Bundestagswahl am 26. September 2021
Zustellung der Wahlbenachrichtigungsschreiben
Voraussichtlich ab 16. August beginnt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl.
Sofern Sie wahlberechtigt sind und bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro, Rathaus Walzbachtal, Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal, 07203/88-223, Frau Stippinger, in Verbindung. Auch für Fragen rund um die Wahlberechtigung steht Ihnen o.g. Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung.
Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
- Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 15. August 2021 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie –sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte- im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von dem dortigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon hier in Ihrer neuen Gemeinde wählen, müssen Sie spätestens bis zum 05. September 2021 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen. - Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis
- Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 15. August 2021 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltage nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
- Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 05. September 2021 beim Wahlamt in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; die Adresse lautet:
Bürgermeisteramt Walzbachtal
-Wahlamt-
Wössinger Str. 26-28
75045 Walzbachtal
Tel. 07203/88-220
Dort erhalten Sie auch die Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht finden Sie nachfolgend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verwaltung
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26.06.2021 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte „Auslandsdeutsche“); siehe hierzu Nr. 4 der vorgenannten Informationen.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzt,
Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am
August 2021 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Die Gemeinden machen spätestens am 02. September 2021 öffentlich bekannt (Bekanntgabe ist bereits in der heutigen Ausgabe erfolgt), wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt nachfragen.
Wahlen während Corona
Zur Durchführung der Bundestagswahl wurde ein Hygieneschutzkonzept von den Verantwortlichen des Ordnungsamtes erarbeitet. Der Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder des Wahlvorstandes hat höchste Priorität.
Was muss ich als Wählerin bzw. Wähler beachten, wenn ich meine Stimme in einem Wahllokal abgebe?
bringen Sie am Wahltag mit:
Ihre Wahlbenachrichtigung,
Ihren Personalausweis,
Ihre eigene Mund-Nasenbedeckung und tragen Sie diese im Wahlgebäude,
Ihren eigenen Schreibstift zum Ausfüllen des Stimmzettels
achten Sie auf einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören
desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Wahlgebäudes. Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
vermeiden sie Berührungen wie zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmungen.
Beachten Sie die Husten- und Niesetikette
Stellen Sie sich auf mögliche Wartezeiten ein aufgrund
der begrenzten Personenzahl im Wahlraum
der Einhaltung der Abstände und
der Desinfektionsmaßnahmen
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben zum Infektionsschutz und leisten Sie den Anweisungen vor Ort Folge.
Was habe ich im Falle von Krankheit zu beachten?
Wenn Sie Symptome einer Corona-Virus-Infektion verspüren (Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen), dann vermeiden Sie dringend die Urnenwahl im Wahlraum am Wahlsonntag!
Sofern diese Symptome bereits frühzeitig auftreten, dann haben Sie bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen: per online-Wahlscheinantrag über www.walzbachtal.de, über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, schriftlich oder vor Ort im Bürgerbüro.
Die Beantragung über den QR-Code ist nur bis zum 23.09.2021 12:00 Uhr möglich, danach müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?
Nein. Sie können Ihre Stimme auch von zu Hause per Briefwahl abgeben.
Zur Antragsstellung ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens vorgesehen. Senden Sie uns bitte dazu Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben unterschrieben zurück.
Wahlscheinanträge bequem per Internet
Wie bei den vorangegangenen Wahlen können zur Bundestagswahl 2021 Wahlscheine schriftlich. Elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des folgenden Links
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=80215089
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt@walzbachtal.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: 07203/88-222, 88-223 oder 88-229,
Mail: meldeamt@walzbachtal.de
Für Anträge von Auslandsdeutschen auf Eintragung ins Wählerverzeichnis verweisen wir auf die Homepage des Bundeswahlleiters:
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Wissenswertes zur Bundestagswahl
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg stellt auf der Webseite www.bundestagswahl-bw.de alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl 2021 bereit.
Übersichtlich aufgebaut findet sich dort viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu den Parteien und den Kandidatinnen und Kandidaten.