Wasser

Die Wassergebühren errechnen sich nach der gemessenen Wassermenge.
Sie betragen pro Kubikmeter Wasser ab dem 01.01.2024 2,80 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.
In 2023 lag die Gebühr bei 2,76 €, in 2022 bei 2,70 €  zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.

Jedes Grundstück verfügt über einen im Eigentum der Gemeinde stehenden Hauptwasserzähler.
Für diesen ist eine monatliche Grundgebühr entsprechend untenstehender Tabelle zzgl. 7 % Mehrwertsteuer zu entrichten.
Die genannten Gebühren gelten ab dem 01.01.2024

Zählergröße
2004/22/EG
(neu)
Q34
Q310 Q316 Q325 Q3100
Gebühr /Monat 4,25 € 11,00 € 17,75 € 25,00 € 112,25 €

Zum Jahresende erhalten Sie Ablesekarten, auf denen Sie den Zählerstand durch "Selbstablesung" dem durch das Bürgermeisteramt beauftragten Dienstleister mitteilen.  Auf dieser Grundlage erhalten Sie dann eine Jahresschlussrechnung. Zuvor werden jeweils zum Monatsende  Vorauszahlungen erhoben.

Es ist im beiderseitigen Interesse, dass Sie den Zähler ablesen und den Stand mitteilen. Die monatlichen Abschläge setzen sich aus dem Vorjahresverbrauch zusammen. Teilen Sie den konkreten Zählerstand nicht mit, wird dieser geschätzt, was natürlich zu Ungenauigkeiten und damit zu unnötig hohen monatlichen Abschlägen führen kann.

Für die Abrechnung können Sie uns ganz einfach eine Bankeinzugsermächtigung erteilen

Weiterführende Links

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Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim