Aus der Arbeit des Gemeinderats 2025

1.   Fragestunde der Einwohner

Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wurden keine Fragen gestellt.

2.   Vorsprache der Obmänner der Landwirtschaft

-     Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan begrüßte die Obmänner der Landwirte der beiden Ortsteile Leonhard Gretz (Jöhlingen) und Rüdiger Unterweger (Wössingen) in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Die Obmänner stellten sich vor und berichteten über die landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie über die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Branche. Sie befassten sich dabei mit allen Ebenen, von der EU runter bis hin zu den Kommunen.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Gretz und Herrn Unterweger für ihr Kommen und die gute Zusammenarbeit, die sich auch in einem regelmäßigen Runden Tisch, zusammen mit Vertretern des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung, zeige.

Auch die beiden Obmänner betonten die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

3.   Vorstellung der Arbeit des Energiebeirates der Gemeinde Walzbachtal

-     Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan begrüßte die Mitglieder des ehrenamtlichen Energiebeirats der Gemeinde Walzbachtal in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. In der Sitzung des Gemeinderats vom 17.10.2022 sei auf Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion der Beschluss gefasst worden, einen Energiebeirat einzurichten. Dieser könne aus sachverständigen Einwohnerinnen und Einwohnern oder Bürgerinnen und Bürgern bestehen, die sich klimapolitisch engagieren wollten. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 29.01.2024 sei der neugegründete Energiebeirat der Gemeinde Walzbachtal eingesetzt worden. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Energiebeirats seien in einer Geschäftsordnung geregelt.

Der Vorsitzende des Energiebeirats, Herr Detlef Schumann, erläuterte die Arbeit des Energiebeirats im vergangenen Jahr anhand einer Präsentation.

Der Energiebeirat berate die Gemeinde bei Bedarf zu energie- und klimapolitischen Themen. Dazu werde er durch die Verwaltung über entsprechende Themen und Vorhaben informiert und könne Stellungsnahmen abgeben. 

Herr Schumann nannte als Beispiele der Arbeit des Beirats u.a. einen Dialog mit dem Zementwerk (Vorschläge und fachliche Einschätzungen), eine Stellungnahme zum Antrag einer Gemeinderatsfraktion zu CO2-Schattenpreisen, eine Handlungsempfehlung zum Thema Wärmetransport / Biogasanlage und den Plan des Aufbaus eines Netzwerks zu anderen Beiräten anderer Gemeinden. Der Energiebeirat berate nicht nur auf Zuruf, sondern entwickle auch eigene Ideen und diskutiert Maßnahmen & Aktionen.

Die Mitglieder des Energiebeirats stellten sich einzeln vor. Sie alle betonten, dass sie ihre profunde Expertise in verschiedenen Bereichen der Energie- und Klimatechnik gerne zum Wohl der Gemeinde einbringen. 

Bürgermeister Özcan dankte den Mitgliedern des Energiebeirats für ihr Kommen und die Bereitschaft, ihre Kenntnisse für Walzbachtal einzubringen. Die Vorstellung habe gezeigt, welches Potenzial man mit diesem Beirat zu Verfügung habe. Er freue sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu Kenntnis.

4.   Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

a)   Beschluss über die Festsetzungen in der Haushaltssatzung

b)  Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm

-     Beratung und Beschlussfassung -

Gemeinderat Schreiber hielt die Haushaltsrede der CDU-Fraktion.

Gemeinderätin Meyer hielt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion.

Gemeinderätin Zipf hielt die Haushaltsrede der Fraktion von B‘90/ Die Grünen.

Gemeinderat Rößler hielt die Haushaltsrede der AfD-Fraktion.

Gemeinderat Fanz hielt die Haushaltsrede der FDP-Fraktion.

Die Reden sind auf der Homepage  zu finden.

Bürgermeister Özcan dankte den Vortragenden für ihre Reden. 

Weiter dankte er den Mitgliedern des Gemeinderates für die immer konstruktive und sachliche Diskussion.

Der Gemeinderat fasste jeweils mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

1)    Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 in der vorliegenden Fassung.

2)    Die mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2028 in der vorliegenden Fassung.

5.   Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 

-     Beratung und Beschlussfassung -

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

1)    Den Wirtschaftsplan 2025 in der vorliegenden Fassung.

2)    Die mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2028 in der vorliegenden Fassung.

6.   Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 

-     Beratung und Beschlussfassung -

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten. 

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

1)    Den Wirtschaftsplan 2025 in der vorliegenden Fassung.

2)    Die mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2028 in der vorliegenden Fassung.

7.   Anregungen aus der Einwohnerversammlung 2024

-     Beratung und Beschlussfassung 

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Nach dem Beschluss des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung vom 22.07.2024 habe am 24.10.2024 in der Jahnhalle in Jöhlingen eine Einwohnerversammlung der Gemeinde Walzbachtal stattgefunden. 

Frau Dr. Hiller vom zuständigen Planungsbüro habe die Planungen zur Ertüchtigung der Verbandkläranlage des Abwasserzweckverbands erläutert. Auch habe die Möglichkeit für Fragen oder Anregungen durch die Einwohnerschaft bestanden.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, nach § 20a Abs. 3 GemO Baden-Württemberg sollten die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Das Protokoll der Einwohnerversammlung liege als Anlage der Vorlage bei und könne im Ratsinformationssystem eingesehen werden.  Da keine der dort aufgekommenen Fragen einen direkten Antrag an die Gemeinde oder eine ungeklärte Frage beinhalte, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, das Protokoll der Einwohnerversammlung zur Kenntnis zu nehmen und keine weiteren Schritte zu veranlassen.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

8.   Bekanntgaben 

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die Gemeinderatssitzung vom 24.02.2025 aufgrund der Nachbereitung der Bundestagswahl um einen Tag auf den 25.02.2025 verschoben werde.

9.    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 16.12.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Ratenzahlungsangelegenheit, und zwei Grundstücksangelegenheiten gefasst worden seien.

1.   Fragestunde der Einwohner

Eine Einwohnerin erklärte, die Zahl der Klagen auf Erfüllung des Gesetzesanspruchs auf einen Kita-Platz würden bundesweit steigen. Sie wolle wissen, ob auch die Gemeinde Walzbachtal davon betroffen sei.

Bürgermeister Özcan antwortete, dass die Erfüllung des Gesetzesanspruchs allgemein ein Thema sei, dessen Erfüllung auch die Gemeinde Walzbachtal vor Herausforderungen stelle. Generell sei man personell und raumausstattungstechnisch gut aufgestellt, dennoch sei die Bedarfsplanung eine regelmäßige Herausforderung. Klagen habe es in Walzbachtal aber noch keine gegeben.

Ein Bürger aus Jöhlingen wollte den Sachstand der Ortsumgehung B 293 Jöhlingen erfahren. Weiter wollte er wissen, ob ein beschmiertes Wahlplakat der AfD strafrechtlich verfolgt werden könne.

Bürgermeister Özcan erklärte zur ersten Frage, dass das Planfeststellungsverfahren laut Regierungspräsidium abgeschlossen sei. Es gebe nun noch eine Frist, um Widersprüche dagegen einzureichen, die es abzuwarten gelte. Sollten keine Widersprüche eingereicht werden, könne die Umsetzung angegangen werden.

Zu der Frage zum Wahlplakat erklärte Bürgermeister Özcan, dass es sich hierbei um eine Sachbeschädigung handele, die auf Anzeige auch verfolgt und geahndet werde.

Ein weiterer Bürger wollte wissen, wie es mit dem Thema Windkraft in Walzbachtal weitergehen werde.

Bürgermeister Özcan erklärte, man sei mit verschiedenen Betreibern in Vorgesprächen, um sich über unterschiedliche Betreiber- und Beteiligungsmodelle zu informieren. Sollte sich dabei ein geeignetes Modell zeigen, werde man dann den Gemeinderat und auch die Einwohnerschaft im Rahmen einer öffentlichen Sitzung dazu informieren.

2.   Schulleiterin Marianne Ehrlinspiel, Grundschule Wössingen

-     Bericht über die Arbeit im ersten halben Jahr

-     Information an den Gemeinderat

Bürgermeister Özcan begrüßte die neue Rektorin der Grundschule Wössingen, Frau Marianne Ehrlinspiel, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Mit Wirkung vom 01.08.2024 wurde Frau Marianne Ehrlinspiel zur Rektorin unserer Grundschule Wössingen mit 132 Schülern ernannt.

Frau Ehrlinspiel stellte sich dem Gemeinderat und den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern vor und erläuterte die Schwerpunkte ihrer ersten 6 Monate als Rektorin in Wössingen. Sie betonte die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde als Schulträgerin.

Bürgermeister Özcan dankte Frau Ehrlinspiel für ihren Vortrag und bestätigte die gute Zusammenarbeit. Es stünden interessante Projekte an, man freue sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

Vertreter aller Fraktionen begrüßten Frau Ehrlinspiel und dankten ihr für ihre Vorstellung. Auch sie begrüßten die gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Schule.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen von Frau Ehrlinspiel zur Kenntnis.

3.   Vorstellung der Arbeit des Gemeindevollzugsbediensteten

-     Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Zimmermann, den Gemeindevollzugsbediensteten, sowie Frau Dietzel, die Sachgebietsleiterin Ordnungsamt, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. 

Herr Zimmermann stellte dem Gremium die thematischen und örtlichen Schwerpunkte seiner Arbeit vor.

Er berichtete, dass er habe leider beobachten müssen, dass die verbale Aggressivität ihm gegenüber im letzten Jahr stark zugenommen habe. Er führte dies auf die starken Belastungen durch die Baustelle B 293/l 571 und Kreisel Wössinger Straße zurück. Er wünsche sich hier eine Verbesserung.

Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen dankten Herrn Zimmermann für seinen Vortrag und den Einblick in sein umfangreiches Aufgabengebiet.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu Kenntnis.

4.   Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Walzbachtal

-     Neuvergabe ab 01.04.2025

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann, Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. In Zusammenarbeit zwischen Bauamt und dem Planungsbüro Stepconsult habe die Gemeindeverwaltung die Betriebsführung für die 1.442 Straßenleuchten in Walzbachtal neu ausgeschrieben. Die Leistungen zur Betriebsführung der Leuchten nebst Tragsystemen solle zum 01.04.2025 an einen Dienstleister vergeben werden. Die Betriebsführung beinhalte dabei die Störungsbeseitigung mit Meldemöglichkeit über eine Onlineplattform, die Störungsbeseitigung und Reparatur bei vorliegenden Störungen, sowie die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Vertragslaufzeit sei für 4 Jahre mit der Option auf Verlängerung ausgeschrieben worden. Die Ausschreibung sei in einem nationalen öffentlichen Verfahren nach Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) erfolgt.

Herr Heimann berichtete weiter, dass zum Angebotseröffnungstermin am 16.01.2025 nur die Netze BW Ihr Angebot eingereicht habe. Weitere Angebote seien nicht eingegangen. Die Netzte BW sei ein erfahrener Betriebsführer im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen und habe schon in den vergangenen Jahren die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Walzbachtal übernommen. Das Angebot sei umfassend und mit gut und klar nachvollziehbaren Organisationskonzepten eingereicht worden.

Herr Heimann wies darauf hin, dass entsprechend der Vorgaben der UVgO die Angebotshöhe nicht öffentlich genannt werden dürfe, der Gemeinderat habe hierzu eine nichtöffentliche Information erhalten.

Die Gemeindeverwaltung empfehle die Beauftragung der Netze BW mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlagen ab dem 01.04.2025 für die Dauer von 4 Jahren. Im Haushalt seien ausreichende Finanzmittel eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (18 Ja-Stimmen) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Netze BW mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlagen gemäß dem eingereichten Angebot zu beauftragen.

5.   Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal

Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.

Er verwies auf die Vorlage für eine Auflistung der einzelnen eingegangen Spenden.

Gemeinderat Ernst Reichert dankte im Namen des gesamten Gemeinderats allen Spendern für ihre Spende.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (18 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 1.958,00 € zu.

6.   Bekanntgaben

Keine.

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 13.01.2025 ein Beschluss in einer Jagdangelegenheit gefasst worden sei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte Bürgermeister Özcan, dass TOP 5 zurückgezogen werde, da noch planerischer Klärungsbedarf aufgetreten sei.

1.   Fragestunde der Einwohner

Eine Einwohnerin erklärte, die Straße „Kirchgrund“ in Jöhlingen eigne sich für die Einrichtung einer „Spielstraße“. Sie wolle wissen, ob dies möglich sei.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass dies durch Ordnungsamt und Verkehrsbehörde geprüft werden müsse.

2.   Vorstellung der Ergebnisse der Jugendbeteiligung aus den Thementagen vom November 2024 "Jugend entscheidet"

-     Kenntnisnahme der bisherigen Ergebnisse

-     Entscheidung über die Realisierung von Einzelmaßnahmen

Bürgermeister Özcan begrüßte die Jugendsozialarbeiterin der Gemeinde, Frau Julia Leuser und eine große Gruppe Jugendlicher in der Sitzung.

Weiter begrüßte er Herrn Zimmermann und weitere Vertreter der Hertie-Stiftung in der Sitzung, die das Projekt finanziell und beratend unterstützt hatte.

Frau Leuser und die Jugendlichen erläuterten dem Gemeinderat die im Rahmen von „Jugend enscheidet“ ausgearbeiteten Projekte anhand einer Präsentation. 

Bürgermeister Özcan dankte den Jugendlichen für ihr Engagement und ihren tollen Vortrag. 

Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen dankten den Jugendlichen für ihr Engagement und den Vortrag und signalisierten ihre Unterstützung für die ausgearbeiteten Projekte.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1)    Der Gemeinderat nimmt die Arbeitsergebnisse der Jugendlichen vom Projekt „Jugend entscheidet“ zur Kenntnis.

2)    Der Gemeinderat beschließt die folgenden Umsetzungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Jugendlichen, die diese auch eigenständig (soweit möglich) realisieren:

a.     Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Verschönerung und Aufstellung neuer, ansprechender Mülleimer

b.     Sitzbänke: Aufstellen von Sitzmöglichkeiten an Standorten, welche die Jugendlichen selbst aussuchen.

c.     Umorganisation der Angebote für Jugendlichen, beispielsweise mehr Ausflüge für ältere Jugendliche. 

3)    Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, zu prüfen, wie die Themen Skaterpark und die Verkehrspunkte umgesetzt werden können.

3.   Antrag Nr. 243 (CDU/Grüne): Prüfung auf Einrichtung eines Jugendgemeinderates

Herr Apelt, Sachbearbeiter Sitzungsdienst der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. In der Sitzung vom 25.11.2024 hätten die Fraktionen von CDU und B‘90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Die Gemeindeverwaltung sei beauftragt worden zu prüfen, welche Voraussetzungen für die Einrichtung eines Jugendgemeinderates notwendig seien, wie die Erfahrungen anderer Kommunen seien, die einen Jugendgemeinderat hätten (bspw. Bretten oder Bruchsal), wie die Abläufe und Strukturen, Wahlperiode, Altersdurchschnitt und Art der Beteiligungen seien und wie der Ablauf der Wahl sei.

Herr Apelt verwies für seinen Sachvortrag auf die ausführliche Vorlage.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen nach kurzer Beratung zu Kenntnis.

4.   Antrag auf Befreiung für die Errichtung einer DHL-Packstation, Wössinger Straße 136, Flst. Nr. 2607/1 (REWE)

Frau Engel, stellvertretende Bauamtsleiterin der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane die Errichtung einer DHL-Packstation auf dem Flurstück Nr. 2607/1, Wössinger Str. 136 (REWE-Einkaufsmarkt). Das Grundstück liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Einkaufsmarkt Bäderäcker“. Dieser setze am geplanten Standort ein Sondergebiet „Einzelhandel“ fest. Eine Packstation als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb sei nicht als Einzelhandel einzustufen und daher in der Art der Nutzung nicht zulässig. Zudem befinde sich der geplante Aufstellort außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Aus diesem Grund habe der Bauherr einen Antrag auf Ausnahme/Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB gestellt.

Frau Engel erklärte weiter, die erforderliche Befreiung werde von der Gemeindeverwaltung als unkritisch angesehen und sogar begrüßt, da die Packstation ein Zugewinn für die Walzbachtaler Bevölkerung sei.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Das Gremium stimmt der geplanten Errichtung einer Packstation zu. Dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird von Seiten der Gemeinde zugestimmt.

5.   Zurückgezogen 

6.   Bekanntgaben

Keine.

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 03.02.2025 ein Beschluss in einer Jagdangelegenheit gefasst worden sei.

1.   Fragestunde der Einwohner

Eine Einwohnerin erklärte, ein großes Wahlplakat am Abbruchhaus neben der Bäckerei Friebolin in Wössingen sei auch noch Wochen nach der Bundestagswahl nicht abgehängt worden. Dies sorge für Unmut unter den Nachbarn. Sie wolle wissen, ob dieses Plakat gegen die Landesbauordnung verstoße oder gegen andere, eventuell kommunale, Richtlinien. Sollte dies nicht der Fall sein, fordere sie auf, entsprechende Richtlinien zu erlassen.

Herr Eberle, Amtsleiter Bürger & Soziales der Gemeindeverwaltung, erklärte, man habe bezüglich des Plakats selbst und über das Landratsamt geprüft, ob die Anbringung und auch das längere Hängenlassen verboten seien. Dies sei nicht der Fall. Die Gemeinde könne daher nicht einschreiten.

Bürgermeister Özcan erklärte zur zweiten Frage, dass man dies gerne prüfen könne. Er rufe aber generell dazu auf, dass alle politischen Gruppierungen die Wahlplakate nach den Wahlen entfernen sollten und auch private Plakate dann entfernt werden sollten. Dies trage zu einem geregelten Umgang zwischen den Parteien bei.

2.   Information zur Haushaltsverfügung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Mit der Haushaltsverfügung vom 27.02.2025, der Gemeinde zugegangen am 03.03.2025, habe die kommunale Rechtsaufsicht die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt. Aufgrund der voraussichtlichen Entwicklung der liquiden Mittel, die nach Plan im Jahr 2026 aufgebraucht sein werden, sei die Finanzplanung von dieser Bestätigung ausgenommen. Nach § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung bedürfe der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn für die Jahre, in welchen die Zahlungen anfallen, Kredite vorgesehen seien.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, im Haushaltsplan 2025 seien für den Gesamtbetrag der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen Kreditaufnahmen vorgesehen, daher müssten sie durch die Rechtsaufsicht genehmigt werden. Die im Haushaltsplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.090.000 € seien von der kommunalen Rechtsaufsicht aufgrund der Entwicklung der Finanzlage der Gemeinde nicht genehmigt worden. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2.567.500 € seien genehmigt worden.

Bürgermeister Özcan erklärte, gemäß § 77 Gemeindeordnung habe die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert sei.

Sie habe also zur stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben für ausreichend finanzielle Mittel zu sorgen. Der Gemeinderat sei nun angehalten, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, Wege zu finden, die Gemeinde finanziell weiterhin leistungsfähig zu halten. Sollte das nicht gelingen, sei nicht auszuschließen, dass in den kommenden Jahren weitere Bestandteile der kommenden Haushaltssatzungen nicht genehmigt werden.

Bürgermeister Özcan schloss seine Ausführungen mit einer Stellungnahme ab, die im Folgenden zu sehen ist:

„Die Gemeinde erhielt am 3. März 2025 die Bestätigung der kommunalen Rechtsaufsicht, dass die Haushaltssatzung für 2025 gesetzeskonform ist. Allerdings wurden die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.090.000 € nicht genehmigt, da die finanziellen Mittel der Gemeinde voraussichtlich bis 2026 erschöpft sein werden. Die geplanten Kreditaufnahmen von 2.567.500 € wurden hingegen genehmigt. Gemäß § 77 der Gemeindeordnung ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Haushaltsführung so zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben kontinuierlich erfüllen kann. 

Der Gemeinderat muss daher gemeinsam mit der Verwaltung Maßnahmen entwickeln, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen. Andernfalls könnten zukünftige Haushaltssatzungen ebenfalls nicht vollständig genehmigt werden.

Eine kleine Information am Rande vom Gemeinde- und Städtetag BW:

Die Städte häufen immer mehr Schulden an und kaum einem Rathaus in Baden-Württemberg wird es aus Sicht des kommunalen Dachverbands in diesem Jahr gelingen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. 

Nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg zeigen dies die Ergebnisse der Herbststeuerschätzung und eine neue Umfrage alarmierende Entwicklungen.

Demnach planen 87 Prozent der teilnehmenden Städte im Haushalt 2025 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis. 

Beim Haushalt 2024 lag der Anteil noch bei rund 75 Prozent, teilte der Städtetag mit. Die Gewerbesteuereinnahmen gingen in vielen Städten dramatisch zurück, zeitgleich gebe es auch deutlich weniger Geld von Land und Bund an die kommunale Ebene. Der Schuldberg ist laut Umfrage seit 2023 um mehr als 20 Prozent gewachsen.

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Presse,

wir stehen heute an einem Punkt, der das Fundament unserer Gemeinde erschüttert. Wir fühlen uns von Bund und Land alleine gelassen. Wir sind enttäuscht und auch frustriert!

Die kommunale Rechtsaufsicht hat die im Haushaltsplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.090.000 € aufgrund der angespannten Finanzlage nicht genehmigt. Das bedeutet, dass wir selbst zentrale Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen können!

Die Verpflichtung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule? Nicht finanzierbar! 

Notwendige Beschaffungen im Feuerwehrwesen? Nicht finanzierbar! 

Selbst Maßnahmen zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, wie eine Querungshilfe oder ein Zebrastreifen, für die wir uns im Übrigen im Gemeinderat gemeinsam eingesetzt haben, nicht finanzierbar!

Schon bei meinem Amtsantritt war mir klar, dass unsere Gemeinde finanziell in schwierigen Zeiten steckt. 

Doch jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, an dem die Selbstverwaltungsgarantie, die übrigens im Artikel 28. Abs. 2 im Grundgesetz verankert ist, juristisch betrachtet, in Frage gestellt wird.

Ich sage es ganz deutlich: So kann es nicht weitergehen! Ich richte einen dringenden Appell an die Landes- und Bundesebene: Die Kommunen brauchen endlich eine ausreichende finanzielle Ausstattung, um ihre Pflichtaufgaben erfüllen zu können! Wir sind nicht die einzigen, die betroffen sind, wie eingangs schon erwähnt – landauf, landab geraten Gemeinden in dieselbe Lage. Doch das hilft uns vor Ort gegenüber der Rechtaufsichtsbehörde auch nicht weiter.

Wir haben kaum Spielraum, um das Defizit in Millionenhöhe auszugleichen.

Wir nehmen die Situation sehr ernst und werden uns im Gemeinderat intensiv damit beschäftigen.

Die CDU-Fraktion hat mich in ihrer Haushaltsrede gebeten, mich im Kreistag gegen die Erhöhung der Kreisumlage einzusetzen. Es ist nachvollziehbar, immerhin handelt es sich hier um einen großen finanziellen Aufwand. Doch nicht ohne Grund, hat eine große Mehrheit im Kreistag der Anpassung zugestimmt. Im Übrigen auch die CDU, einstimmig. 

Auch wurde ich gebeten, auf Bundesgesetze Einfluss zu nehmen; hier geht es konkret um die Bitte – ebenfalls aus ihrer Haushaltsrede - mich für die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage einzusetzen. Allerdings fällt dies nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Vielmehr handelt es sich hier um eine Angelegenheit des Bundes. 

Am Ende bin ich jedoch bei ihnen, was der Gedanke dahinter ist, bzw. bei allen HH-Reden, die sich auf unsere Kommune bezüglich der finanziellen Situation bezogen haben. 

Hier spreche ich sicher für den gesamten Gemeinderat: 

Wir sind enttäuscht und frustriert, was die Unterstützung von Bund und Land angeht! Die Aufgaben für die Kommunen werden immer mehr, während die finanziellen Mittel immer knapper werden. Wir blicken gespannt auf die Diskussionen auf Bundesebene, insbesondere des geplanten Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro. Noch viel gespannter, was am Ende wohl bei den Kommunen ankommt…“.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu Kenntnis.

3.   Bekanntgaben

Keine.

4.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 25.02.2025 ein Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Özcan bekannt, dass TOP 3 abgesetzt werde, da noch Rücksprachen mit der Genehmigungsbehörde abgewartet werden müssten.

