Service ist unsere Stärke

Durch ständige Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner haben wir uns zum Servicebetrieb weiterentwickelt. Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Ideal und barrierefrei finden Sie im Rathaus Wössingen alle serviceorientierten Dienstleistungen unserer Verwaltung, wie Einwohnerwesen, Standesamt, Ordnungsamt und Sozialamt im Servicebereich unseres Erdgeschosses vor. Im Ortsteil Jöhlingen befinden sich die Verwaltungsräume im Obergeschoß des Speyerer Hofes. Hinsichtlich Ihrer Belange, Interessen und bei der Erledigung Ihrer Verwaltungsangelegenheiten wollen wir Sie umfassend und bürgernah betreuen und unterstützen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nicht nur Informationen zu unseren Dienstleistungen, zu Ansprechpartnern und Satzungen, sondern auch die wichtigsten Informationen zu allen Lebenslagen.

    

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Beschreibung

Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.

Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.

Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer 

Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.

Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für

  • die Gewerbesteuer und
  • die Grundsteuer.

Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.

Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt  festgesetzt und erhoben.

Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.

 

Hausanschrift

Prinzessenstraße 2
76227 Karlsruhe
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

76225 Karlsruhe

Kontakt

Telefon +07 21 99 40 ()
Fax (07 21) 9 94-12 35

Zuständigkeit

bei 76149 Karlsruhe: nur Karlsruhe-Neureut

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim