Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates vom 17.04.2023
Hier finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates vom 17.04.2023 mit allen Beschlüssen im Wortlaut.
Aus der Arbeit des Gemeinderates vom 17.04.2023
1. Fragestunde der Einwohner
Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.
2. Gebäudeunterhaltsreinigung in den Gebäuden Walzbachschule, Sporthalle Jö, Grundschule Wössingen, Böhnlichhalle und Baubetriebshof
- Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse und Vergabe der Leistungen
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. In Zusammenarbeit mit Herrn Hans-Peter Haffner von Lean Consulting seien von der Gemeindeverwaltung die Reinigungsleistungen für mehrere kommunale Liegenschaften in einem offenen Verfahren europaweit neu ausgeschrieben worden. Die Vertragslaufzeit für die Reinigungsarbeiten beginne am 01.09.2023 und ende am 31.07.2026. Es bestehe die Option den Vertrag 2-malig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Herr Heimann erläuterte weiter, dass zum Submissionstermin am 17. März 2023 17 Bieter ihre Angebote eingereicht hätten. Nach Prüfung dieser Angebote durch Lean Consulting sei das Ergebnis, dass das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Maseg eingereicht worden sei.
Herr Heimann wies darauf hin, dass entsprechend der Vorgaben der VOL die Angebotshöhe nicht öffentlich genannt werden dürfe. Der Gemeinderat sei aber über die Zahlen in nicht-öffentlicher Sitzung informiert worden.<
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Gebäudeunterhaltsreinigung der 5 ausgeschriebenen Gebäude an die Fa. Maseg.
3. Fortschreibung der Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen und Anpassung der Entgelte um 5%
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Eberle, Amtsleiter Bürger & Soziales der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Walzbachtal hätten bereits im Rahmen der Vorgespräche mit den Leitungen der Walzbachtaler Kitas und Horte begonnen. Am 01.03.2023 habe dann die Sitzung der AG Bedarfsplanung stattgefunden, in der die aktuellen Zahlen und die Entwicklungen der Krippen, Kita- und Schulkindbetreuung diskutiert worden seien. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung seien daraufhin in die Kuratoriumssitzung am 15.03.2023 eingebracht worden. Mitglieder des Kuratoriums seien die Kita-Leitungen, die Elternbeiratsvorsitzenden, die Hort-Leitungen, die Vertreter der Kirchen und die Vertreter des Gemeinderats. Die Beratungsergebnisse würden von den Teilnehmern des Kuratoriums mitgetragen.
Herr Eberle erklärte weiter, die Daten zu den voraussichtlichen notwendigen Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten und den Schülerhorten stammten aus dem Einwohnermeldeamt (Stand 1. März 2023) und seien durch das Familienbüro aufgearbeitet. Im Wesentlichen werde bei der Bedarfsplanung festgestellt, ob die Betreuungsplätze in den Walzbachtaler Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Schülerhorten, für unsere Walzbachtaler Kinder ausreichend seien. Unter Berücksichtigung aller Faktoren komme man zu dem Ergebnis, dass im Kindergartenjahr 2023/ 2024 es bis Dezember 2023 sehr schwierig sein werde, eine ausreichende Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Ab Januar 2024 werde dann eine gewisse Entspannung eintreten, da dann die Außengruppe der Kita Moby Dick fertiggestellt sein werde.
Herr Eberle stellte dem Gemeinderat die vorgeschlagene Erhöhung der Betreuungsentgelte für die Kinderbetreuung anhand der Vorlage vor und erläuterte die einzelnen Punkte. Dabei wies er darauf hin, dass beispielsweise die Kita Arche bislang im Ü3-Bereich kein Frühstück angeboten habe. Dies wolle man ab dem kommenden Kindergartenjahr ändern und das Angebot an das des Kinderhauses Regenbogen angleichen. Die Gemeindeverwaltung schlage insgesamt vor, im Betreuungsjahr 2023/ 2024 die Betreuungsentgelte um 5% anzupassen, um zumindest die Inflationsrate von 7,4 % (Stand März 2023) teilweise auszugleichen.
Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
a) Die Entgelte werden in allen Einrichtungen für alle Module ab dem 01.09.2023 um 5 % erhöht. (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
b) Das Gruppen- und Snackentgelt wird von VÖ mtl. 3,- € auf mtl. 4,- € erhöht. Das Gruppen- und Snackentgelt bei GT wird von mtl. 4,- € auf 5,- € erhöht. (Einstimmig, 19 Ja-Stimmen)
c) Erhöhung der Mittagessenspauschale im Kinderhaus Arche von mtl. 66,- € auf mtl. 69,- €. (Einstimmig, 19 Ja-Stimmen)
d) Erhöhung der Frühstückspauschale im Kinderhaus Arche für die Krippenkinder (U3) von mtl. 12,- € auf mtl. 20,- €. (Einstimmig, 19 Ja-Stimmen)
e) Festsetzung der Frühstückspauschale im Kinderhaus Arche für die Kindergartenkinder (Ü3) auf mtl. 20,- €. (Einstimmig, 19 Ja-Stimmen)
4. Beschaffung einer SAT-Kommunikationseinheit (Koffereinheit) und Buchung einer Redcom-Lizenz im Rahmen der Kommunalen Notfallplanung der Gemeinde Walzbachtal
Frau Neugart-Kirstein, Sachbearbeiterin Feuerwehr und Katastrophenschutz der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Um die Sicherheit in der Gemeinde während eines akuten Notfalls zu gewährleisten, sei eine reibungslose Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, aber auch zwischen Dienststellen und anderen Behörden jederzeit nötig. Ereignisse wie Naturkatastrophen, aber auch die Gefahr militärischer/terroristischer Aktivitäten mit Anschlägen auf kritische Infrastrukturen – zum Beispiel die Energieversorgung, Polizei, Krankenhäuser oder Katastrophenschutz – könnten den Ausfall des Fest- und/oder Mobilfunknetzes bedeuten. Moderne Satellitenkommunikation biete in solchen Fällen insbesondere durch die Satellitentelefonie, eine sehr zuverlässige Abhilfe.
Frau Neugart-Kirstein berichtete weiter, dass die Beschaffung eines Satelliten-Kommunikationsendgerätes vom Landkreis dringend empfohlen werde. Der Landkreis habe daher ein Rahmenangebot der NetzeBW für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe ausgehandelt. Die Preisbindung sei nur bis zum 30.04.2023 garantiert. Bei einem Beratungsgespräch mit dem Amt für Bevölkerungsschutz sei der Gemeindeverwaltung für unsere Gemeinde der Kauf der SAT-Koffereinheit Inmarsat empfohlen worden. Zusätzlich werde der Service REDCOM für die Systemkomponenten zur notfallsicheren und unabhängigen Kommunikation via Satelliten benötigt. Voraussetzung sei eine Iridium-, Inmarsat- oder VSAT-Anlage in einem aktiven Kundenverhältnis bei der Netze BW GmbH.
Frau Neugart-Kirstein erklärte auch, dass für alle beteiligten Städte und Gemeinden Kommunikationsübungen auf Ebene des Landkreises Karlsruhe nach flächendeckender Verfügbarkeit des Redcom Servers stattfinden sollten.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Kauf einer SAT-Koffereinheit Inmarsat aus dem Rahmenangebot der Netze BW zum Preis von 7.499,00 EUR zzgl. monatlicher Kosten in Höhe von insgesamt 128,00 EUR.</justify>
5. Bauantrag "Neubau von fünf Garagenhäusern" auf Flurstück Nr. 32, Jöhlinger Straße 17/1 bis 17/5 in Walzbachtal-Jöhlingen
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane die Errichtung von fünf Garagenhäusern in der Jöhlinger Straße. Die Garagenhäuser hätten die Maße 11,40 m x 26,56 m, 3 Vollgeschosse und sollten mit einem Pultdach und einer Dachneigung von 5° errichtet werden. Die Stellplätze würden im Kellergeschoss der Gebäude ausgewiesen. Je Reihenhaus würden 2 Stellplätze in der Garage ausgewiesen.
Herr Heimann wies darauf hin, dass das Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liege und baurechtlich daher nach § 34 BauGB zu beurteilen sei. Das bedeute, das Bauvorhaben sei dann rechtlich zulässig, wenn es sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfüge. Im Rahmen der Errichtung der Gebäude werde das natürliche Gelände stark abgegraben. Die Reihenhäuser würden entsprechend dem Geländeverlauf in den Hang gebaut. Durch die Hangebebauung trete der Gebäudekomplex von der Jöhlinger Straße aus viergeschossig in Erscheinung, vom Garten aus betrachtet, seien zwei Geschosse erkennbar.
Herr Heimnn erklärte weiter, hinsichtlich der Gebäudehöhe sei eine Gesamthöhe von 12,10 m für den First ausgewiesen worden. Die Firsthöhe des Straßenseitigen Gebäudes in der Jöhlinger Straße 17 betraget 10,20 m. Damit weise das Gebäude in zweiter Reihe eine um 1,90 m höhere Gesamthöhe als das straßenseitige Gebäude auf. Es sei auch höher als die straßenseitigen Nachbargebäude. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sei der Gebäudekomplex somit nicht mehr hinsichtlich Gebäudehöhe und -kubatur untergeordnet. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher dem Gremium, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Die Planung sollte hinsichtlich der Gebäudehöhe so angepasst werden, dass der Bebauung in zweiter Reihe zugestimmt werden könne.
Nach intensiver Diskussion stimmte der Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen (ein Gemeinderatsmitglied befangen) folgendem Beschluss zu:
Der Gemeindrat erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.
6. Erneuerung der Straßenbeleuchtung am Kreisverkehrsplatz " Falltor"
- Vorstellung der Beleuchtungsplanung
- Vergabe der Bauleistungen
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Durch den Neubau des Kreisverkehrplatzes in der Wössinger Straße, ergäben sich durch die Neuanlage von 5 Fußgängerüberwegen neue Anforderungen an die Straßenbeleuchtungsanlage. Zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Mindestbeleuchtungswerte müssten an jedem Fußgängerüberweg jeweils 2 Leuchten installiert werden. Zur Ausleuchtung des eigentlichen Kreisverkehrbereiches würden 4 weitere Leuchten erforderlich. Durch die Netze BW als Betriebsführer der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Walzbachtal sei eine entsprechende Beleuchtungsplanung ausgearbeitet worden. Zusätzlich zur Planung mit den bisher in der Gemeinde verbauten LED Leuchten sei dabei auch eine Planung mit Leuchten der Fa. Trilux ausgearbeitet. Seitens der Netze BW wurden folgende Vorteile der Trilux Leuchten genannt:
Die erforderliche Beleuchtungsstärke an den FGÜs kann mit Leuchten realisiert werden, welche einen um 14 Watt geringeren Stromverbrauch je Leuchte in der Stunde aufweisen. (10 Leuchten x 14 Watt = 140 Watt/Stunde)
Die Trilux-Leuchten sind Zhaga-zertifiziert und können dadurch bei Bedarf mit einer individuellen Beleuchtungssteuerung aufgerüstet werden. Dadurch wäre jede Leuchte in ihrer Lichtqualität (Helligkeit, Betriebszeit) steuerbar.
Die Tiefbauarbeiten mit Neuverlegung der Kabeltrassen und Installation der neuen Masten seien für beide Beleuchtungsvarianten gleich.
Herr Heimann erklärte weiter, die Lieferung und Montage der Trilux Leuchten sei seitens der Netze BW mit einem Betrag in Höhe von 50.593,31 € brutto angeboten worden, die Lieferung und Montage der bisher in der Gemeinde eingesetzten Leuchten mit Durchführung der Tiefbau und Installationsarbeiten durch die Netze BW und Beistellung der Leuchten durch die Gemeinde nach Erwerb beim bisherigen Lieferanten würde Kosten von ca. 51.829,53 € brutto verursachen. Die Gemeinde empfehle daher die Beauftragung der Netze BW mit Lieferung und Montage der Trilux Leuchten zum Bruttobetrag in Höhe von 50.593,31 €. Im Haushalt 2023 sei ein Ansatz in Höhe von 36.000€ für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung am Kreisel eingestellt. Durch die Vergabe entstehe also eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.593,31 €.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit jeweils 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlüsse
1) Der Gemeinderat beschliesst, die Netzte BW mit der Lieferung und Montage der Trilux Leuchten einschließlich Tiefbauarbeiten zum Bruttopreis von 50.593,31€ zu beauftragen.
2) Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu.
7. Brunnen Wittumäcker 1 und 2 / Erschließung mit Glasfaser
- Beauftragung der Deutschen Glasfaser
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Im Zuge der Markterkundung zur Glasfasererschließung Walzbachtals durch die Deutsche Glasfaser sei die Anbindung der Trinkwasserbrunnen Wittumäcker 1 und 2 durch die Deutsche Glasfaser geprüft worden. Zum Anschluss der Brunnen- und Steueranlagen an das geplante Glasfaser-Ortsnetz sei eine Leitungsvorstreckung von ca. 250m mit Tiefbau erforderlich. Die Deutsche Glasfaser habe angeboten, diese Leistungen zum Angebotspreis von 37.500 € netto auszuführen, sofern das Markterkundungsverfahren die zum Ausbau erforderliche Mindestquote von 33% ergebe. Seitens der Stadtwerke Karlsruhe als Betriebsführer der Trinkwasserversorgung sei die Glasfasererschließung dringend empfohlen worden, um hier zukunftsorientiert und versorgungssicher aufgestellt zu sein. Die Gemeindeverwaltung schließe sich dieser Empfehlung an und schlage eine Beauftragung der Deutschen Glasfaser vor.
Herr Heimann wies darauf hin, dass im Haushalt 2023 für dieses Vorhaben kein Ansatz eingestellt sei. Sofern die Leistung bereits 2023 zur Ausführung komme, sei eine Deckung über die Haushaltsansätze Verteilungsanlagen Jöhlingen/Wössingen (insg. 200.000 € Ansatz) möglich. Sollte die Ausführung nicht mehr 2023 erfolgen, wäre die Einstellung eines ensprechenden Ansatzes in den Folgejahren vorzusehen.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat beschließt, die Anbindung der Brunnen Wittumäcker 1 und 2 an das Netz der Deutschen Glasfaser zum Angebotspreis von 37.500€ zu vergeben.
2) Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
8. Installation von PV-Anlagen auf den Gemeindegebäuden Kita Moby-Dick, Baubetriebshof, Im Gageneck 2/1 und 2/2
- Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Durch die ansteigenden Energiekosten habe sich die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen in den letzten Monaten stark erhöht. Dagegen stehe die derzeit starke Nachfrage nach PV-Anlagen. Bisher seien bereits PV-Anlagen auf dem Rathaus in Wössingen und der Kita Regenbogen montiert. Die Gemeindeverwaltung schlage im Rahmen unseres klimapolitischen Arbeitsprogramms vor, auf weiteren Gebäuden PV-Anlagen zu installieren, da diese einen hohen Eigenstromverbrauch während der täglich möglichen Sonnenstunden aufweisen würdeb und daher auch ohne einen derzeit noch sehr kostenintensiven Stromspeicher wirtschaftlich seien. Die Amortisationszeit der Anlagen werde auf ca. 9 bis 11 Jahren abgeschätzt.
Herr Heimann erläuterte dem Gemeinderat die Ausschreibungsergebnisse. Die Installation der PV-Anlagen sei in einer beschränkten Ausschreibung für die jeweiligen Gebäude bei 10 Fachfirmen angefragt worden. Leider seien nur bei einem Gebäude mehr als ein Angebot eingegangen. Dennoch schlage die Gemeindeverwaltung die Vergabe der Arbeiten an die in der Vorlage genannten Firmen vor.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur Installation der PV-Anlage für die Kita Moby Dick an die Fa. MSR Murr aus Bruchsal zum Vergabetrag in Höhe von 21.248,00€ netto.
2) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur Installation der PV-Anlage für den Baubetriebshof an die Fa. Abele & Volk aus Walzbachtal zum Vergabetrag in Höhe von 27.089,20€ netto.
3) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur Installation der PV-Anlage für das Gebäude Im Gageneck 2/1 an die Fa. Abele & Volk aus Walzbachtal zum Vergabetrag in Höhe von 26.299,20€ netto.
4) Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur Installation der PV-Anlage für das Gebäude Im Gageneck 2/2 an die Fa. Abele & Volk aus Walzbachtal zum Vergabetrag in Höhe von 26.949,50€ netto.
9. Antrag der FDP Nr. 227 und 228 auf Versetzung der Tempo 50 Schilder an der B 293 Richtung Wielandweg und Installation einer Vorblinkanlage Ampel Kreuzung Jöhlinger Straße / Bahnhofstraße
Bürgermeister Özcan begrüßte die Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde, Frau Dietzel, in der Sitzung.
Frau Dietzel erläuterte den Sachverhalt. Die FDP Fraktion habe in der Gemeinderatssitzung am 6.3.2023 beantragt, die bestehenden Tempo-50-Schilder an der B 293 von Höhe der Jöhlinger Straße 1 in Richung Wielandweg 4 zu versetzen und an der Ampelanlage Jöhlinger Straße 1 / 2 eine Vorblinkanlage analog zur bestehenden Vorblinkanlage bei der Ampel Kreuzung Jöhlinger Straße / Bahnhofstraße zu installieren.
