Belegungen Wössinger Hof



Zur Beachtung:



Die Scheune des Wössinger Hofs ist an folgenden Terminen belegt:

 

Hinweis:

Der Wössinger Hof kann von örtlichen Vereinen und Einwohnern im Zeitrahmen von maximal 1 Jahr im Voraus und bis spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Termin angemietet werden.
Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages, welchen Sie im Anhang finden.
Sollten Sie die Küche mit Geschirr benötigen, füllen Sie zusätzlich das Blatt Geschirrausleihe aus.
Die Kosten der Anmietung finden sie in der Benutzungs- und Entgeltordnung.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie in den Briefkasten des Rathauses Wössingen oder der Verwaltungsstelle Jöhlingen einwerfen, bzw. in eingescannter Form per Mail an meldeamt@walzbachtal.de oder per Fax an die 07203/88-44 senden.

Sie erhalten innerhalb einer Woche die Bestätigung über den Eingang.

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Ein Mann mit Cello