Eine Einwohnerin aus Wössingen wollte wissen, wann eine Vorstellung der Planungen der Gemeinde für die Kita Oberlinhaus in einer Sitzung geplant sei. Weiter wollte sie wissen, was der Gemeinderat mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Walzbachtal plane.
Bürgermeister Özcan erklärte, ihr eine Antwort direkt zukommen zu lassen.
Ein Bürger aus Jöhlingen wollte wissen, ob im letzten Amtsblatt eine Beilage enthalten gewesen sei.
Bürgermeister Özcan antwortete, von Seiten der Gemeinde sei keine Beilage bekannt.
Der Bürger erklärte, es habe eine Werbebeilage von einem Goldhandel dem Amtsblatt beigelegen. Dieser Goldhandel sei eine betrügerische Masche, der mit dieser Werbung die Seriosität des Amtsblatts missbrauche. Er regte an, das Redaktionsstatut der Gemeinde für das Amtsblatt zu ergänzen, dass Beilagen im Impressum genannt werden müssen und dass kritisch geprüft werde, welche Beilagen veröffentlicht würden.
Bürgermeister Özcan sagte eine Prüfung zu.
a) Beschluss über die Festsetzungen in der Haushaltssatzung
b) Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm
Gemeinderat Villano hielt die Haushaltsrede der CDU-Fraktion.
Gemeinderätin Meyer hielt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion.
Gemeinderätin Zipf hielt die Haushaltsrede der Fraktion von B‘90/ Die Grünen.
Gemeinderat Fanz hielt die Haushaltsrede der FDP/WBL-Fraktion.
Gemeinderat Rößler hielt die Haushaltsrede der AfD-Fraktion.
Die Reden sind auf der Seite des Gemeinderats auf der Homepage und hier zu finden.
Bürgermeister Özcan dankte den Fraktionsvorsitzenden für ihre Reden.
Weiter dankte er den Mitgliedern des Gemeinderates für die immer konstruktive und sachliche Diskussion.
Mit jeweils 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
Keine Bekanntgaben.
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 15.12.2025 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Personalangelegenheit und einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden seien.
.
Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.
Bürgermeister Özcan begrüßte die Vertreter der Werksleitung des Zementwerks Wössingen in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Frau Schreiber von der Werksleitung erläuterte den Vorfall anhand einer Präsentation.
Herr Heimburg von der Werksleitung erläuterte die Zusammensetzung des ausgetretenen Staubs.
Er erklärte, der Unmut der Wössinger Bevölkerung sei zu 100 % nachvollziehbar. Das Werk habe auf den Vorfall umgehend reagiert und wolle eine Wiederholung unbedingt vermeiden. Dafür habe man eine umfangreiche Ursachenforschung betrieben und werde entsprechende Investitionen tätigen. Das Zementwerk werde darüber hinaus alle berechtigten Schadensansprüche übernehmen.
In einer intensiven Diskussion brachten Bürgermeister Özcan und die Mitglieder des Gemeinderats ihren Unmut über den Vorfall und die Sorge über mögliche gesundheitliche Folgen zum Ausdruck.
Die Vertreter des Zementwerks erklärten, man habe Proben des ausgetretenen Staubs zur Analyse an ein Labor gegeben und das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme dazu gebeten.
Bürgermeister Özcan dankte den Vertretern des Zementwerks für ihr Kommen und ihre Ausführungen. Er bat darum, den schriftlichen Bericht des Gesundheitsamts zur Unbedenklichkeit der ausgetretenen Stäube an die Gemeinde weiterzuleiten, wenn er dem Werk zugegangen sei.
Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Schlatterer von der NetzeBW in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Frau Schlatterer erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Bürgermeister Özcan dankte Frau Schlatterer für ihre Ausführungen.
Nach einer angeregten Diskussion über die Herausforderungen des Netzausbaus nahm der Gemeinderat die Informationen der NetzeBW zur Kenntnis.
Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Heckeroth vom Architekturbüro Weiss in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Herr Heckeroth erläuterte die Planungen anhand einer Präsentation.
Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (15 anwesende Stimmberechtigte) folgende Beschlüsse:
Herr Heimann, der Leiter des Bauamts der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage. Der Bauherr plane die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Garage auf einem Anwesen im Falkenweg, Ortsteil Jöhlingen. Das Grundstück befinde sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Auf dem Daubmann“ und werde baurechtlich daher nach § 30 Absatz 1 BauGB beurteilt.
Das Vorhaben entspreche größtenteils den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die geplante Garage befinde sich aber teilweise außerhalb der durch den Bebauungsplan zulässigen bebaubaren Grundstücksfläche. Seitens der Antragsteller werde die Positionierung der Garage mit der Parksituation der Anwohner im Bebauungsplan argumentiert: Entlang der Grundstücksgrenze seien Parkplätze vorgesehen. Eine im Bebauungsplan ausgewiesene Lücke diene der Garagenzufahrt. Da das Grundstück derzeit unbebaut sei, werde auch diese Fläche von Anwohnern als Parkmöglichkeit genutzt. Die Errichtung einer Garage würde diese Parkmöglichkeit eliminieren. Mit der gewünschten/eingereichten Garage sei dies nicht der Fall. Dies stelle somit einen Mehrwert für Gemeinde und Anwohner dar. Weiter argumentierten die Antragssteller, dass es gemäß Bebauungsplan anderen Grundstückseigentümern im Falkenweg gestattet sei, ihre Garage unmittelbar an die Grundstücksgrenze zu errichten. Für den Falkenweg 4 bestehw diese Möglichkeit lt. Bebauungsplan nicht. Weiter erscheine die Errichtung einer Garage im vorgesehenen Garagen-Baufenster da es sich im Garten befinden würde- unmittelbar vor dem Fenster im Erdgeschoss/Wohnbereich. Folglich würde der Blick vom Wohnzimmer auf eine Garagenwand anstatt auf den Garten gerichtet sein. Die Platzierung der Garage auf Höhe des Kellers wäre aufgrund einer zu steilen Einfahrt nicht realisierbar.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die beantragten Abweichungen bzw. Befreiungen erteilt werden.
Bürgermeister Özcan stellte Frau Kinnunen als neue Amtsleiterin des Amts III Bürger, Soziales & Ordnung vor.
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 19.01.2026 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.
Ein Bürger erklärte, dass er in der Zeitung gelesen habe, die Deutsche Glasfaser ziehe sich von Karlsruhe zurück. Er möchte wissen, ob dies nur das Stadtgebiet oder auch den Landkreis betreffe. Herr Özcan erläutert, dass dies nur die Stadt Karlsruhe betrifft; der Landkreis Karlsruhe ist hiervon nicht betroffen, der Ausbau stehe nach wie vor auf der Agenda. Das sei auch aus der Pressemitteilung von Karlsruhe ersichtlich.
Ein weiterer Bürger bemängelt, dass im Mitteilungsblatt erneut ein Beiblatt mit Werbung für Goldankauf beigelegt wurde. Er ist der Meinung, das sei unseriös, auch wenn der Nussbaumverlag anderer Meinung sei.
Herr Özcan erklärt, dass wir diesbezüglich schon eine Anfrage beim Verlag gestellt haben. Allerdings sei es die Entscheidung des Verlages, welche Werbung im Amtsblatt geschaltet wird. Die Gemeinde habe hierbei kein Mitspracherecht.
Der Bürger bittet um einen allgemeinen Hinweis auf unseriöse Geschäftsmodelle im Mitteilungsblatt. Herr Özcan weist darauf hin, dass sich der Bürger gerne auch nochmals direkt an den Verlag wenden kann.
Bauamtsleiter Herr Heimann erläutert den Sachverhalt.
Der Bundestag habe das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, den so genannten „Bauturbo" beschlossen, welches offenere Möglichkeiten zur Genehmigung von Bauvorhaben bietet, welche nicht die geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben einhalten.
Damit die neuen Regelungen aus dem „Bauturbo“ angewendet werden können, müsste eine positive Grundsatzentscheidung seitens des Gemeinderates getroffen werden, dass die Regelungen zur Anwendung kommen sollen.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bietet der „Bauturbo“ keine wesentlichen Vorteile zur Verwirklichung von städtebaulich vertretbaren Bauvorhaben, welche unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Diese können bisher auch bereits im Zuge von Befreiungen, Abweichungen und Ausnahmen im überplanten Innenbereich genehmigt oder ermöglicht werden.
Durch die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) könnte die Gemeinde nun unter gewissen Voraussetzungen nach den neu hinzugewonnen Paragrafen Bauvorhaben unbeachtet ihrer planungsrechtlichen Zuordnung (§§ 30 – 35 BauGB) genehmigen.
Der Gemeinderat fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) im Gebiet der Gemeinde Walzbachtal nicht angewendet werden soll.
Herr Heimann erläutert den Sachverhalt.
Der Bauherr plant die Erweiterung seiner Gebäude durch den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in der Siedlung Binsheim.
Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Nach § 35 BauGB ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es nach Absatz 1 Ziffer 1 einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Aus Sicht der Verwaltung ist durch den geplanten Neubau mit den Maßen 15 m x 20 m den Vorgaben nach § 35 Absatz 1 BauGB Rechnung getragen.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
Herr Heimann, Leiter des Amtes für Bauen und Technik, erläutert auch diesen Sachverhalt.
Zur Rückhaltung von aus den landwirtschaftlichen Flächen auf das Flurstück 12614 abfließenden Regenwassers, plant der Eigentümer die Herstellung einer Sickermulde zur Speicherung des Regenwassers. Der Eigentümer des Flurstücks betreibt auf dem Nachbargrundstück Flurst. 10700/2 ein Gewerbe, welches in den vergangenen Jahren nach seinen Aussagen mehrfach durch Starkregenabfluss beschädigt wurde.
Die Regenrückhaltung soll durch eine Geländemodellierung sowie die Installation einer Retentionszisterne mit einem Volumen von 10 m³ auf dem Flurstück 12614 im Außenbereich realisiert werden. Wenn die Zisterne vollständig gefüllt ist, soll das aufgefangene Wasser verlangsamt wieder auf dem Flurstück versickert werden. Die Versickerungsfläche soll als begrünte Sickerfläche ausgebildet und nicht anderweitig genutzt werden.
Bauplanungsrechtlich sind Baumaßnahmen im Außenbereich nur dann zulässig sind, wenn Sie nach einem Zweck privilegiert sind.
Da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt, muss das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB durch den Gemeinderat erteilt werden.
Der Gemeinderat fasste jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen
Bürgermeister Özcan erläutert den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhalte, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.
Herr Özcan bedankt sich bei den Spendern, auch im Namen des Gemeinderats.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 982,50 € zu.
Bürgermeister Özcan berichtete, dass heute der Genussmarkt in Jöhlingen in die neue Saison gestartet ist. Nach der Winterpause sei dieser gut angenommen worden.
Zudem gab Herr Özcan Rückmeldung zu den Fragen der Gemeinderäte aus der vergangenen Gemeinderatssitzung:
Er informierte darüber, dass der Bericht des Gesundheitsamtes zu Opterra der Verwaltung bislang noch nicht vorliege.
Darüber hinaus prüfe die Kämmerei derzeit, ob die Differenz aus dem Sondervermögen für den Ausbau der Walzbachschule eingesetzt werden könne. Nach Abschluss der Prüfung werde dem Gemeinderat ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt.
Weiterhin befinde sich die Verwaltung aktuell im Gespräch mit den betroffenen Vereinen, die den Gymnastikraum der Walzbachschule bislang genutzt haben, um geeignete Alternativen zu finden.
Ebenso gab er eine Zwischeninformation zur Anfrage bezüglich einer Parkverbotszone im Bereich der Ecke Jöhlinger Straße / Friedrichstraße. Am heutigen Tag habe hierzu ein Vor-Ort-Termin mit dem DRK Jöhlingen stattgefunden. Verwaltung und DRK sähen die Gefahr, dass sich durch die Einrichtung einer solchen Verbotszone das Problem vor die Räumlichkeiten des DRK verlagern könnte. Daher solle geprüft werden, ob dort eine Parkplatzausweisung für die Fahrzeuge des DRK eingerichtet werden kann.
Abschließend informierte Herr Özcan darüber, dass im Mitteilungsblatt ein Artikel zu den neuen Netzen des Minispielfeldes veröffentlicht wurde.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Özcan bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 8-10 vorgezogen würden und nach TOP 3 behandelt werden sollten.
Ein Einwohner aus Jöhlingen merkte an, in der Weidentaler Straße gebe es mehrere Baugruben, die schon länger offen lägen. Er wolle wissen, wann diese geschlossen würden.
Bürgermeister Özcan sagte eine Prüfung zu.
Bürgermeister Özcan begrüßte die Vertreter des Ingenieurbüros BIT in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Herr Grummann von BIT erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation. In den vergangenen Jahren hätten sich in der Weingartener Straße einige Wasserrohrbrüche an den Trinkwasserleitungen ereignet, sodass in diesem Bereich dringender Sanierungsbedarf anstehe. Es sei geplant, den Bereich von der Einmündung Bollandenstraße bis zur Grombacher Straße auf einer Länge von ca. 350m zu erneuern.
Herr Heimann, der Amtsleiter des Amts II Bauen & Technik ergänzte, die Erneuerung der Trinkwasserhauptleitungen sei bereits für das Jahr 2022 geplant gewesen, sei aber aufgrund der Akutmaßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserleitungen in der Mozartstraße zeitlich in das Jahr 2026 verschoben worden.
Herr Grummann erklärte weiter, da die Untersuchungsergebnisse der Kanaluntersuchungen nach Eigenkontrollverordnung im betroffenen Straßenbereich mittlerweile ebenfalls vorlägen, seien die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Kanalhaltungen ebenfalls in die Maßnahmenplanung mit aufgenommen worden. Durch den zusätzlich erforderlichen Kanalaustausch und die Erfordernis der zusätzlich zu erneuernden Hausanschlussleitungen ergäben sich voraussichtlich höhere Baukosten als in der ursprünglichen Planung im Jahr 2022 ermittelt worden seien. Weitere Kostensteigerungen würden aus den allgemeinen Kostensteigerungen in der Baubranche von ca. 30-35% seit der letzten Kostenschätzung und den erheblichen Preiserhöhungen für die Entsorgung von belasteten Böden und Asphalt resultieren. Für die Dauer der Maßnahme sei es nötig, die Straße voll zu sperren, man habe die Sanierung aber in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt, um die Sperrungen für die Anwohner so kurz wie möglich zu halten. Eine fußläufige Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke sei dauerhaft gewährleistet. Insgesamt gehe man von einer Projektdauer von 12-15 Monaten aus, der Baubeginn sei für Oktober geplant.
Bürgermeister Özcan erklärte, dass sich durch die Kostensteigerungen und Verschiebungen des Ausführungszeitraums die Erfordernis von Nachtragshaushalten in den Eigenbetrieben und im Kernhaushalt ergebe. Dies werde man in den TOP 8-10 in dieser Sitzung beraten und beschließen.
Nach einer eingehenden Beratung und Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:
Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Entsprechend der Abstimmung zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeinderat während der Haushaltsberatungen, solle die Straßendecke der Wössinger Straße von der Einmündung Karlsruher Straße bis zum Baubetriebshof im Jahr 2026 saniert werden. In diesem Zuge solle auch der Gehweg bis zum Baubetriebshof verlängert und neu realisiert werden.
Ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros BIT stellte dem Gemeinderat die Ausführungsplanung der Maßnahme anhand einer Präsentation vor. Er erklärte, da die Maßnahme nur in Vollsperrung der Wössinger Straße erfolgen könne, habe man in Abstimmungsgesprächen mit den Betreibern der angrenzenden Nahversorgungsmärkte und des TV Wössingen einen Ablaufplan entwickelt, der die Erreichbarkeit aller anliegenden Grundstücke während der ganzen Maßnahme gewährleiste. Man wolle die meisten Arbeiten auch während der Sommerferien durchführen, um so die ruhigere Ferienzeit zu nutzen. Insgesamt gehe man von 6-8 Wochen Dauer der Vollsperrung und mit den Arbeiten zur Herstellung des Gehwegs von einer Projektdauer von ungefähr 12-14 Wochen aus.
In einer intensiven Diskussion bat der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung, bei der Straßenverkehrsbehörde nachzuhaken, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens zur sicheren Querung der Wössinger Straße genehmigt werden könnte.
Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die BIT-Ingenieure mit den weiteren Planungen und der erforderlichen Ausschreibung zur Umsetzung der Maßnahme. Die Ausschreibungsergebnisse sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzustellen.
a) Beschluss über die Festsetzungen in der Nachtragshaushaltssatzung
b) Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm
Bürgermeister Özcan erklärte, dass man die Beschlüsse zu den TOP 9 und 10 separat fassen werde, die Erläuterungen werde man aber zusammenfassen und alle 3 TOP gemeinsam erläutern, da sie inhaltlich zusammengehören würden.
Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinderat Walzbachtal habe im Januar 2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beschlossen. Im Kernhaushalt und in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe seien Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen gewesen. Im Jahr 2026 sei eine komplette Erneuerung der Trinkwasserleitung, Kanäle und Straßenschicht in der Weingartener Straße vorgesehen gewesen. Durch die Kostensteigerung in allen Gewerken, insbesondere der Kanäle, seien entsprechende Nachträge zur Finanzierung der Maßnahme notwendig. Da sich aufgrund der Nachträge auch der Ausführungszeitraum in den Oktober 2026 verschieben werde, sei eine Kostenverschiebung der Jahre 2026 und 2027 sowie eine Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen und auch der Kreditermächtigungen notwendig. Dies gelte auch für die beiden Eigenbetriebe. Gemäß § 86 Abs. 1 GemO dürften Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen […] in künftigen Jahren […] nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 3b GemO enthalte die Haushaltssatzung die Festsetzung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Somit seien eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und entsprechende Nachtragswirtschaftspläne für die Eigenbetriebe notwendig um eine Vergabe der Leistungen tätigen zu können.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt
Auf die Ausführungen von Frau Kottucz in TOP 8 wird verwiesen.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung in vorliegender Fassung.
Auf die Ausführungen von Frau Kottucz in TOP 8 wird verwiesen.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in vorliegender Fassung.
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Waldkindergarten habe die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der ev. Kirche und der Kindertagesstätte Oberlinhaus als Betreiber der Waldkindergartens ein Konzept zur Erweiterung entwickelt. Dieses sehe die Einrichtung eines 2. Waldkindergartens in der Nähe des bereits bestehenden Waldkitawagens vor. Damit der Wagen das größtmögliche Platzangebot bieten könne, sehe die Planung die Stellung eines zusätzlichen Wagens mit Abmessungen von 12m Länge, 3m Breite und 3,3m Höhe vor und biete damit nach Angabe der Hersteller Platz für bis zu 25 zusätzliche Kinder. Die erforderliche Baugenehmigung sei beim Baurechtsamt am 30.10.2025 beantragt worden und liege inzwischen vor.
Herr Heimann erläuterte die Planungen für das Gelände des Waldkindergartens anhand der Vorlage und stellte dem Gremium die Ausschreibungsergebnisse vor. Der Bau und die Lieferung des Bauwagens sei in Form einer beschränkten Ausschreibung bei 6 spezialisierten Herstellern angefragt worden. Zum Submissionstermin am 06.03.2026 hätten 4 Hersteller ihre Angebote eingereicht. Die Angebotsprüfung und Auswertung durch das Architekturbüro Weiss lieferte das Ergebnis, dass die Firma Navalo GmbH, 25335 Raa-Besenbek mit 129.989,65 € das beste Angebot abgegeben habe. In der Kostenberechnung für den Wagen habe das AB Weiss voraussichtliche Kosten in Höhe von 135.416,05€ berechnet. Im Gemeindehaushalt 2026 sei ein Gesamtansatz in Höhe von 160.000€ zur Durchführung der Maßnahme eingestellt.
Herr Heimann erklärte weiter, die Tiefbauarbeiten mit Wegherstellung, Geländeprofilierung und Befestigung, sowie Stellung und Aufbau des Waldkitawagens würden durch den Baubetriebshof in Zusammenarbeit mit dem techn. Hausdienst und Bauamt durchgeführt, wobei für die Tiefbauarbeiten die Anmietung eines geeigneten Baggers erforderlich sein werde.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Die Bauherren würden den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Technikraum in der Baderstraße 3, Wössingen, Flst. Nr. 13521 planen. Dem Bauvorhaben liege der Bebauungsplan "Bäderäcker" zugrunde.
Herr Heimann erklärte weiter, für das Bauvorhaben würden mehrere Anträge auf Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften des Bebauungsplanes vorliegen, eine Überschreitung der Baugrenze mit Wohnhaus, Terrasse und Technikraum, der Abstand von Carport zu Straße und der Abstand Müllbehälter zur Straße. Die Begründung der Bauherren/Architekten sei, dass die Überschreitung der Baugrenze durch das Erdgeschoss und die Terrasse städtebaulich vertretbar sei. Nachbarliche Belange würden nicht beeinträchtigt, da die gesetzlichen Abstandsflächen gewahrt bleiben würden und das Ortsbild gewahrt werde. Die Platzierung des Technikraumes außerhalb der Baugrenze sei funktional notwendig, um die Haustechnik (Wärmepumpe) schalloptimiert und effizient unterzubringen. Die Unterschreitung des Abstand Carport und Müllbox zur Straße erfolge unter Wahrung aller Sichtdreiecke. Ein gefahrloses Ein- und Ausfahren ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs sei sichergestellt.
