Bebauungsplan "Hinter der unteren Kirche"

Aufstellungsbeschluss:   08.02.1973
Satzungsbeschluss:       18.04.1973
In-Kraft-Treten:            21.02.1974

 

Bitte beachten Sie die zwischenzeitlich ergangenen Änderungen:

 

2. Änderung

Mit der 2. Änderung wurden Festsetzungen getroffen, die den Einbau von Dachgauben ermöglichen und die Begrenzung der pro Gebäude zulässigen Wohnungen aufgehoben haben.

 

3. Änderung

Mit der 3. Änderung wurden neben Satteldächern auch Walmdächer zugelassen; die Dachneigung ist weiterhin auf maximal 33° begrenzt.

4. Änderung

Mit der 4. Änderung wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von weiteren Einfamilienhäusern auf Flst.Nr. 3306/2 geschaffen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung betrifft ausschließlich das Flst.Nr. 3306/2.
Nachfolgende planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften besitzen ihre Gültigkeit daher nur für den zuvorgenanntem Bereich.
Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs der 4. Änderung gelten weiterhin die örtlichen Bauvorschriften des am 21.02.1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes bis einschließlich 3. Änderung.

Änderungsbeschluss:  05.10.2015
Satzungsbeschluss:    02.05.2016
In-Kraft-Treten:        12.05.2016

pdfBegründung (886 KB)
Blick vom Kirchberg auf das typische zertalte Hügelland der Bruchsaler Randhügel mit der Kirche St. Martin im Ortsteil Jöhlingen.
Blick durch Pflanzen auf den Kirchplatz
Blick von der Steig auf den Ortsteil Wössingen mit dem weit sichtbaren Turm der prägnanten Weinbrennerkirche