Frau Dietzel wies darauf hin, dass in der Antwort des Verkehrsministeriums auf die entsprechende kleine Anfrage von Dr. Christian Jung MdL schon bestätigt werde, dass nach Prüfung der Verkehrsbehörde im Zuge der B 293 aktuell keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen (sicherer Schulweg) bestehe.
Im Rahmen einer intensiven Diskussion über das Thema wurde der Antrag, eine zusätzliche Ampel an der Fußgängerampelanlage Jöhlinger Straße 1 / 2 für die Fahrzeuge, die den Nettoparkplatz in Richtung Jöhlingen Ortsmitte verlassen wollten, anzubringen, mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Bürgermeister Özcan erklärte, dass dies nicht durch die Gemeinde allein veranlasst werden könne. Man werde dies prüfen und mit der Verkehrsbehörde besprechen.
Weiter wurde der Antrag, durch das Aufstellen von Holzhinweisschildern in Kinderform auf diese Ampelanlage hinzuweisen, mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Mit 15 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen fasste der Gemeinderat außerdem den Beschluss, auf Grundlage der Antworten des Verkehrsministeriums sowie der Überprüfung durch die Verkehrsbehörde den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
10. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
- Aufstellung einer Vorschlagsliste
Frau Dietzel erläuterte den Sachverhalt. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endee am 31.12.2023. Nach der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 vom 08.12.2022 sei die Aufstellung und Einreichung der Vorschlagslisten der Schöffen für die o.g. Geschäftsjahre den Gemeinden übertragen worden. Nach der Verfügung des Vizepräsidenten des Landgerichts vom 07.03.2023 seien für den Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach 19 Hauptschöffen zu benennen, davon 9 aus der Gemeinde Walzbachtal. Auf die Vorschlagsliste seien mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, also 18 Personen. Die Vorschlagsliste müsse bis spätestens 23. Juni 2023 aufgestellt sein.
Frau Dietzel erklärte weiter, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen hätten sich nach den Aufrufen im Amtsblatt und auf der Homepage beworben. Die von der Gemeinde zu prüfenden Voraussetzungen für das Schöffenamt (z.B. Alter, Wohnort, Staatsangehörigkeit) seien bei den genannten Bewerbern nach heutiger Sicht erfüllt. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG sei für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste sei eine Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht auszulegen, wobei Beginn und Ende der Auflegungsfrist vorher öffentlich bekannt zu machen und auf die Möglichkeit des Einspruchs hinzuweisen sei. Die Verwaltung empfehle dem Gemeinderat, alle eingegangenen und zulässigen Bewerbungen um ein Schöffenamt zu berücksichtigen und diese Interessenten in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Eine Vertreterin des Gemeinderates erklärte im Namen des gesamten Gremiums, man sei erfreut, dass sich 27 Personen bereit erklärt hätten, ein solch wichtiges Ehrenamt zu übernehmen, und danke allen Kandidaten für diese Bereitschaft.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen.
11. Bekanntgaben
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass ihm die Deutsche Glasfaser mitgeteilt habe, dass das für den Ausbau erforderliche Quorum von 33% erreicht worden sei. Die Nachfrage sei derzeit so hoch, dass der Aktionszeitraum verlängert worden sei, um alle Interessenten bedienen zu können. Dann werde die Deutsche Glasfaser in die Detailplanung des Ausbaus einsteigen.
Bürgermeister Özcan gab weiter bekannt, dass die Gemeinde Walzbachtal auch dieses Jahr an der Aktion Stadtradeln teilnehmen werde. Aktionszeitraum sei Ende Juni-Anfang Juli. Man werde über Amtsblatt, Homepage und Social Media um Teilnehmer werben.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass am 12.05.2023 von 13.00 bis 18.00 Uhr das Photovoltaik-Mobil der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA) auf den Kirchplatz in Jöhlingen kommen werde. Dort könnten sich Bürger:innen kostenfrei, unverbindlich, anbieterneutral und ganz auf ihre individuellen Gegebenheiten zugeschnitten von Experten beraten lassen, wie sie mittels Photovoltaik Sonnenenergie nutzen, nachhaltig Stromkosten sparen und somit mit Photovoltaik aktiv die Energiewende mitgestalten und sich unabhängiger von den Stromversorgern machen können.
12. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 27.03.2023 nichtöffentliche Beschlüsse in 4 Personalangelegenheiten, 2 Grundstücksangelegenheiten und 3 Ratenzahlungen gefasst worden seien.