiligen Halle und sind im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen.

Freigabevermerk

17.11.2015

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim