Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderats vom 15.05.2023
Hier finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung vom 15.05.2023 mit allen Beschlüssen im Wortlaut.
Aus der Arbeit des Gemeinderates am 15.05.2023
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Özcan bekannt, dass TOP 3 von der Tagesordnung abgesetzt werde, da es noch internen Klärungsbedarf gebe.
1. Fragestunde der Einwohner
Es wurden keine Fragen aus den Reihen der anwesenden Einwohner gestellt.
2. Antrag Nr. 163 CDU: Gemeinsame Baumpflanzaktion mit trockenheitsresistenten Baumarten
- Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Abele, den für Walzbachtal zuständigen Revierförster, in der Sitzung, der dem Gremium die Planungen für die Pflanzaktion anhand einer Karte vorstellte. Die CDU-Fraktion habe beantragt, dass im Rahmen einer Baumpflanzaktion unter der Leitung des Forstbetriebs trockenheitsresistente Baumarten im Walzbachtaler Wald gepflanzt werden sollten. Nach Prüfung der möglichen Flächen schlage man hierfür eine brach liegende Fläche im Eichwald vor, nahe der Gerhard-Kirchgässner-Hütte, auf welcher bislang Fichten gestanden seien. Die Fichten seien vom Borkenkäfer befallen oder hiebsreif gewesen. Weiter würden sie als größter Verlierer des Klimawandels gelten. Ein Teil der Fläche sei bereits mit Elsbeeren aufgeforstet worden, der weitere frei liegende Bereich solle nun bepflanzt werden.
Förster Abele erklärte weiter, als Hauptbaumart solle die Roteiche als amerikanischer Bruder unserer heimischen Eiche gepflanzt werden. Eichen kämen bislang mit dem Klimawandel am besten zurecht. Als Nebenbaumart solle auf der Fläche die Hainbuche gepflanzt werden. Ebenfalls würden Kirschen und Esskastanien entlang des Weges gesetzt. Geplant sei die Baumpflanzaktion für Samstag, den 14. Oktober 2023 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Bürgermeister Özcan teilte mit, die Verwaltung werde entsprechend rechtzeitig im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien auf die Aktion aufmerksam machen, um so die interessierten Walzbachtaler Bürger zu erreichen.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (16 anwesende Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die gemeinsame Baumpflanzaktion durchzuführen.
3. ABGESETZT
4. Gärtnergepflegtes Grabfeld auf dem Friedhof in Jöhlingen (Antrag CDU Nr. 229)
- Neuanlage eines weiteren Urnengrabfeldes
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Engel, der Leiter des Baubetriebshofes der Gemeindeverwaltung, erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Die Urnenwahlgräber des im Jahr 2017 angelegten gärtnergepflegten Urnengrabfeldes in Jöhlingen (40 Stück) seien mittlerweile voll belegt beziehungsweise reserviert. Von den 56 Urnenreihengräbern seien noch 5 frei. Um dem starken Wunsch der Bevölkerung nach Bereitstellung dieser Bestattungsform Rechnung zu tragen, habe die Gemeindeverwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner Kontakt aufgenommen. Herr Engel stellte einen Gestaltungsvorschlag für weitere Urnengräber sowie Baumgräber am Hauptweg rechts Richtung Aussegnungshalle vor, In der internen Abstimmung sei vorgeschlagen worden, die bestehende Hecke zu entfernen und die freiwerdende Fläche ebenfalls zu überplanen, so dass mit Baumgräbern insgesamt ca. 160 - 170 Urnengräber angelegt werden könnten.
Herr Engel führte weiter aus, dass bei der Erweiterung des Friedhofes in Wössingen eine Bewässerungsanlage installiert worden sei, welche sich bewährt habe. Dies solle auch bei der Erweiterung in Jöhlingen mit eingeplant und durch die Genossenschaft installiert werden. Der Gemeinde entstünden hierdurch somit keine weiteren Kosten. Die Erdarbeiten würden vom Baubetriebshof in Eigenleistung durchgeführt. Die Kosten für den Wegebau, die die Gemeinde an die Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner zu zahlen habe, betrügen 4.000 €. Für die Gemeinde würden keine weiteren Kosten entstehen. Im Haushalt 2023 seien für die Erweiterung des gärtnergepflegten Grabfeldes keine Mittel vorgesehen, daher müsse eine außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
1.) Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des bestehenden gärtnergepflegten Urnengrabfeldes auf dem Neuen Friedhof in Jöhlingen zu.
2.) Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.000 € zu.