1.   Fragestunde der Einwohner

Eine Einwohnerin erklärt zum TOP 4 Windkraft, die geänderten Pläne des Regierungspräsidiums seien gerade für Jöhlingen noch schlechter als zuvor. Sie erinnerte daran, dass man vor vier Jahren eine Sammlung von mehr als 1.400 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben habe, um gegen das Projekt der Windanlagen auf dem Heuberg zu protestieren. Sie wolle darauf pochen, dass eine Erweiterung dieses Projekts auf Walzbachtaler Gemarkung durch den Gemeinderat verhindert werden sollte. 

Bürgermeister Özcan erklärt, die von Walzbachtal vorgeschlagenen Vorranggebiete seien durch den Regionalverband abgelehnt worden. 

Die Bürgerin wies auf den Plan aus der Vorlage hin, auf dem zu sehen sei, dass das Vorranggebiet am Heuberg auch auf Walzbachtaler Gemarkung reiche.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass dies nochmal durch die Gemeindeverwaltung abgeklärt werde. Derzeit gehe man davon aus, dass das Vorranggebiet an der Gemarkungsgrenze aufhöre.

Die Einwohnerin überreichte eine Fotografie, die den Ausblick Richtung Weingarten zeigte, der durch die Windanlagen auf dem Heuberg zerstört werden solle.

Ein weiterer Einwohner wollte wissen, wie man mit Anfragen der Einwohnerschaft umgehe, für die man in der Fragestunde die Kontaktdaten aufdecken müsse.

Bürgermeister Özcan antwortete, es komme auf die Frage selbst an. Entweder man könne sie direkt in der Fragestunde beantworten oder man reiche die Antwort dann später schriftlich nach. 

Der Bürger erklärte, er habe wiederholt eine Anfrage in der Fragestunde gestellt, aber keine weiterführende Antwort erhalten.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass diese Frage nur durch das Zementwerk zu beantworten sei.

Der Einwohner wollte wissen, ob geplant sei, die Bürgerinnen und Bürger bei den notwendigen Planungen für Haushaltseinsparungen direkt zu beteiligen.

Bürgermeister Özcan erklärte, diese Diskussion werde in dem dafür vorgesehenen Gremium, dem Finanzausschuss geführt, da es dabei auch teilweise um nichtöffentliche Inhalte und Daten gehe. Wenn Vorschläge gemacht würden, werde man diese in die Diskussion aufnehmen. 

Ein weiterer Einwohner wollte wissen, was die Planungen des Regionalverbands und die Beschlussvorschläge der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten würden, ob dadurch der Bau der Anlagen auf dem Heuberg, der für Jöhlingen eine starke Belastung sein würde, ermöglicht werde. Weiter wollte er wissen, wie der Gemeinderat seine Verantwortung gegenüber der Bürgerschaft wahrnehmen wolle.

Bürgermeister Özcan erklärt, man werde die inhaltliche Antwort im Rahmen des entsprechenden TOP geben.

Ein weiterer Einwohner erklärt, die Gemeinde Walzbachtal habe gegen die Umsetzung des Projektes auf dem Heuberg nichts unternommen, obwohl Jöhlingen dadurch viel stärker belastet sei als Weingarten, das dadurch sogar Geld einnehmen werde. Er warf dem Gemeinderat vor, dass niemand sich gegen dieses Projekt ausgesprochen habe. Vielmehr habe man nun zugelassen, dass Walzbachtal selbst keine Vorrangflächen für ähnliche Projekte haben solle. Er forderte Solidarität für die gesamte Gemeinde und mehr Engagement gegen dieses Windkraftprojekt.

Bürgermeister Özcan wies darauf hin, dass der Heuberg und damit das fragliche Projekt auf der Gemarkung Weingarten liege. Dies schränke die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Walzbachtal deutlich ein. Die Ausweisung der Vorrangflächen durch den Regionalverband sei davon getrennt zu betrachten.

2.   Fortschreibung der Bedarfsplanung Kinderbetreuungseinrichtungen und Anpassung der Entgelte

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Dietzel, die stellvertretende Amtsleiterin Amt III, Bürger & Soziales, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Dietzel erläuterte den Sachverhalt und verwies dazu auf die umfangreiche Vorlage. Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Walzbachtal habe bereits im Rahmen der Vorgespräche mit den Leitungen der Walzbachtaler Kitas und Horte begonnen. Am 28.03.2025 habe dann die Sitzung der AG Bedarfsplanung statt, in der die aktuellen Zahlen und die Entwicklungen der Krippen, Kita- und Schulkindbetreuung diskutiert worden seien. Die Ergebnisse der AG-Bedarfsplanung seien in die Kuratoriumssitzung am 02.04.2025 eingebracht worden. Die Beratungsergebnisse würden von den Teilnehmern des Kuratoriums mitgetragen. Mitglieder des Kuratoriums seien die Kita-Leitungen, die Elternbeiratsvorsitzenden, die Hort-Leitungen, die Vertreter der Kirchen und die Vertreter des Gemeinderats.

Frau Dietzel erklärte weiter, die Daten zu den voraussichtlich notwendigen Betreuungsplätzen in den Kindertagesstätten und den Schülerhorten stammten aus dem Einwohnermeldeamt (Stand 27. März 2025) und seien durch das Familienbüro aufgearbeitet worden. Im Wesentlichen werde bei der Bedarfsplanung festgestellt, ob die Betreuungsplätze in den Walzbachtaler Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Schülerhorten für unsere Walzbachtaler Kinder ausreichend seien. Nach den Berechnungen stehe im Kindergartenjahr 2025/ 2026 dem Bedarf für 359 Kinder eine ausreichende Anzahl von 420 Kinderbetreuungsplätzen gegenüber. Ab 2026/ 2027 werde eine weitere Entspannung angenommen, da die Kinderzahl leicht zurückgehen solle.

Frau Dietzel erläuterte verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Betreuungsplätze in der Kinderbetreuung anhand der Vorlage, sowie auch die Entwicklung der Betreuungsentgelte.

Bürgermeister Özcan erklärt, die Gemeinde könne derzeit trotz Fachkräftemangel die geforderte Betreuungsquote meist übererfüllen. Dafür investiere man sehr viel in die Kinderbetreuung, vor allem im Personalbereich- Dabei liege der Kostendeckungsgrad durch die Elternentgelte bei 12-14 %, je nach Betreuungsmodell und Einrichtung.

Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat im Block mit 13 Ja-Stimmen,1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgende Beschlüsse:

a)   Die Entgelte werden in allen Einrichtungen für alle Module ab dem 01.09.2025 für Kinder unter 3 Jahren um ca. 10 % angepasst.

b)   Die Entgelte werden in allen Einrichtungen für alle Module ab dem 01.09.2025 für Kinder über 3 Jahren um ca. 15 % angepasst.

c)   Anpassung des Mittagessens in der Kita Arche von 69,00 € auf 79,00 €.

d)   Die Entgelte für die Tagestarife der Ferienbetreuung in den Schülerhorten werden ebenso um ca. 15 % angepasst. Die Wochentarife entsprechen den Tagestarifen und werden nicht mehr speziell ausgewiesen.

e)   Die Schließtage werden in den Kindertagesstätten einheitlich auf 26 Schließtage festgelegt.

3.   ABGESETZT

4.   Zweites Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Vorranggebiete für Windenergieanlagen

-     Vorstellung des geänderten Planentwurfs

-     Anhörung der Gemeinde Walzbachtal

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Der Planungsausschuss des Verbandes Region Karlsruhe (bis 28.03.2025: Regionalverband Mittlerer Oberrhein) habe am 19.03.2025 den auf Basis der im Rahmen der abgeschlossenen (ersten) Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Landesplanungsgesetz (LplG) i.d.F.v. 10.07.2003, zuletzt geändert am 07.02.2023, vorgebrachten Argumente geänderten Planentwurf beschlossen, sowie die Durchführung der erneuten (zweiten) Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des oben genannten Regionalplankapitels beschlossen. Der Planentwurf enthalte Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthalte er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete. Im Rahmen des 1. Beteiligungsverfahrens habe die Gemeinde Walzbachtal bereits eine umfassende Stellungnahme am 13.02.2024 abgegeben. Der Regionalverband habe nach Prüfung der in der Stellungnahme der Gemeinde aufgeführten Darlegungen die Flächen für Vorranggebiete für Windenergieanlagen auf der Gemarkung von Walzbachtal herausgenommen, was die Richtigkeit der seitens der Gemeinde aufgeführten Punkte unterstreiche.

Leider sei nach der neuen Planung des Verbandes Region Karlsruhe auf der Gemarkung Walzbachtal kein Vorranggebiet für Windenergieanlagen mehr vorgesehen. Auf Nachfrage beim Regionalverband Karlsruhe sei aber der Gemeindeverwaltung bestätigt worden, dass der Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Walzbachtal weiterhin seine Rechtskraft behalte, wodurch in dem dort ausgewiesenen Bereich weiterhin eine Windkraftnutzung möglich sei. Die von der Gemeinde angeregte Ausweisung einer Vorrangfläche in die nördlich des Teilflächennutzungsplanes gelegenen Waldgebiete habe der Regionalverband nach Prüfung der Naturschutzsituation nicht vornehmen können.

Herr Heimann wies darauf hin, dass im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens nur Stellungnahmen zu geänderten Inhalten des Planentwurfs abgegeben werden könnten. Da der Regionalverband nach Stellungnahme der Gemeinde vom 13.02.2024 die Vorranggebiete auf der Gemarkung herausgenommen habe und eine Erweiterung der im Teilflächennutzungsplan Wind ausgewiesenen Flächen in die nördlich gelegenen Waldgebiete aus Naturschutzgründen nicht möglich sei, sei aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine weiterer Einwand im jetzigen Beteiligungsverfahren erforderlich.

In einer intensiven Diskussion bat der Gemeinderat darum, dennoch eine Stellungnahme der Gemeinde abzugeben, in der die Ausweisung von Windvorranggebieten in Walzbachtal angeregt werde. Bürgermeister Özcan schlug vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und forderte die Fraktionen auf, eine Stellungnahme zu formulieren.

Diesem Vorschlag stimmten die Fraktionen zu, der TOP wurde vertagt.

5.   Sanierung der Lüftungsanlage in der Böhnlichhalle

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse

-     Vergabe der Bauleistungen

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Bei der am im Jahr 2024 erfolgten Brandverhütungsschau sei unter anderem die turnusmäßig erforderliche Prüfung der Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen und eine Sachkundigenprüfung der Wandhydranten seitens der Baurechtsamtes gefordert worden. Durch die Herstellung eines 2. Trinkwasserhausanschlusses und Verlegung einer neuen Zuleitung zum Wandhydrant hätten die erforderlichen Wasserdrücke und Wassermengen mittlerweile an beiden Wandhydranten sichergestellt werden können. Die Überprüfung der Lüftungsanlagen sei turnusmäßig durch die Dekra als Sachverständigenorganisation erfolgt. Die Gemeindeverwaltung hätte bereits bei der letzten Begehung der Lüftungsanlagen die festgestellten Mängelpunkte bestmöglich beseitigen lassen. Um eine Mangelfreiheit der Lüftungsanlagen zu erreichen, sei jedoch die Einbindung eines Ingenieurbüros für haustechnische Anlagen erforderlich gewesen. Gemeinsam mit der Dekra, dem Ingenieurbüro P+H Hönes und der Gemeindeverwaltung sei dann am 09.09.2024 ein gemeinsamer Abstimmungstermin zur Festlegung der Mangelbeseitigung an den Anlagen erfolgt. Im Nachgang habe das Ingenieurbüro P+H die Leistungsbeschreibung zur Sanierung der Lüftungsanlagen erstellt.

Herr Heimann erläuterte dem Gemeinderat die Ergebnisse der Ausschreibung anhand der Vorlage. Zwei der angefragten 7 Firmen hätten Interesse an den Sanierungsmaßnahmen gezeigt. Mit beiden Firmen seien Besichtigungstermine an den Anlagen und zur Verdeutlichung des Leistungsumfangs vereinbart und durchgeführt worden. Zum Abgabetermin am 10.03.2025 hätten zwei Firmen ihr Angebot für die Sanierung eingereicht. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Vergabe der Sanierungsarbeiten an den Lüftungsanlagen an die Firma Frank Schlittenhardt zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 30.940€. Im Haushalt 2025 sei ein Ansatz in Höhe von 20.000€ zur Sanierung der Lüftungsanlagen eingestellt worden. Dieser Ansatz sei leider nicht ausreichend zur Ausführung der Sanierungsmaßnahmen, welche aber umgesetzt werden müssten. Wirtschaftlichere Angebote seien derzeit nicht zu erwarten.

Herr Heimann erklärte, bei Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen werde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.940€ für die Bauleistungen an den Lüftungsanlagen entstehen. Zusätzliche Mehrausgaben würden für die Baunebenkosten zur Sanierung der Lüftungsanlage und die bereits vorgenommene Ertüchtigung des Wandhydrantens anfallen. Die insgesamten Mehrausgaben zur Unterhaltung der Böhnlichhalle würden auf einen Betrag in Höhe von ca. 25.000€ bis zum Jahresende abgeschätzt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1)   Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Sanierungsarbeiten an den Lüftungsanlagen der Böhnlichhalle an die Firma Frank Schlittenhardt zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 30.940€.

2)   Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe zu.

6.   Erneuerung der Trinkwasserleitungen in der Mozartstraße und von Schieberkreuzen der Trinkwasserversorgung im Ortsteil Jöhlingen

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. In den vergangenen Jahren hätten sich mehrere Wasserrohrbrüche an den Trinkwasserleitungen im Bereich der Mozartstraße und Richard-Wagner-Straße ereignet, welche kostenintensive Ausspülungen und Instandsetzungen verursachten. Nach dem letzten großen Rohrbruch an der Trinkwasserleitung im Jahr 2024 sei in Zusammenarbeit von Gemeinde, Stadtwerken und Bit-Ingenieuren eine Sanierungsplanung zum flächenhaften Austausch der Trinkwasserleitungen im Schadenumfeld erstellt worden. Hierzu seien auch Baugrunderkundungen und Untersuchungen auf Kampfmittelfreiheit erforderlich gewesen. Insbesondere die Kampfmitteluntersuchungen hätten durch die starke Auslastung der Behörden und auf diese Untersuchungen spezialisierten Büros eine sehr lange Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 22 Wochen in Anspruch genommen und hätten somit erst Ende Januar 2025 fertig gestellt werden können.

Herr Heimann erläuterte dem Gemeinderat die geplanten Arbeitsschritte anhand der Vorlage. Weiter erläuterte er die Ausschreibungsergebnisse. Die Ausschreibungsunterlagen seien von 10 Firmen angefordert worden. Zum Submissionstermin am 10.04.2025 hätten 5 Firmen Ihr Angebot eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen sei von der Firma Öttinger, Straßen und Tiefbau aus Malsch zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 1.217.833,80€ unterbreitet worden. Das bepreiste Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure vor der Ausschreibung der Maßnahmen habe als Kostenhochrechnung einen Betrag in Höhe von 1.199.240,35€ brutto ergeben. Das Angebot der Firma Öttinger liege damit um 18.593,45 (=1,55%) über der Kostenberechnung. Im Haushalt seien ausreichende Finanzmittel zur Vergabe der Bauleistungen eingestellt. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher die Vergabe an die Firma Öttinger aus Malsch.

Herr Heimann erklärte auf Nachfrage aus dem Gremium, dass das Bauvorhaben in Abschnitte unterteilt werde, um die Erreichbarkeit der Anwesen in der Mozartstraße so gut wie möglich gewährleisten zu können. Es müsse aber auch davon ausgegangen werden, dass die Anwohner zumindest teilweise nicht mit ihren Fahrzeugen ihre Anwesen erreichen könnten.

Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die ausgeschriebenen Bauleistungen an die Firma Öttinger Straßen- und Tiefbau aus Malsch zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 1.217.833,80€ zu vergeben.

7.   Bekanntgaben 

Keine.

8.    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 17.03.2025 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Ehrenordnungsangelegenheit und zwei Personalangelegenheiten gefasst worden seien.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte die Fraktion der Grünen, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 abzusetzen, da die Aussagekraft der den Vorlagen beigefügten Planunterlagen als unzureichend für eine Einschätzung durch den Gemeinderat angesehen werde.

Frau Engel von der Bauverwaltung erklärte, dass die beigefügten Pläne durch die Planer und Bauherren so eingereicht worden seien. Es seien keine anderen Pläne vorhanden gewesen und die Gemeindeverwaltung habe keine rechtliche Handhabe, andere Pläne anzufordern.

Nach weiterer intensiver Diskussion bat Bürgermeister Özcan um Abstimmung, ob die beiden fraglichen TOPs von der Tagesordnung abgesetzt werden sollten.

Mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen bei 15 anwesenden Stimmberechtigten fasste der Gemeinderat den Beschluss, die beiden TOP 5 und 6 abzusetzen.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner erklärte, generell sei die Berichterstattung des Amtsblattes sehr gut, er kritisiere aber, dass dort die Meinung anderer (im Sinne politischer Parteien) durch eine dritte Partei dargestellt werde. Er verlas einen Artikel zum Thema Windkraftanlagen, in dem eine politische Meinung einer Fraktion dargestellt worden war. Die Darstellung sei fehlerhaft gewesen.

Bürgermeister Özcan verweist darauf, dass das Redaktionsstatut die Äußerung von Meinungen durchaus gestattet.

Bürgermeister Özcan erklärte, das Redaktionsstatut werde derzeit überarbeitet, man werde die Bedenken aufnehmen und prüfen.

2.   Lärmaktionsplan - Endbericht mit Ergebnissen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (Synopse) zur Meldung an die LUBW (Berichterstattung)

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Gericke vom Planungsbüro Modus Consult in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Gericke erläuterte dem Gremium den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Mit Beschluss vom 08.04.2024 habe der Gemeinderat die Fortführung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Walzbachtal sowie die Beauftragung des Planungsbüros Modus Consult beschlossen. Weitere Kosten würden über den ursprünglichen Beschluss hinaus nicht entstehen. Im Rahmen der 4. Runde des Lärmaktionsplans (LAP 4) sei durch das Büro Modus Consult eine vierwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen seien in einer Synopse systematisch gegenübergestellt und dokumentiert worden, die auch im Anhang zur Sitzungsvorlage zu finden sei. Diese bilde die Grundlage für den vorgelegten Endbericht, der die Ergebnisse der Beteiligung zusammenfasse und die vorgeschlagenen Maßnahmen darstelle.

Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Synopse zur 4. Runde des Lärmaktionsplans und gibt den Endbericht zur Meldung an die LUBW frei.

3.   Zweites Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Vorranggebiete für Windenergieanlagen

-     Vorstellung des geänderten Planentwurfs

-     Anhörung der Gemeinde Walzbachtal

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Aufgrund des Wunsches des Gemeinderates aus der Sitzung vom 05.05.2025 sollte durch die Gemeindeverwaltung eine überarbeitete Stellungnahme im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgegeben werden. Die Fraktionen seien aufgefordert worden, Vorschläge für diese Stellungnahme abzugeben. Mit Mail vom 19.05.2025 seitens der Fraktionsvorsitzenden eine Stellungnahme der Gemeinderatsfraktionen CDU, SPD, Die Grünen und FDP an die Gemeindeverwaltung übersandt worden. Diese Stellungnahme sei auch als Anlage der Vorlage beigefügt worden.

Die Vertreter der Fraktionen dankten der Gemeindeverwaltung für die Übernahme der Positionen ihres Vorschlags in die Stellungnahme der Gemeinde. 

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Abgabe einer Stellungnahme gleichlautend der oben (in der Vorlage) stehenden Vorlage.

4.   Beschaffung eines neuen Pritschenwagens für den Baubetriebshof

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Engel, der Leiter des Baubetriebshofs der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. Der Baubetriebshof der Gemeinde verfüge über mehrere Pritschenfahrzeuge, die zu den zentralen Arbeitsmitteln des täglichen Betriebs gehörten. Mit diesen Fahrzeugen würden verschiedenste Einsatzorte im gesamten Gemeindegebiet angefahren. Aufgrund der konstant hohen Auslastung des Fuhrparks sei ein technisch einwandfreier Zustand der Fahrzeuge für einen reibungslosen Betriebsablauf zwingend erforderlich. Das zur Ersatzbeschaffung vorgesehene Fahrzeug sei über 15 Jahre alt und weise mittlerweile erhebliche technische Mängel auf. Ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb des Altfahrzeugs sei nicht gegeben. Die von der Fachwerkstatt geschätzten Reparaturkosten für Kupplung, Schwungscheibe und Abgasventil würden sich auf über 6.000 € belaufen. Demgegenüber stehe ein ermittelter Restwert laut Gutachten von 3.000 €. Das Fahrzeug wurde bisher nicht repariert, da bereits die Veräußerung geplant ist. Die Veräußerung solle – auf Empfehlung des Anbieters – nicht durch Inzahlungnahme, sondern über den freien Online-Markt erfolgen, um einen höheren Erlös als den Gutachterwert erzielen zu können.

Herr Engel erklärte, für die Neubeschaffung seien im Haushalt 2025 insgesamt 60.000 € bereitgestellt worden. Man habe mehrere Vergleichsangebote eingeholt: Man empfehle die Annahme eines Angebots für eine DOKA VW Pritsche zum Preis von 59.842,67 €. 

Nach kurzer, aber eingehender Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1)    Der Gemeinderat beschließt die Neubeschaffung eines Pritschenfahrzeugs (Doka VW) zum Angebotspreis von 59.842,67 € für den Baubetriebshof.

2)    Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung des Altfahrzeugs nach Erhalt des neuen Fahrzeugs an den Höchstbietenden, jedoch mindestens zum ermittelten Restwert laut Gutachten in Höhe von 3.000 €.

5.   ABGESETZT

6.   ABGESETZT

7.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan gibt bekannt, dass ein neuer evangelischer Pfarrer für Walzbachtal bestimmt worden sei. Herr Wolfgang Söhn werde die Aufgabe übernehmen.

8.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 26.05.2025 Beschlüsse in einer Grundstücksangelegenheit, 2 Personal- und einer Vertragsangelegenheit gefasst worden seien.

1.   Fragestunde der Einwohner

Eine Einwohnerin stellte verschiedene Fragen, wie die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat sicherstellen würden, dass Walzbachtal lebenswert bleibe und wie man das ansässige traditionelle Gewerbe unterstützen wolle.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass der Gemeinderat über die angesprochenen Themen im Bilde sei, es habe auch bereits ein Gespräch dazu gegeben und man wolle weiter im Dialog bleiben, um gemeinsam mögliche Lösungen zu finden. Dennoch müsse klar sein, dass man nicht alle Wünsche erfüllen könne.

Eine weitere Einwohnerin sprach den Waldkindergarten an. Dort fehle eine Außentoilette für die 20 Kinder, auch sei der Platz vor dem Bauwagen sehr staubig und müsse neu befestigt werden.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Außentoilette werde installiert, sobald der Standort mit dem Träger der Einrichtung final abgesprochen worden sei. Lösungen für die anderen Themen werde man prüfen.

Eine Einwohnerin aus Wössingen wollte wissen, ob die Gemeindeverwaltung in die Planungen für die Umleitung wegen der Sperrung der B 293 in Bretten eingebunden worden sei.

Bürgermeister Özcan antwortete, die Gemeinde sei lediglich über die geplante Umleitung informiert worden, die Planung liege gänzlich beim Regierungspräsidium. Innerörtliche Maßnahmen seien aufgrund der Umleitungsführung nicht notwendig, auch wenn davon auszugehen sei, dass der Verkehr zunehmen werde. Anders als vor zwei Jahren sei aber eine Zunahme des Verkehrs in Wohngebieten nicht zu erwarten. Man werde die Situation beobachten und in Absprache mit dem Regierungspräsidium Änderungen vornehmen.

2.   Abwicklung des Haushaltes 2025

-     Haushaltszwischenbericht -

-     Information des Gemeinderats -

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt.

Gemäß § 28 Absatz I GemHVO sei der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt zu unterrichten. Der ausführliche Zwischenbericht ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt und im Ratsinformationssystem einsehbar.

Frau Kottucz erklärte, dass trotz voraussichtlicher Mehreinnahmen in Höhe von rund 760.000 € und Minderausgaben von rund 2,2 Mio. € sowie einem gesunkenen Finanzierungsmittelbedarf um 3,2 Mio. € das finanzielle Defizit bei voller Kreditaufnahme zum Jahresende voraussichtlich dennoch 4,725 Millionen Euro betragen werde. Das ordentliche Ergebnis verbessere sich voraussichtlich um 3 Millionen Euro auf ein weiterhin negatives Ergebnis von rund 5 Millionen Euro. Die Verpflichtung einer Nachtragssatzung gem. § 82 GemO sei nach der aktuellen Entwicklung des Haushalts nicht gegeben.