Herr Heimann erklärte, dass aus Sicht der Gemeindeverwaltung die Überschreitung der Baugrenze durch den Erker/ bzw. Wohnzimmerbereich im Erdgeschoss im Sinne eines untergeordneten Bauteils vertretbar sei. Der Carport unterschreitet zwar den im Bebauungsplan geforderten Mindestabstand von 5m zur Straße, was aber durch die Ausbildung als Carport ohne Tor vertretbar sei. Die Platzierung des Technikraumes mit geringfügiger Überschreitung des Baufensters und Anordnung der Garage als Grenzbebauung werde seitens des Baurechtsamtes als genehmigungsfähig bewertet.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben und stimmt den beantragten Abweichungen gem. § 31 BauGB zu.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Mit Schreiben vom 09.02.2026 habe die AfD-Fraktion die Einführung einer Dauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Walzbachtal unter Beachtung der Landesflaggenverordnung Baden-Württemberg beantragt. Der Antrag sei als Anlage der Vorlage beigefügt. Die Verwaltung weise darauf hin, dass die Führung von Flaggen an öffentlichen Gebäuden nach Maßgabe der Verordnung der Landesregierung über die Führung der Landesflagge zu erfolgen habe. Eine Verpflichtung zur Dauerbeflaggung bestehe nach der Verordnung grundsätzlich nicht; sie regele insbesondere Art und Weise der Beflaggung. Es gebe festgelegte Beflaggungstage, darüber hinauskönne der Ministerpräsident aus besonderen Anlässen die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen, etwa bei Staatsbesuchen, an besonderen Jahrestagen mit starkem symbolischem Charakter oder bei den Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg. Daneben könne der Ministerpräsident auch Trauerbeflaggung anordnen, zum Beispiel zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder besonderen Unglücksfällen.
Bürgermeister Özcan erklärte weiter, die konkreten Auswirkungen hinsichtlich betroffener Gebäude, organisatorischer Umsetzung sowie möglicher finanzieller Aufwendungen seien im Falle einer Beschlussfassung entsprechend zu prüfen und umzusetzen. Die Verwaltung weise ebenfalls darauf hin, dass durch eine Dauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden, die Gemeinde weniger Flexibilität hätte für andere Flaggen wie bsp. Orange the World, Jubiläumsflaggen oder auch Mayors for Peace.
In einer intensiven Diskussion schlug die AfD-Fraktion einen Kompromiss vor, nach dem bei einer Beflaggung mit anderen Flaggen, wie Mayors for Peace, zusätzlich die Deutschlandfahne gehisst werden solle. Weiter solle an den Tagen, an denen Gemeinderatssitzungen stattfänden, die Deutschlandfahne, die EU-Fahne und die Gemeindefahne gehisst werden.
Mit 2 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sich gegen eine Dauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Walzbachtal auszusprechen und den Antrag der AfD Fraktion nicht weiter zu verfolgen.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.
Er verwies auf die Aufstellung der eingegangenen Spenden, die sich in diesem speziellen Fall hauptsächlich aus einer Spende aller Gemeinderatsmitglieder für Jugend entscheidet zusammensetzen würden.
Gemeinderat Ernst Reichert betonte, dass der Gemeinderat, auf Initiative der SPD-Fraktion mit dieser Spende die Bereitschaft der Jugendlichen, sich für die Belange ihrer Altersgenossen in der Gemeinde einzubringen, würdigen wolle. Er dankte allen Spenderinnen und Spendern für ihre Bereitschaft, die verschiedenen Projekte finanziell zu unterstützen.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 854,43 € zu.
Keine.
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 02.03.2026 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Personalangelegenheit und einer Ratenzahlungsangelegenheit gefasst worden seien.
Ein Einwohner aus Jöhlingen fragte, wie es nach dem Rückzug der Deutschen Glasfaser mit dem Glasfaserausbau in Walzbachtal weitergehen solle. Weiter wollte er wissen, wann der neue Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes öffentlich vorgestellt werde und seine Arbeit aufnehmen werde.