5. Antrag der Fraktion Grüne Walzbachtal - Beitritt der Gemeinde zur Initiative "Lebenswerte Städte" (Antrag Nr. 230)
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Lebendige, attraktive Städte und Gemeinden bräuchten lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen seien das Gesicht und Rückgrat der Städte und Gemeinden. Sie würden die Lebensqualität prägen und beeinflussten ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Gemeinde leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels sei ein umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Jedoch seien bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten den Städten und Kommunen enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setze sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürften, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Gestartet im Juli 2021 mit sieben Initiativstädten seien nun bereits 700 Kommunen Teil des deutschlandweiten Bündnisses. Über das gesamte Land verteilt und über alle Parteigrenzen hinweg engagierten sich Städte und Gemeinden dafür, beim Thema stadtverträgliche Geschwindigkeiten das Heft selbst in die Hand nehmen zu dürfen. Die Initiative „Lebenswerte Städte“ fordere den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit lege § 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen angeordnet werden könne.
Bürgermeister Özcan erklärte, dass von Seiten der Fraktion Grüne Walzbachtal der Verwaltung der Antrag vorliege, den Beschluss zu fassen, sich dieser Initiative ebenfalls anzuschließen. Wie sich gerade immer wieder zeige, bestehe auch in der Gemeinde Walzbachtal der dringliche Wunsch nach mehr Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Festsetzung von Tempo 30, weshalb die Verwaltung empfehle, den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte“ zu beschließen.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Walzbachtal zur Initiative „Lebenswerte Städte“.
6. Erweiterung der Kinderbetreuung im OT Wössingen durch Errichtung einer Außengruppe der Kita Moby Dick
- Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse
- Vergabe der Bauleistungen
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Der Bedarf zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze im Ortsteil Wössingen und die Planungen zur Einrichtung einer Außenstelle der Kita Moby Dick seien dem Gremium in der Sitzung des Gemeinderates vom 07.11.2022 vorgestellt und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden Das Architekturbüro Weiss aus Walzbachtal habe daraufhin die erforderlichen Bauantragsplanungen erstellt. Der Bauantrag sei am 08.02.2023 bei der Baurechtsbehörde eingereicht worden und kurz vor der Sitzung sei der Gemeindeverwaltung vom Landratsamt mitgeteilt worden, dass der Bauantrag bewilligt sei. Ebenso sei der Mietvertrag inzwischen auch rechtssicher abgeschlossen worden. Um die Bauleistungen zeitnah nach Erhalt der Baugenehmigung beginnen zu können, seien in der Zwischenzeit auch die Ausführungsplanungen für die Maßnahme fortgeführt und die Bauleistungen ausgeschrieben worden.
Herr Heimann stellte die Ausschreibungsergebnisse der einzelnen Gewerke anhand der Vorlage vor. Im Haushalt 2023 seien ausreichende Finanzmittel für die Vergabe der Bauleistungen eingestellt. Bei Beauftragung der jeweils günstigsten Bieter, könnten die Bauleistungen bei einem Vergabevolumen von 349.517,46€ mit einem Preisvorteil von ca. 14.000€ gegenüber der Kostenberechnung vergeben werden. Weitere Vergaben würden nur noch für die Innenausstattung und Möblierung erforderlich. Bisher liege die Kostenhochrechnung innerhalb der Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme.
Nach kurzer Beratung bat Bürgermeister Özcan um Abstimmung, die im Block erfolgte. Vor der Abstimmung wies er darauf hin, dass Beschlussvorschlag 10 aus der Vorlage hinfällig sei, da inzwischen die Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt worden sei.
Die Abstimmung über die Beschlussvorschläge 1-9 im Block erfolgte einstimmig:
1.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Burkhardt zum Bruttoangebotspreis von 81.530,21€
2.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Trockenbauarbeiten an die Firma Dolenc zum Bruttoangebotsbetrag von 64.792,91€.
3.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Abbrucharbeiten an die Fa. Münzner Bau zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 18.893,88€.
4.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Metallbauarbeiten /Fenster an die Firma Kastner zum Bruttoangebotsbetrag von 46.598,02€.
5.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Weis zum Bruttoangebotsbetrag von 50.110,90€.
6.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fliesenarbeiten an die Fa. Aichele zum Bruttoangebotsbetrag von 20.647,51€.
7.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Putz-/Malerarbeiten an die Fa. Müller zum Bruttoangebotsbetrag von 26.579,25€.
8.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Schreinerarbeiten /Innenfenster an die Fa. Walch zum Bruttoangebotsbetrag von 6.937,70€.
9.) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Sanitärleistungen an die Fa. Bechem und Post zum Bruttoangebotsbetrag von 33.427,08€.