Frau Kottucz kam zu dem Schluss, dass auch wenn die Kassenlage der Gemeinde aktuell gut sei, müssten weiterhin mittelfristig Wege gefunden werden, die Ausgaben zu reduzieren und die Einnahmen zu steigern um diese finanziellen Mittel weiterhin halten zu können.

Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat den Haushaltszwischenbericht 2025 zur Kenntnis.

3.   Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal

-     Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

-     Beratung und Beschlussfassung-

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.

Die im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 eingegangenen Geld- und Sachspenden für die Gemeinde Walzbachtal seien in der Vorlage aufgelistet worden.

Ein Vertreter des Gemeinderats dankte im Namen des gesamten Gremiums allen Spenderinnen und Spendern für ihre Gabe.

Der Gemeinderat fasste ohne weitere Diskussion folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 2.347,74 € zu.

4.   Antrag auf Bauvorbescheid "Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Halle " auf Flurstück Nr. 11473, Gewann "Am Holzweg" in Walzbachtal-Wössingen

Frau Engel von der Bauverwaltung der Gemeinde erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane die Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Halle auf dem Flurstück Nummer 11473 im Gewann „Am Holzweg“ im Ortsteil Wössingen. Die bestehende landwirtschaftliche Halle des Bauherrn sei bei dem Brand im August 2024 in der Steiner Straße so stark beschädigt worden, dass eine weitere Nutzung nicht möglich gewesen sei. Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden und um kürze Fahrwege zu den bewirtschafteten Flächen zu generieren, solle der Neuaufbau der Halle nun im Außenbereich erfolgen. Die Grundstücke lägen im baurechtlichen Außenbereich, sodass sich die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteile. Das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Privilegierung werde seitens des Landwirtschaftsamtes im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens abgeprüft. Die Errichtung einer baulichen Anlage nach § 35 BauGB sei nur dann zulässig, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.

Frau Engel erläuterte die einzelnen fraglichen Punkte der Bauvoranfrage anhand der Vorlage. Für die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den beantragten Befreiungen verwies sie auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, vorbehaltlich des Vorliegens der landwirtschaftlichen Privilegierung. Auf Wunsch des Bauherrn soll im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens schnellstmöglich das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden. Das Gremium erteilt dem Bürgermeister die Vollmacht, dieses gemeindliche Einvernehmen ohne Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat zu erteilen, sobald die Vollständigkeitsbestätigung des Bauantrages vorliegt.

5.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass das Transparenzregister des Landes zur Vergleichbarkeit der Grundsteuerhebesätze abgeschaltet worden sei.

6.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 23.06.2025 ein Beschluss in einer Vertragsangelegenheit gefasst worden sei.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner wollte wissen, ob es möglich sei, bei anderen Kommunen Erkundigungen über die Erfahrungen beim Glasfaserausbau mit der Deutschen Glasfaser einzuholen.

Bürgermeister Özcan erklärte, es habe vor kurzem erst eine Pressekonferenz der Deutschen Glasfaser zusammen mit dem Landkreis Karlsruhe zur Ausbaustrategie für den Landkreis gegeben. Darin sei leider ein Ausbau in Walzbachtal erst nach 2026 in Aussicht gestellt worden. Eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser sei aber leider aus wirtschaftlichen Gründen alternativlos. Zu den Erfahrungen anderer Kommunen erklärte er, dass man schon aus verschiedenen Richtungen Erkenntnisse erlangt habe, man werde aber nochmal gezielt nachhaken.

Der Einwohner regte Markierungen zur Kenntlichmachung von Fußgängerstreifen in der Bahnhofstraße an. Bürgermeister Özcan sagte eine Prüfung zu.

2.   Zustimmung zur Wahl des 3. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal und Verpflichtung

Bürgermeister Özcan begrüßte die Feuerwehrsachbearbeiterin der Gemeinde, Frau Kerstin Neugart-Kirstein sowie die Feuerwehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal um Kommandant Markus Brendel in der Sitzung.

Er erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Der bisherige 2. stellvertretende Kommandant, Herr Kay-Uwe Kurz, habe sein Amt auf eigenen Wunsch niedergelegt. Daraufhin sei eine außergewöhnliche Hauptversammlung am 04.07.2025 für Neuwahlen anberaumt worden. Für die Stelle des zweiten Stellvertretenden Kommandanten habe sich kein Bewerber gefunden. Jedoch sei in diesem Zug auch die Stelle des Dritten Stellvertretenden Kommandanten ausgeschrieben worden. Hierfür habe sich Herr Armin Rimmelspacher zur Verfügung gestellt. Er sei in geheimer Wahl für die Restdauer der Amtszeit bis Oktober 2027 mit der nach § 16 Absatz 4 der Feuerwehrsatzung erforderlichen absoluten Mehrheit im 1. Wahlgang gewählt worden. Der Gemeinderat werde gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz und § 11 Absatz 5 der Feuerwehrsatzung um seine Zustimmung zu den Wahlen gebeten. 

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Rimmelspacher für seine Bereitschaft, sich in der Feuerwehrführung einzubringen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Armin Rimmelspacher zum 3. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal zu.

Nach der Zustimmung des Gemeinderates wurde im Anschluss Herr Armin Rimmelspacher von Bürgermeister Timur Özcan auf die Restdauer der Amtszeit bis Oktober 2027 bestellt. 

3.   Aktuelle Situation zur Unterbringung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Obdachlosen in der Gemeinde Walzbachtal

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein und verwies auf aktualisierte Zahlen.

Frau Dietzel, Leiterin des Ordnungsamts der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. Untergebracht in Walzbachtal seien derzeit insgesamt 201 Personen, darunter 86 Geflüchtete aus der Ukraine und 115 Geflüchtete aus anderen Ländern. Davon wohnten 105 Personen in gemeindeeigenen Unterkünften und 96 in angemieteten Wohnungen. Nicht eingerechnet seien 15 obdachlose Bürgerinnen und Bürger, die die Gemeinde ebenfalls unterbringen müsse.

Frau Dietzel erklärte weiter, dass die Gemeinde laut Information des Landratsamts Karlsruhe – Amt für Integration –im laufenden Jahr 2025 noch 71 Personen (Stand 30.06.) zusätzlich zum Bestand im Rahmen der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aufzunehmen habe. Diese Zahl resultiere aus der noch nicht erfüllten Aufnahmeverpflichtung aus Vorjahren und der noch im laufenden Jahr im Landkreis in die Anschlussunterbringung zu verteilenden Geflüchteten. Hinzu kämen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die nach der Massenzustromrichtlinie zu beurteilen seien und direkt nach der Registrierung in die Gemeinden zugewiesen würden. Zusätzlich stünden immer wieder unvorhersehbare Obdachloseneinweisungen, auch von größeren Familien, an.

Frau Dietzel betonte, dass derzeit 21 freie Plätze zur Verfügung stünden.

In einer ausführlichen Diskussion wurden unterschiedliche Aspekte der Unterbringung betrachtet, wie Arbeitsmöglichkeiten oder die Anmietung weiterer Wohnungen auf dem freien Mietmarkt.

Der Gemeinderat nahm die Informationen der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

4.   Antrag Nr. 242: Nutzung- und Anschaffungspläne zur Kommunikation über eine Kita-App 

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeindeverwaltung liege ein fraktionsübergreifender Antrag von CDU, GRÜNE und SPD zur Einführung einer Kita-App sowie der Beschaffung von Tablets für die Gruppen und der Einrichtungsleitungen vor. Nach ausführlicher Prüfung durch die Gemeindeverwaltung erscheine die "Kikom" Kita-App, bereitgestellt von Little Bird, als besonders geeignet. Das Verwaltungsprogramm Little Bird für Betreuungseinrichtungen habe die Verwaltung seit dem 01.01.2025 aktiv für die Verwaltung und Abrechnung der kommunalen Betreuungseinrichtungen im Einsatz. Die Kikom-App wirke somit direkt mit den Little Bird Modulen zusammen. Little Bird stelle den Betreuungseinrichtungen einen Datenimport zur Verfügung, welcher Gruppen- und Kinderstammdaten auf Grundlage der Belegungssituation direkt in die App übertrage. Dadurch sei der Verwaltungsaufwand der Einrichtungsleitungen für die App minimal.

Bürgermeister Özcan betonte, die Kindergärten seien bereits jetzt mit Diensthandys, Notebooks und PCs ausgestattet. Auf jedem dieser Endgeräte sei die App nutzbar. Durch die App seien die pädagogischen Fachkräfte nicht mehr durch Telefonate und das Führen gesonderter Listen gebunden und könnten sich wieder ihrer eigentlichen pädagogischen Tätigkeit widmen. Die Vernetzung ermögliche eine schnellere und einfachere Kommunikation zwischen den Eltern und den Einrichtungen. Dadurch reduziere sich der Zeit-, Organisations- und damit auch der Verwaltungsaufwand für unsere Einrichtungsleitungen deutlich. 

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Kikom-App für die Kindertageseinrichtungen und Schülerhorte zu beschaffen, schnellstmöglich zu implementieren und einzuführen.

5.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan erklärte zur Toilette im Waldkindergarten, dass es sich bei der fraglichen neuen Toilette um eine zusätzliche Toilette handele. Im Bauwagen des Waldkindergartens gebe es eine Camping-Toilette, die damals in Abstimmung mit dem Träger angeschafft worden sei. Deren Nutzung habe sich als nicht zufriedenstellend für das Fachpersonal erwiesen. Man sei derzeit an der Klärung noch offener Fragen mit dem Träger, da die Außentoilette ein festes Fundament benötige.

6.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 14.07.2025 ein Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit und ein Beschluss in einer Vereinsangelegenheit gefasst worden seien.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner erklärte, die Situation für Radfahrer auf dem Gehweg Wössinger Straße beim Hofladen Unterweger sei ortseinwärts sehr unübersichtlich. Er bat darum, zu überprüfen, wie eine Verbesserung machbar sei.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Situation sei der Gemeindeverwaltung bekannt und beruhe auf einer Mitteilung von Verkehrspolizei und Straßenverkehrsbehörde, dass der Gehweg zwischen Unterweger und Ortskern in dieser Richtung nicht für Radfahrer zugelassen sei. Man arbeite derzeit an einer Lösung.

2.   Entpflichtung des zweiten Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal

Bürgermeister Özcan begrüßte die Feuerwehrsachbearbeiterin der Gemeinde, Frau Kerstin Neugart-Kirstein sowie die Feuerwehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal um Kommandant Markus Brendel in der Sitzung.

Er erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Der bisherige 2. stellvertretende Kommandant, Herr Kay-Uwe Kurz, habe sein Amt auf eigenen Wunsch niedergelegt. Grundlage dieser Entscheidung seien persönliche Überlegungen sowie eine veränderte private Situation. Gemäß der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Walzbachtal sei für die Entpflichtung die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Gemeinde Walzbachtal spreche Herrn Kurz ihren ausdrücklichen Dank für sein langjähriges Engagement und die zuverlässige Wahrnehmung seiner Aufgaben aus.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (18 Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Entpflichtung des Zweiten Stellvertretenden Kommandanten Kay-Uwe Kurz zu.

Nach dem Beschluss des Gemeinderats nahm Bürgermeister Özcan die Entpflichtung vor.

3.   Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2021

-     Beratung und Beschlussfassung -

Bürgermeister Özcan erklärte, dass die Sachverhalte von TOP 3 und TOP 4 zusammen vorgetragen würden, da sie sich weitestgehend ähneln würden. Die Abstimmungen würden formal, wie rechtlich vorgeschrieben, aber getrennt erfolgen.

Die Kämmerin der Gemeinde, Frau Kottucz, erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand der umfangreichen Vorlagen.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1)    Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2021 wie vorgelegt.

2)    Der Gemeinderat beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 6.739,85 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3)    Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.

4.   Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021

-     Beratung und Beschlussfassung -

Auf die Ausführungen zu TOP 3 wird verwiesen.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse: 

1)    Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 wie vorgelegt.

2)    Der Gemeinderat beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 76.063,70 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3)    Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.

5.   Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stützwand, Flurstück Nr. 17953, Habichtweg 12, Walzbachtal-Jöhlingen: Antrag auf Befreiung von Dachfarbe, Trauf- und Firsthöhe, Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen

Frau Engel vom Bauamt der Gemeinde erläuterte den Sachverhalt.

Für die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den beantragten Befreiungen verwies sie auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

1)    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung der Dachfarbe zu, wenn aus den noch nachzureichenden Bauantragsunterlagen die gewählte Dachfarbe hervorgeht und diese Dachfarbe aus technischen Gründen zu bevorzugen ist. (einstimmig)

2)    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung der lt. BP vorgegebenen Trauf- und Firsthöhe nicht zu, da die Überschreitung mit 0,80 m bzw. 0,50 m nicht zulässig ist. (16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

3)    Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung der lt. BP überbaubaren Fläche für Garagen nicht zu, da die Überschreitung mit ca. 3,0 m nicht zulässig ist. (15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

6.   Antrag auf Bauvorbescheid: Errichtung von drei Reihenhäusern, Flst. Nr. 6457/2 in Walzbachtal - Wössingen

Frau Engel erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane im Rahmen der Bauvoranfrage die rechtliche Zulässigkeit zur Errichtung von drei Reihenhäusern abzuklären. Das Grundstück liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und die baurechtliche Zulässigkeit ergibt sich daher aus den Vorgaben des § 34 BauGB. Nach den Vorgaben des § 34 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfüge und die Erschließung gesichert sei.

Die Einschätzung der Gemeindeverwaltung sei dabei in der Sitzungsvorlage dargestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Walzbachtal erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauvorhaben.

7.   Gärtnergepflegtes Grabfeld auf dem Friedhof in Wössingen

-     Erweiterung des bestehenden Grabfeldes

-     Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietzel, stellvertretende Amtsleiterin Amt III Bürger & Soziales, erläuterte den Sachverhalt. Die gärtnergepflegten Grabfelder würden auf beiden Friedhöfen in Walzbachtal stark nachgefragt, so dass die 2020 erweiterte Fläche auf dem Friedhof in Wössingen am Jahresende nicht mehr ausreichen könnte, um die Nachfrage zu bedienen. Die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner sei daher auf die Friedhofsverwaltung zugegangen und habe für das 3. Feld Block H (unterhalb des schon bestehenden Feldes) einen Gestaltungsvorschlag erarbeitet. Frau Dietzel verwies auf die Planunterlage in der Anlage zur Sitzungsvorlage.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1)   Der Gemeinderat stimmt der Anlage des 5. gärtnergepflegten Grabfeldes für 31 Erdgräber, 87 Urnengräber und 68 Baumgräber auf dem Friedhof in Wössingen zu.

2)   Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe für den Wegebau in Höhe von 6.500 Euro sowie Ausgaben für den Wasseranschluss i.H.v. 1.000 Euro zu.

8.   Bekanntgaben

Keine.

9.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan erklärte, dass in der Sitzung am 28.07.2025 ein Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

1. Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Walzbachtal

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Polizeioberrat Brenner, den Leiter des Polizeireviers Bretten, in der Sitzung.

Herr Brenner erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer ausführlichen Präsentation. Im Jahr 2024 habe es in Walzbachtal insgesamt 194 Verkehrsunfälle gegeben, darunter 20 mit Personenschäden, 2023 seien insgesamt 215 Fälle gewesen, darunter 22 mit Personenschäden. Im gesamten Revierbereich des Polizeireviers Bretten habe es leider insgesamt 2 Verkehrstote gegeben. Andererseits habe es keinen Unfall mit Personenschaden unter Betäubungsmitteleinfluss gegeben.

Zur Kriminalitätsstatistik des Jahres 2024 erklärte Herr Brenner, dass in Walzbachtal insgesamt 265 Straftaten aller Art gemeldet worden seien, dies entspreche einem Zuwachs von 16,2 % gegenüber dem Vorjahr (228 Straftaten). Herr Brenner erklärte, dies seien keine beunruhigenden Zahlen, sie lägen im Revierbereich und im Landkreis Karlsruhe durchaus unter dem Durchschnitt. Dies könne man vor allem bei der Betrachtung der Häufigkeitszahl feststellen. Die Häufigkeitszahl nennt die Zahl der Straftaten je 100.000 Einwohner. Hier hat Walzbachtal einen Wert von 2.667, der Landkreis KA einen Wert von 3.738.

Die Aufklärungsquote liege für Walzbachtal bei ca. 54, 3 %, damit sei sie im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, liege aber immer noch auf einem zufriedenstellenden Niveau.

Herr Brenner ging noch auf weitere Einzelaspekte der polizeilichen Kriminalstatistik ein und erinnerte auch an verschiedene Großereignisse, die sich im Jahr 2024 im Revierbereich Bretten ereignet hätten, darunter der Großbrand in Wössingen.

Vertreter des Gemeinderats sprachen die Schließung des Polizeipostens Wössingen an und wollten wissen, ob dies negativen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen gehabt habe.

Herr Brenner erklärte, dass es durch die Schließung des Postens zu keinerlei Nachteilen gekommen sei. Der Posten sei nur tagsüber durch 1-2 Polizeikräfte besetzt gewesen. Im Einsatzfall hätten diese gar nicht ausrücken dürfen, wenn sie allein gewesen wären. Bei einer Alarmierung der Streifenkräfte würden diese automatisch in ausreichender Anzahl anrücken. Weiter sei zu beobachten gewesen, dass die meisten Straftaten ohnehin außerhalb der Zeiten geschehen seien, zu denen der Posten besetzt gewesen sei. Die Polizei führe derzeit dreimal täglich Kontrollfahrten durch Walzbachtal durch. Damit sei die Reaktionszeit auf eine Meldung mindestens genauso schnell wie bei einem besetzten Polizeiposten.

Vertreter der Fraktionen dankten Herrn Brenner für seine Ausführungen.

Bürgermeister Özcan schloss sich diesem Dank an und betonte die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Bretten.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik zur Kenntnis.

3.      Kommunale Wärmeplanung - Statusbericht inklusive Maßnahmen

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Meyer von der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe (UEA) und die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung, Frau Vohburger in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Meyer erläuterte den Sachverhalt anhand der umfangreichen Vorlage sowie einer Präsentation. Die Wärmewende hin zu einer Dekarbonisierung des Energiesystems und damit einer klimaneutralen Wärmeversorgung sei ein wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzes. Den Kommunen komme hierbei eine zentrale Rolle zu, da sie für die kommunale Wärmeplanung verantwortlich seien. Die Gemeinde Walzbachtal habe sich im Jahr 2023 für eine Durchführung der freiwilligen Kommunalen Wärmeplanung ausgesprochen und hierfür einen Förderantrag beim Projektträger Karlsruhe gestellt. Eine kommunale Wärmeplanung erfasse sämtliche auf dem Gemeindegebiet befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Akteure, einschließlich der Grundstückseigentümer, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen sowie sonstiger relevanter Träger mit Bezug zur Wärmeversorgung und -nutzung. Ziel sei es, die Wärmewende vor Ort strukturiert voranzubringen. Neben den bereits laufenden Aktivitäten sei ein strategischer Fahrplan entwickelt worden, um die Wärmeversorgung für die kommenden Jahrzehnte zukunftsfähig zu gestalten.

Frau Meyer betonte, dass nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen alle Kommunen unabhängig ihrer Einwohnerzahl bis zum 30.06.2028 eine Kommunale Wärmeplanung vorlegen müssten. Mit der Durchführung dieser kommunalen Wärmeplanung erfülle die Gemeinde Walzbachtal somit frühzeitig diese gesetzliche Verpflichtung.

Im Zeitraum vom 06.06.2025 bis 03.07.2025 habe die erste Offenlage (Bestands- und Potenzialanalyse) stattgefunden. Während dieses Zeitraums bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme sowie zur Abgabe von Stellungnahmen. Es seien keine Rückmeldungen eingegangen. Das Dokument sei weiterhin auf der Homepage unter Wirtschaft, Bauen & Mobilität > Bauen und Wohnen > Energie > Kommunale Wärmeplanung/Energieplan einsehbar.

Frau Meyer erklärte weiter, die kommunale Wärmeplanung in Walzbachtal werde in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Akteuren erarbeitet. Die kommunale Verwaltung sei als planungsverantwortliche Stelle in alle Termine eingebunden. Über die Offenlagen erhielten sämtliche Akteure die Möglichkeit, zu den Zwischen- und Endergebnissen der Wärmeplanung Stellung zu nehmen. Zudem seien lokale Akteure durch Abfragen und Einzelgespräche aktiv einbezogen worden. Besondere Bedeutung komme dem Umstand zu, dass der größte Energieverbraucher des Gemeindegebiets im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung einen substantiellen Beitrag in den Planungsprozess eingebracht habe.

Frau Meyer erklärte, die Verwaltung empfehle, auf Basis einer Vorauswahl folgende Maßnahmen zu priorisieren

  1. Prüfung und bestenfalls Errichtung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Flächen des Teilflächennutzungsplan
  2. Ermittlung und Realisierung von Freiflächen mit Fokus auf Agri-PV
  3. Beratung der Akteure vor Ort in der Energiewende
  4. Überprüfung kommunaler Dächer auf Realisierungsmöglichkeiten von Photovoltaik
  5. Modernisierung des Bestandswärmenetzes Jöhlingen
  6. Dekarbonisierung OPTERRA Wössingen GmbH 
     

Damit werde die Wärmewende in Walzbachtal nicht nur planerisch vorbereitet, sondern durch konkrete Schritte und Projekte in die Umsetzung geführt.

In einer intensiven und ausführlichen Diskussion befasste sich der Gemeinderat mit den einzelnen Aspekten der vorgestellten Wärmeplanung.

Mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der weiteren Verfolgung und Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu.

4.   SPD-Antrag Nr. 244: Anschaffung und Einrichtung einer RadService-Station in Walzbachtal

Frau Dietzel, die Leiterin des Sachgebiets Ordnungsamt erläuterte den Sachverhalt. Die Förderung des Radverkehrs sei ein zentrales Element kommunaler Verkehrspolitik sowie Bestandteil der landesweiten Radverkehrsstrategie Baden-Württemberg. Die SPD-Fraktion habe die Einrichtung einer Rad-Service-Station beantragt. Eine solche Station biete Radfahrenden und weiteren Nutzergruppen (z. B. Kinderwagennutzern, Rollstuhlfahrern, E-Rollern, Skateboards) die Möglichkeit, kleinere Reparaturen selbstständig und kostenfrei durchzuführen. Die vom ADAC angebotene Rad-Service-Station umfasse eine fest installierte Luftpumpe, gängige Werkzeuge (u. a. Gabelschlüssel, Speichenschlüssel, Mantelheber) sowie eine Aufhängevorrichtung für Fahrräder. Dadurch können unterwegs kleinere Wartungsarbeiten unkompliziert vorgenommen werden. Das Angebot erfolge im Rahmen einer Kooperation mit dem ADAC kostenfrei. Die Gemeinde stelle lediglich eine geeignete Fläche und das Fundament zur Verfügung und übernehme die Pflege des Standortes (inkl. Anbringung eines Abfallbehälters). Aufgrund der hohen Nachfrage sei derzeit pro Kommune nur eine Station verfügbar, weswegen man dem ADAC mehrere Vorschläge in beiden Ortsteilen gemacht habe. Aus Sicht des ADAC ist der Standort Wössingen Ost am besten geeignet.

Nach einer kurzen Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer ADAC-Radservice-Station in Wössingen Ost.

Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung mit einer Prüfung, ob am vorgeschlagenen Standort auch ein Automat mit Fahrradersatzteilen (z.B. Ersatzschläuche), betrieben durch einen örtlichen Fahrradhändler, aufgestellt werden könnte.

5.   Bekanntgaben

Keine.

6.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner fragte an, wie der aktuelle Sachstand zum Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser in Walzbachtal sei.

Bürgermeister Özcan erklärte, man sei in Kontakt mit dem Unternehmen, leider erhalte man selbst keine andere Aussage als die bekannte Aussage, dass ein Ausbau in den Jahren 2026/2027 angedacht sei.

