Leistungen

Sondernutzung öffentlicher Flächen (Walzbachtal)

Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Diese Sondernutzung der öffentlichen Fläche für private Zwecke muss durch eine gebührenpflichtige Erlaubnis öffentlich-rechtlich gestattet werden. Zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören Straßen, Gehwege und Parkplätze.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Ordnungsamt [Gemeinde Walzbachtal]

Persönlicher Kontakt

Nico Schmitt

Ordnungsamt, Gewerbe, Vereine

Telefon (0 72 03) 88-2 21
Fax (0 72 03) 88-44
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:30 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Gebäude Rathaus
Raum 005

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Der entsprechende Antrag (Verkehrsrechtliche Anordnung) wird bei der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) gestellt. Diese leitet den Antrag an das Landratsamt Karlsruhe weiter. Das Landratsamt erteilt nach Prüfung im Fall einer Bewilligung die gebührenpflichtige Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (Verkehrsrechtliche Anordnung)

Kosten

Die für die gebührenpflichtige Genehmigung anfallenden Kosten sind von Umfang und Dauer der Sondernutzung abhängig und unterscheiden sich im Einzelfall.

Freigabevermerk

13.10.2015
Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim