Jugend- und Heimerzieher/in
Berufsbild:
Die Ausbildung zum/zur Jugend- und Heimerzieher/in soll dazu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen.
Die Ausbildung soll auf die Tätigkeit einer Fachkraft für sozial- und sonderpädagogische Maßnahmen der Erziehungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe vorbereiten.
Darüber hinaus soll sie dazu befähigen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Berufsfeld stehen.
Voraussetzungen:
· Mittlerer Schulabschluss oder
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
· Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
eine mindestens einjährige geeignete praktische Tätigkeit im Sozial- und
Gesundheitswesen
· Nachweis einer einjährigen Tätigkeit oder
eines sechswöchigen Praktikums bei allgemeiner Hochschulreife
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Beginn der Ausbildung:
1. September eines Jahres
Überblick:
Die berufsbegleitende Fachschulausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer fachpraktischen Ausbildung. Sie umfasst mindestens 2 000 Stunden fachbezogenen und allgemein bildenden Unterricht, weitere 400 Unterrichtsstunden, die auch in besonderen Lernformen erbracht werden können. Die fachpraktischen Ausbildungen finden in den jeweiligen sozialpädagogischen Einrichtungen statt.
Prüfung und Abschluss der Ausbildung:
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung, einer mündlichen Prüfung und einer Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium zusammen. Das Regierungspräsidium verleiht die staatliche Anerkennung.
Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: ca. 1.068 €
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.118 €
3. Ausbildungsjahr: ca. 1.164 €