Service ist unsere Stärke

Durch ständige Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner haben wir uns zum Servicebetrieb weiterentwickelt. Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Ideal und barrierefrei finden Sie im Rathaus Wössingen alle serviceorientierten Dienstleistungen unserer Verwaltung, wie Einwohnerwesen, Standesamt, Ordnungsamt und Sozialamt im Servicebereich unseres Erdgeschosses vor. Im Ortsteil Jöhlingen befinden sich die Verwaltungsräume im Obergeschoß des Speyerer Hofes. Hinsichtlich Ihrer Belange, Interessen und bei der Erledigung Ihrer Verwaltungsangelegenheiten wollen wir Sie umfassend und bürgernah betreuen und unterstützen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nicht nur Informationen zu unseren Dienstleistungen, zu Ansprechpartnern und Satzungen, sondern auch die wichtigsten Informationen zu allen Lebenslagen.

    

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Finanzgericht Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Finanzgericht ist in Baden

Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für

  • Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
  • Kindergeldangelegenheiten sowie
  • Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.

Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.

Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.

Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge durch Beschluss.

Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.


Hausanschrift

Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
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Kontakt

Telefon (07 11) 66 85-0
Fax (07 11) 66 85-1 66
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-prod-1498566844666-016502131
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Binsheim