2.   Bewirtschaftung für den Gemeindewald im Forstwirtschaftsjahr 2026

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Scherer vom Forstamt des Landkreises Karlsruhe, und Herrn Abele, den für Walzbachtal zuständigen Revierförster, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Abele erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Zum Forstwirtschaftsjahr 2025 erklärte, dass der regenreiche Sommer dem Wald gutgetan und die Wasserspeichervorräte im pflanzenverfügbaren Boden erhöht habe. Voraussichtlich werde bis Ende des Jahres der zufällige Anteil am Gesamtholzeinschlag etwas geringer ausfallen als in den Jahren zuvor. Insgesamt seien circa 35 % des Einschlages bedingt durch zufällige Nutzungen gewesen (hauptsächlich Trockenheit, nur wenig Borkenkäfer). Bisher seien rd. 6.000 Festmeter (Fm) eingeschlagen worden, bis zum Jahresende erwarte das Forstamt einen Gesamteinschlag von rd. 8.300 Fm. 

Herr Abele berichtete weiter, dass die Nachfrage nach Brennholz verglichen zum Vorjahr zum jetzigen Zeitpunkt leicht rückläufig sei. Für das Forstwirtschaftsjahr 2025 sei nach aktuellem Stand ein ordentliches Ergebnis mit einem Defizit von ca. -75.600 € (= Planwert Forsthaushalt 2025) prognostiziert. Durch die guten Stammholzpreise, sowohl beim Laub- als auch beim Nadelholz, werde das Ergebnis wahrscheinlich besser ausfallen als geplant.

Für die genauen Zahlenwerte zum Forsthaushalt 2026 verwies Herr Abele auf die Anlagen zur Vorlage. Das Forstamt schlage vor, 8.300 Fm Holz im Gesamtwald zu schlagen, welche Erträge in Höhe von 572.000 € einbringen sollten. Weitere Einnahmen würden aus der Jagdpacht in Höhe von 12.500 € entstehen, die Fördermittel durch das Land im Rahmen der Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft“ für die Wiederaufforstungen betrügen ca. 14.000 €. Für den Einsatz der Walzbachtaler Forstwirte im Gemeindewald Gondelsheim würden Einnahmen in Höhe von ca. 12.000 € erwartet. Der Zuschuss des Landes für die anfallenden Kosten der sogenannten „Forsteinrichtung“ (= 10-Jahres-Planung), belaufe sich auf 9.400 €. Von den einmalig anfallenden Gesamtkosten bezahle das Land somit zwei Drittel. Die Beförsterungskosten würden mit 11.050 € vom Land bezuschusst.

Als Ausgaben für die Ernte des Holzes würden 137.300 € veranschlagt. Hierunter würden zum Beispiel auch alle Unternehmerkosten fallen, die durch das Rücken der gefällten Bäume an den Waldweg entstehen. Die Kosten für die Wiederaufforstungen (=Kulturen) im Frühjahr 2026 würden sich auf 37.700 € belaufen. Es handele sich um die Kosten für die Pflanzen selbst, die Kosten für deren Pflanzung und die Pflanzflächenvorbereitung. Für den Waldschutz seien insgesamt 7.750 € als Kosten eingeplant. Hierunter würden u.a. Wuchshüllen und Pflanzstäbe oder Zaunmaterial zum Schutz von Pflanzen vor Rehwildverbiss fallen. 

Herr Abele erklärte weiter, für die Durchführung von Pflegemaßnahmen in jüngeren Waldflächen seien 5.000 € für Unternehmer eingeplant, da die eigenen Forstwirte voraussichtlich nicht alle geplanten Flächen durcharbeiten könnten. Für die Unterhaltung von Waldwegen seien Kosten in Höhe von 13.500 € und für die Unterhaltung der betriebseigenen Maschinen/Fahrzeuge Kosten in Höhe von 18.800 € eingeplant. Die Kosten für die Beförsterung würden mit 70.650 € veranschlagt. Davon übernehme das Land 11.050 €. Weitere Punkte seien die Verwaltungskosten mit 35.400 €, die Holzverkaufskosten (25.100 €) und die anteilige Abschreibung der in der Gemeindezentrale anfallenden Kosten bezogen auf den Gemeindewald (9.300 €). Kosten für das Personal seien in Höhe von 273.600 € angesetzt. Unter Berücksichtigung aller kassenwirksamen Beträge sehe das geplante veranschlagte ordentliche Ergebnis ein Defizit in Höhe von -24.750 € vor.

In einer intensiven Beratung wurden viele Aspekte der Situation des Forstbetriebs durch die Mitglieder des Gemeinderats angesprochen. Insbesondere wurden Möglichkeiten zu Verringerung des zu erwartenden Defizits diskutiert. 

Nach eingehender Beratung nahm der Gemeinderat den Haushalts- und Bewirtschaftungsplan für den Forstbetrieb der Gemeinde zur Kenntnis. Weiter fasste er einstimmig (17 anwesende Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2026 für den Gemeindewald wie der Vorlage beigefügt.

3.   Festsetzung der Brennholzpreise 2025/2026

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Abele erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinde als Waldbesitzer werde für die Festsetzung der Brennholzpreise für die Saison 2025/2026 folgender Rahmen vorgeschlagen:

Schlagraum: Versteigerung ohne festgelegten Preisrahmen mit Mindestgebot

Brennholz lang (Polter am Weg): 

Hartlaubholz 80,00 €/fm (74,77 € netto/fm)

Nadelholz 49,00 €/fm (45,79 € netto/fm) geringe Nachfrage

Aufgrund von Unwirtschaftlichkeit werde kein Verkauf von Sterholz mehr angeboten. 

Bürgergabholz: 

Für Bürgergabholz (35,00 €/Rm) seien höchstens noch ca. 2 Rm notwendig. Es gebe noch einen Berechtigten. Das Recht sei nicht vererbbar.

Herr Abele erklärte, dass sich die vorgeschlagenen Preise wie auch in den vergangenen Jahren an den Brennholzpreisen des Forstamtes im Landkreis orientieren würden. Man schlage aufgrund des Vergleichs mit den umliegenden Gemeinden vor, dass die Preise gegenüber dem Vorjahr stabil bleiben sollten.

Herr Abele erklärte, dass in der vergangenen Saison 2024/2025 alle Anfragen, auch die der Auswärtigen, hätten bedient werden können. Der Verkauf sei auf maximal 15 Festmeter je Haushalt gedeckelt gewesen. Nach Abarbeitung aller Anfragen sei aber noch Polterholz übrig gewesen. Somit sei über das Amtsblatt mitgeteilt worden, dass noch Brennholz gekauft werden könne. Einen Teil davon habe man an Händler verkauft, allerdings habe man auch einen Teil des Brennholzes zu Industrieholz umbuchen müssen und so verkauft, was einen geringeren Erlös zur Folge gehabt habe. Aufgrund der nachgelassenen Nachfrage sei also keine Deckelung der maximalen Abgabemenge pro Haushalt mehr notwendig. Grundsätzlich sollten vorrangig Walzbachtaler bedient werden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse.

  1. Der Gemeinderat stimmt der Festsetzung der Brennholzpreise für die Saison 2025/2026, entsprechend dem vorgeschlagenen Rahmen, zu.
  2. Der Gemeinderat beschließt den vorrangigen Verkauf von Brennholz an Walzbachtaler Bürger.

Nach der Abstimmung dankte Bürgermeister Özcan den Vertretern des Forstamts für ihr Kommen und ihre Ausführungen. Weiter dankte er Herrn Abele und seinen Mitarbeitern vom Forstbetrieb der Gemeinde für ihre Arbeit.

Diesem Dank schloss sich der Gemeinderat an.

4.   Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2022

-     Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeinde Walzbachtal, erläuterte den Sachverhalt. Dabei verwies sie auf die umfangreiche Vorlage.

Nach einer kurzen Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2022 wie vorgelegt.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.

5.   Änderung der Hundesteuersatzung 

-     Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Aufgrund der Haushaltslage werde die Gemeinde jährlich von der Rechtaufsichtsbehörde ermahnt, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Änderungen vorzunehmen. Daher sei im Finanzausschuss u.a. die Erhöhung der Hundesteuer vorberaten und empfohlen worden, die Hundesteuer anzupassen.

Frau Kottucz erklärte weiter, die letzte Erhöhung der Hundesteuer sei zum 01.01.2022 in Kraft getreten, damals habe man eine Erhöhung von 12 € für den Ersthund auf 108 €/Jahr beschlossen. Die Gemeindeverwaltung schlage nun eine Erhöhung von weiteren 12 € auf nun 120 €/Jahr vor. Die weiteren Sätze für Zweithund, Kampfhunde oder Zwingersteuer würden sich nach dem gleichen Maßstab erhöhen wie 2022.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte, ein stimmberechtigtes Mitglied nicht anwesend) folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersätze entsprechend der Vorlage zum 01.01.2026 anzupassen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Walzbachtal gemäß dem beiliegenden Entwurf.

6.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die Zertifizierungskampagne des European Energy Awards zum Ende dieses Jahres eingestellt werde. Aus Urheberrechtsgründen dürfe man danach auch bereits erworbene Zertifizierungen nicht mehr ausstellen oder damit werben.

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.10.2025 ein Beschluss in einer Jagdangelegenheit gefasst worden sei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verkündete Bürgermeister Özcan, dass TOP 5 durch die Gemeindeverwaltung zurückgezogen werde.

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Vorstellung Emissionsbericht: Opterra Wössingen GmbH  

  • Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan begrüßte die Vertreter des Zementwerks Wössingen in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Heimburg von der Werksleitung des Zementwerks erläuterte den Emissionsbericht anhand einer Präsentation, deren Werte im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht würden.

Nach einer intensiven Diskussion nahm der Gemeinderat die Ausführungen des Zementwerks und den Emissionsbericht zur Kenntnis.

3.   Zustandserfassung und -bewertung der Kanalisation nach EKVO in den Ortsteilen Jöhlingen und Wössingen

  • Vorstellung der Ergebnisse
  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Forker vom Planungsbüro BIT in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Forker erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Entsprechend des Untersuchungsberichtes der Bit-Ingenieure sei der Gesamtzustand des Kanalnetzes gut und entspreche dem Kanalzustand vergleichbarer Kommunen. Ein Großteil der Schäden an den Kanalhaltungen der Zustandsklasse 0 und 1 betreffe schadhafte Anschlussstutzen und Risse. Beides könne in geschlossener Bauweise durch Kanalroboterarbeiten und Inlinersanierungen instandgesetzt werden. 

Herr Heimann erklärte, seitens der Gemeindeverwaltung werde vorgeschlagen, zunächst die Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 in den Jahren 2026/2027 komplett zu sanieren. Bei den Schäden der Zustandsklasse 0 lägen sehr starke Schäden vor, was eine schnellstmögliche Instandsetzung erfordere. Dazu sei kurzfristig ein Sanierungskonzept durch das Ingenieurbüro BIT auszuarbeiten und die erforderlichen Leistungen zur Ausschreibung der jeweiligen Maßnahmen zusammenzustellen. Die Vergabe der Leistungen könne nach Genehmigung des Haushalts im März/April 2026 erfolgen. Im Haushaltsentwurf seien jeweils 560.000€ im Haushalt 2026 und 2027 zur Sanierung eingestellt worden.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Forker für seinen Vortrag. Es sei gut zu hören, dass der Zustand der Kanäle in Walzbachtal überwiegend gut sei.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (19 Ja-Stimmen) folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro BIT mit der Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes, Vorbereitung der Ausschreibung und Begleitung der Sanierungsmaßnahmen. Die Gemeindeverwaltung wird zum Abschluss der erforderlichen Honorarverträge ermächtigt.
  2. Die Vergabe der Sanierungsleistungen soll im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Ausschreibungsergebnisse sind zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorzustellen.

