Verkehrswertgutachten

Gutachten gemäß §§ 193 und 200 des Baugesetzbuches (BauGB) sind das klassische Mittel individueller Marktaufklärung. Sie werden auf Antrag von den Gutachterausschüssen erstattet, insbesondere über

  • bebauten Grundstücken einschließlich der Gebäude,
  • unbebauten Grundstücken,
  • unbebauten oder bebauten Grundstücksteilen,
  • grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurechten),
  • Eigentumswohnungen

Anträge und Auskünfte sind an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bruchsal zu richten:

Gemeinsamer Gutacherausschuss
Luisenstr. 13
76646 Bruchsal

Tel: 07251/79177
gutachterausschuss@Bruchsal.de

Blick vom Kirchberg auf das typische zertalte Hügelland der Bruchsaler Randhügel mit der Kirche St. Martin im Ortsteil Jöhlingen.
Blick durch Pflanzen auf den Kirchplatz
Blick von der Steig auf den Ortsteil Wössingen mit dem weit sichtbaren Turm der prägnanten Weinbrennerkirche