7. Maßnahmen der Eigenkontrollverordnung zur Untersuchung von Abwasserkanälen im OT Wössingen
- Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse für Kanalreinigung und Kanalinspektion
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Nach der geltenden Eigenkontrollverordnung müssten Abwasserkanäle turnusmäßig auf Ihren Zustand untersucht und geprüft werden. Für den Ortsteil Wössingen stehe diese Untersuchung im Jahr 2023 an. Nach Durchführung der Untersuchungen könne ein auf dem festgestellten Kanalzustand basierendes Sanierungsprogramm entwickelt werden, welches in den erforderlichen Dringlichkeitsstufen (kurzfristig/mittelfristig/langfristig) abzuarbeiten sei. Durch das Ingenieurbüro BIT seien in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für die Kanalreinigungs- Kanalinspektionsarbeiten im OT Wössingen erstellt worden und es sei aufgrund der Vergabehöhe ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden. Die Ausschreibungsunterlagen seien dabei von 9 Firmen angefordert worden, von denen zum Submissionstermin am 24.04.2023 vier Firmen ihr Angebot eingereicht hätten. Das günstigste Angebot habe die Firma Fröhlich aus Herxheim mit 155.602,62 € abgegeben. Im bepreisten Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure seien die ausgeschriebenen Leistungen vor der Ausschreibung mit einem Betrag von 186.291,53 Euro errechnet worden, damit liege das Angebot der Fa. Fröhlich 30.688,91 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure. Die Fa. Fröhlich sei als leistungsfähige Firma in der Gemeindeverwaltung bekannt. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher die Fa. Fröhlich mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen. Im Haushalt der Gemeinde seien ausreichende Finanzmittel zur Durchführung der Leistungen eingestellt.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Fa. Fröhlich aus Herxheim mit der Durchführung der Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 155.602,62€ zu beauftragen.
8. Bauantrag (vereinfacht): Umbau und Sanierung eines Wohnhauses, sowie Neubau einer Doppelgarage, Flst. Nr. 371, Weingartener Straße 10, OT Jöhlingen
Frau Friedel von der Bauverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane den Umbau bzw. Sanierung (Abbruch Dach und Aufstockung Bestandsgebäude) des Wohnhauses, sowie den Neubau einer Doppelgarage in der Weingartener Straße im Ortsteil Jöhlingen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Jöhlinger Straße/ Weingartener Straße“ und sei baurechtlich daher nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben entspreche bis auf einige Abweichungen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die geplante Dachneigung von 30° für das Wohngebäude unterschreite die festgesetzte Dachneigung des Bebauungsplanes, das geplante Pultdach für das Treppenhaus und den WC-Bereich im EG solle als Pultdach mit einer Dachneigung von 16° ausgebildet werden, der Bebauungsplan schreibe jedoch ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 35-45° fest. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher eine Umplanung des Bauvorhabens und das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens.
Nach kurzer, aber intensiver Diskussion wurde durch die CDU-Fraktion der Antrag gestellt, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden solle. Dieser Antrag wurde bei 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde folgender Beschluss gefasst.<
Der Gemeinderat versagt das erforderliche Einvernehmen zum Bauvorhaben, da es nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
9. Bauantrag (vereinfacht): Neubau von 3 Reihenhäusern und 2 Doppelhaushälften, sowie Garagen und Stellplätzen, Steiner Straße 23, Flst. Nr. 46, OT Wössingen
Frau Friedel erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane die Errichtung von 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen und Stellplätzen. Das Baugrundstück liege außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes und sei daher baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Geplant sei die Schaffung von 5 Wohneinheiten. Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens würden 10 Stellplätze insgesamt ausgewiesen. Nach der Stellplatzsatzung seien bei Wohnungen größer als 50 m² zwei Stellplätze je Wohneinheit zu errichten. Die geplanten Wohneinheiten weisen eine Wohnfläche von je ca. 140 m² auf. Damit seien insgesamt 10 Stellplätze auszuweisen. Zudem entstehe durch die geplante Bebauung des Grundstücks mit 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus eine starke Verdichtung der Überbauung im direkten Vergleich mit den umliegenden Grundstücken. Im Vergleich zu der vorherigen Planung sei die Firsthöhe der Reihenhäuser jedoch um mehr als 3,5 m gesenkt worden, sodass sich das Bauvorhaben nun von der Gebäudehöhe in die Umgebungsbebauung einfüge.
Frau Friedel wies darauf hin, dass in der letzten Beratung des Gemeinderates zu diesem Bauvorhaben in Bezug auf die seitens der Gemeinde Walzbachtal angestrebten Innenraumverdichtung der geplanten Kubatur zugestimmt worden sei. Im Nachgang habe das Baurechtsamt den Bauherrn noch zu Planänderungen aufgefordert. Von der flächenhaften Ausdehnung sei das Bauvorhaben nicht angepasst worden, sei jedoch auch nicht vergrößert worden. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Bauvorhaben daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
10. Bekanntgaben
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die Gemeinde Walzbachtal auch dieses Jahr wieder an der Aktion Stadtradeln teilnehmen werde. Die Anmeldung von Radelnden und Teams sei bereits über die Homepage von Stadtradeln möglich. Aktionszeitraum sei Ende Juni-Anfang Juli. Man werde über Amtsblatt, Homepage und Social Media um Teilnehmer werben.
11. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 24.03.2023 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Bauangelegenheit und einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden seien.