Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bewertung von Badeseen

Die Eu-Richtlinie und die Badegewässerverordnung des Landes Baden-Württemberg legen zum Schutz der Badenden bestimmte Anforderungen an die Badestelle sowie die Wasserqualität fest.

Die Badegewässerverordnung sieht in § 11 vor, dass durch jede Gemeinde der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, sich insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer zu beteiligen. Zu diesem Zweck kann jeder Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden bei der Gemeinde, aber auch beim Gesundheitsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, vorbringen.

Das Gesundheitsamt Karlsruhe entnimmt im Zeitraum vom Mai bis September in der Regel monatlich Wasserproben aus den Badeseen im Landkreis. Die Ergebnisse werden in einer jährlichen Badegewässerkarte Baden-Württemberg zusammengefasst, welche auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe, Gesundheitsamt veröffentlicht ist.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

Weiterführende Links

Badeseen und Schwimmbäder - Landkreis Karlsruhe
Badegewässerkarte Baden-Württemberg