4.   Erweiterung des Produktionsgebäudes, hier Herstellung einer Aufzugsüberfahrt (Tekturplanung), Flst. Nr. 10817, Walzbachtal – Wössingen

  • Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bitschengäßle II- 1. Änderung"

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Er erklärte, es habe einen Vor-Ort-Termin gegeben, bei dem das Ansinnen vorgestellt worden sei. Den Argumenten könne die Gemeindeverwaltung gut folgen. Der Bauherr plane die Erweiterung des bestehenden Produktionsgebäudes auf dem Grundstück in der Brettener Straße im Ortsteil Wössingen. Das Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bitschengäßle II – 1. Änderung“. Die Beurteilung der Zulässigkeit erfolge daher gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Herr Heimann erklärte weiter, die geplante Erweiterung sei bereits mit Baugenehmigung des Landratsamtes Karlsruhe – Baurechtsamt – vom 06.02.2025 genehmigt worden. Im Nachgang sei eine Tekturplanung eingereicht worden, mit der die Errichtung einer Aufzugsüberfahrt und eines Vorraumes auf dem Dach des Produktionsgebäudes beantragt werde. Diese Änderung diene nach Angaben des Planers der Umsetzung sicherheitsrelevanter Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf Dachrevisions- und Wartungsarbeiten. Durch den geplanten Aufzugsschacht werde die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Firsthöhe von 12,00 m um rund 4,47 m überschritten (Aufzugsüberfahrt 4,25 m zzgl. 0,22 m Dachaufbau). Die neue Gesamthöhe läge somit bei etwa 16,47 m.

Bei vergleichbaren Gebäuden im Gewerbegebiet „Bitschengäßle“ sei bislang keine vergleichbare Aufzugsüberfahrt errichtet worden. Bisherige Revisions- und Wartungsarbeiten seien auf andere Weise durchgeführt worden. Eine Abweichung von der maximal zulässigen Firsthöhe sei bisher für kein anderes Gebäude im Plangebiet genehmigt worden. Aufgrund der Größe der Überschreitung der maximal zulässigen Firsthöhe müsse der Gemeinderat entscheiden, ob der Befreiung die Zustimmung erteilt werde.

Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Abweichung von der maximal zulässigen Firsthöhe zu.

5.   ABGESETZT

6.   Anpassung Entgelt Grillplatz "Fraueneiche"

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt und verwies für die Nutzungszahlen und die Kostenkalkulation auf die Vorlage. Bei den bisherigen Gebührensätzen habe die Gemeinde einen Kostendeckungsgrad von gerade einmal 16 % erreicht. Um einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen, schlage die Gemeindeverwaltung die Erhöhung auf 50 € pro Buchung für Walzbachtaler und 100 € pro Buchung für externe Bucher vor.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat legt die Nutzungsentgelte für den Grillplatz „Fraueneiche“ ab 01.01.2026 auf 50 € für Walzbachtaler und 100 € für externe Nutzer fest.

7.   Landtagswahl am 08.03.2026

  • Allgemeine Informationen

Frau Dietzel erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand der Vorlage.

Ohne weitere Diskussion nahm der Gemeinderat die Informationen zur Kenntnis.

8.   Festsetzung der Wassergebühren und die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2026

  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs würden jährlich die Wassergebühren neu kalkuliert. Die Kalkulation habe unter Berücksichtigung der Gebührenobergrenze und ohne die Abführung einer Konzessionsabgabe eine Verbrauchsgebühr für 2026 in Höhe von 3,00 € netto je m³ ergeben. Seit dem 01.01.2024 betrügen die Wassergebühren 2,80 € netto je m³. Ebenfalls seien die Grundgebühren neu kalkuliert worden. Aufgrund der Gebührenänderungen müsse auch die Satzung angepasst werden. Zudem müsse die Wasserversorgungssatzung aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Preisangabenverordnung (PAngV) angepasst werden. 

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Gebührenkalkulation und die Festsetzung der Wassergebühr in Höhe von 3,00 € / m³ netto zum 01.01.2026.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Gebührenkalkulation und die Festsetzung der Grundgebühren zum 01.01.2026 gemäß der Vorlage.
  3. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2026 mit den ausgeführten Paragrafen-Anpassungen.

9.   Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.01.2026

  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt und verwies auf die Vorlage. Seit dem 01.01.2024 betrage die Schmutzwassergebühr 3,17 € / m³ Abwasser und die Niederschlagswassergebühr 0,59 € /m² versiegelte Fläche. Durch das Kostendeckungsprinzip würden die Gebühren jährlich anhand des Wirtschaftsplans neu kalkuliert. Gemäß §14 Abs. 2 Satz 2 KAG habe die Gemeinde im Zeitraum von fünf Jahren Gebührenüberschüsse im Rahmen der Kalkulationen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren an den Verbraucher zurückzugeben. Gebührenunterdeckungen könnten in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse hätten zum 01.01.2025 keine Gebührenausgleichsrückstellungen mehr bestanden. Zuletzt seien in die Kalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2024 Gebührenunterdeckungen aus 2020 einkalkuliert worden, Gebührenüberschüsse aus weiteren Vorjahren seien in die Kalkulation zum 01.01.2023 eingeflossen.

Frau Kottucz berichtete weiter, zwischenzeitlich seien die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 festgestellt worden. Die im Jahresabschluss 2021 festgestellten Gebührenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 217.927,84 € müssten zwingend in die Kalkulation 2026 einfließen. Die im Jahresabschluss 2022 festgestellten Gebührenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 220.944,22 € müssten bis spätestens 2027 in die Kalkulation eingestellt werden.

Die Kalkulation der Abwassergebühr habe für das Jahr 2026 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,17 €/m³ Abwasser ergeben und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,59 €/m² versiegelte Fläche. Da sich die Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr nicht verändern würden, sei eine Anpassung der Satzung nicht gegeben.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Gebührenkalkulation und die Festsetzung der Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,17 € / m³ Abwasser sowie die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,59 € / m² versiegelte Fläche zum 01.01.2026.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Einstellung der gebührenrechtlichen Überdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 217.927,84 € sowie die Einstellung der gebührenrechtlichen Überdeckung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 164.247,39 € in die Gebührenkalkulation 2026.

10. Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die Gemeinde Walzbachtal an der UN Kampagne „Orange the World“ teilnehmen werde, um mehr Aufmerksamkeit für den Kamp gegen Gewalt an Frauen zu erregen.

11. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 03.11.2025 ein Beschluss in einer Personalangelegenheit gefasst worden sei.

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Walzbachtal

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Meyer und Frau Schwegle von der Umwelt- und Klimaagentur des Landkreises Karlsruhe (UAEA) sowie Frau Vohburger von der Gemeindeverwaltung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Meyer erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation und verwies auf die umfangreiche Sitzungsvorlage. Die kommunale Wärmeplanung sei ein strategisch unverbindliches Instrument, welches Möglichkeiten und Herausforderungen für die Wärmewende in Walzbachtal abbilde. Der Ablauf der Wärmeplanung umfasse folgende Schritte:

1. Bestandsanalyse: Erhebung und Aktualisierung von Daten zu Wärmebedarf, Wärmeverbrauch, Treibhausgasemissionen, Gebäudebestand sowie zur bestehenden Versorgungsstruktur (Gas- und Wärmenetze). 

2. Potenzialanalyse: Ermittlung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie Prüfung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und von Abwärme. 

3. Zielszenario: Erstellung eines Szenarios zur Deckung des künftigen Wärmebedarfs, einschließlich Beschreibung der erforderlichen Versorgungsstruktur bis zum Jahr 2040 (Landesziel).

4. Lokale Wärmewendestrategie: Ausarbeitung einer Strategie, die konkrete Maßnahmen, Prioritäten sowie einen Zeitplan enthält. Vorrangiges Ziel ist dabei, die Wärmeplanung mit weiteren Vorhaben der Gemeinde zu verknüpfen. 

Frau Meyer betonte, die kommunale Wärmeplanung stelle keinen finalen Masterplan für die Wärmeversorgung einer Kommune dar. Es gelte, die Wärmeplanung stetig fortzuschreiben, um veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Des Weiteren ersetze die kommunale Wärmeplanung keine Fachplanung der einzelnen Maßnahmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen würden in den kommenden Jahren weitere Untersuchungen, z.B. für die kommunalen Liegenschaften, sowie Machbarkeitsstudien erforderlich sein.

Nach einer eingehenden Beratung und Diskussion fasste der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen (18 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die kommunale Wärmeplanung als strategische Grundlage; mindestens fünf priorisierte Maßnahmen sollen in den nächsten fünf Jahren konkretisiert und nach Möglichkeit umgesetzt werden, weitere Maßnahmen sollen unter Einbeziehung des Energiebeirats ergänzend geprüft werden.

3.   Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 

  • Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan hielt seine Haushaltsrede. Diese ist im Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal gesondert abgedruckt und auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Der Gemeinderat nahm die Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 einschließlich der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

4.   Überarbeitung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal

  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Apelt vom Hauptamt der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeindeverwaltung liege ein fraktionsübergreifender Antrag von SPD, CDU, FDP/WBL und Grünen vor, die Regelungen für die Veröffentlichung durch Fraktionen im Amtsblatt enger zu definieren und auf die Arbeit der Fraktionen im Gemeinderat zu beschränken.

Für die vorgeschlagenen Änderungen verwies Herr Apelt auf die Anlage zur Vorlage. Die Änderungen seien im Entwurf entweder in Grün (für Neuformulierungen und Ergänzungen) oder Rot (für Streichungen) dargestellt. 

Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (18 Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem aktualisierten Redaktionsstatut entsprechend der vorliegenden Anlage zu; dieses tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

5.   Antrag der Fraktion Grüne Walzbachtal - Einbindung von Interessenvertretungen bei der Verkehrsschau in Walzbachtal (Antrag Nr. 248) 

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die Verwaltung begrüße ausdrücklich das Anliegen, Vertreter der Jugend und der Senioren stärker in Verkehrsthemen einzubeziehen. Eine Erweiterung der Verkehrsschau selbst sei jedoch nicht möglich. Verkehrsschauen seien eine behördliche Pflichtaufgabe, fänden turnusgemäß alle zwei Jahre statt und dienten der Abstimmung zwischen Verkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträgern. Sie würden zur laufenden Verwaltung gehören und könnten daher nicht durch einen Beschluss des Gemeinderats in ihrer Zusammensetzung verändert werden.

Um die gewünschte Beteiligung dennoch sicherzustellen, schlage die Verwaltung als Kompromiss vor, einmal jährlich einen „Runden Tisch Verkehr“ auszurichten. Eingeladen werden sollten dabei die Jugendsozialarbeiterin bzw. eine Jugendvertretung, Vertreter des Seniorenbeirats, Verwaltung / Bürgermeister und weitere Fachstellen nach Bedarf. Hier könnten Hinweise, Erfahrungen und konkrete Problemstellen gesammelt und priorisiert werden. Die Ergebnisse sollten dann anschließend in die nächste reguläre Verkehrsschau einfließen.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag eines jährlichen „Runden Tischs Verkehr“ zur Kenntnis und stimmt zu, dass dessen Ergebnisse der Verwaltung als Grundlage für die Vorbereitung künftiger Verkehrsschauen dienen.

6.   Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal: Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. 

Gemeinderat Ernst Reichert dankte im Namen des gesamten Gremiums allen Spenderinnen und Spendern für ihre Spenden und die Bereitschaft, sich so zum Wohle der Gemeinschaft einzubringen.

Bürgermeister Özcan schloss sich diesem Dank vollumfänglich im Namen der Gemeinde an.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 18.485,23 € zu.

7.   Bekanntgaben

Überprüfung der Kosten von Fahrrad-Schlauchautomaten in Walzbachtal 

Die Verwaltung informiert über den möglichen Einsatz von Schlauchautomaten im Gemeindegebiet und stellt hierzu die folgenden Varianten dar, die der Anbieter der Gemeinde angeboten hat.

Variante A:

Die Gemeinde erwirbt die Automaten, bestückt diese eigenverantwortlich und übernimmt die Abrechnung.

Variante B:

Die Gemeinde erwirbt die Automaten, die Bestückung und Abrechnung erfolgt durch den Anbieter.

Variante C:

Die Automaten werden durch den Anbieter erworben; Bestückung, Abrechnung und operativer Betrieb erfolgen vollständig durch den Anbieter.

Die Wartung und Funktionssicherung der Automaten übernimmt laut Anbieter in allen Varianten der Anbieter.

Einschätzung der Verwaltung:

Unter Abwägung von Betreiberaufwand, Kostentragung, wirtschaftlichem Risiko und Personalressourcen spricht sich die Verwaltung aus fachlicher Sicht für Variante C aus.

Diese Variante gewährleistet eine vollständige Abwicklung durch den Anbieter, ohne dass für die Gemeinde operative oder abrechnungstechnische Aufgaben entstehen.

Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat darum, im Rahmen der Aussprache ein Stimmungsbild zur bevorzugten Variante abzugeben. Die tatsächliche Entscheidung trifft die Verwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

8.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.