Bürgermeister Özcan erklärt, man habe von der Deutschen Glasfaser trotz Nachfrage keinerlei Reaktion erhalten, die über die Pressemitteilung des Landkreises hinausgehe. Die Suche nach einem Unternehmen, das den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes übernehme, werde durch die Landkreisverwaltung koordiniert, da neben Walzbachtal noch einige weitere Kommunen im Landkreis betroffen seien. Bislang gebe es aber noch keine Ergebnisse zu vermelden.
Zu der Frage nach dem neuen Mitarbeiter des GVD erklärte Bürgermeister Özcan, dass sich dieser derzeit auf Schulungen befinde, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit benötige. Nach Abschluss dieser Schulungen werde er seine Tätigkeit aufnehmen können und sich dann auch im Gemeinderat vorstellen.
Ein weiterer Einwohner aus Jöhlingen wollte wissen, ob in der Kita Oberlinhaus die Ganztagesbetreuung wieder möglich sei. Ihm wurde aus den Reihen des Gemeinderats von einer betroffenen Mutter mitgeteilt, dass bereits kurz nach der letzten Sitzung die Ganztagsbetreuung wieder habe angeboten werden können.
Der Einwohner wollte wissen, warum der Waldkindergarten um eine Gruppe erweitert werden solle und ob der Bedarf an Betreuungsplätzen so akut sei.
Bürgermeister Özan erklärt, dass derzeit die Sanierung der Kita Oberlinhaus geplant und vorbereitet werde. Nach der Sanierung werde die Kita aufgrund der Vorgaben der KVJS nicht mehr fünf Gruppen, wie bisher, sondern vier Gruppen beherbergen. Es handele sich also um eine Verschiebung der Gruppen, die Anzahl bleibe insgesamt gleich.
Der Einwohner fragte weiter, ob die Sozialstruktur in den Gruppen der Kita Oberlinhaus und des Waldkindergartens vergleichbar seien und ob diese Einfluss auf die Integrationsarbeit von Kindern habe.
Bürgermeister Özcan antwortete, dass die Gemeinde nicht Träger der Einrichtung sei und daher keine detaillierten Aussagen zur Sozialstruktur geben könne.
Bürgermeister Özcan begrüßte die Schul- und Jugendsozialarbeiterin der Gemeinde, Frau Julia Leuser, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Frau Leuser berichtete über ihre Arbeit und die Projekte anhand einer Präsentation.
Im Bereich der Schulsozialarbeit sei sie Ansprechpartnerin für 25 Lehrkräfte und ca. 370 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in den beiden Grundschulen Jöhlingen und Wössingen. Themen seien dabei Streit, Probleme daheim, Lernschwierigkeiten, herausforderndes Verhalten, Klassendynamik, Unterstützung bei Gesprächen zwischen Lehrkräften und Eltern, Erstkontakt zu Beratungsstellen. Neben Einzelgesprächen und Gruppengesprächen biete sie jedes Jahr bis zu 10 unterschiedliche Projekte an den Schulen an, wie z.B. einen Lern-Treff, die Streitschlichter AG ab der 3, Klasse oder Aktionen zur Stärkung des Teamgeistes im Klassenverband.
Frau Leuser berichtete weiter über Aktionen der offenen Jugendarbeit, bei denen sie in den beiden Ortschaften Angebote machen könne. Dazu käme in diesem Bereich die Ferienbetreuung, deren Betreute Woche jeden Sommer von vielen Kindern gerne besucht werde.
Frau Leuser stellte auch generationenübergreifende Projekte vor, wie den Generationentalk im Seniorenheim oder einen Smartphone-Kurs von Jugendlichen für Senioren.
Frau Leuser berichtete auch über die Ergebnisse der Jugendbeteiligung. Mit dem Bikepark in Jöhlingen sowie weiteren Projekten aus dem Beteiligungsformat „Jugend entscheidet“, an dem Walzbachtal auf Initiative von Bürgermeister Timur Özcan als eine von bundesweit nur wenigen Kommunen teilnimmt, hätten in den vergangenen Monaten mehrere Ideen von Jugendlichen umgesetzt werden können. Der Bikepark in Jöhlingen sei im Herbst erfolgreich fertiggestellt worden, wobei sich viele Jugendliche selbst aktiv eingebracht und beim Bau von Hügeln und Rampen mitgearbeitet hätten.
Auch einige andere der Vorschläge aus dem Format „Jugend entscheidet“ seien inzwischen umgesetzt worden. So seien beispielsweise neue Sitzbänke und Mülleimer aufgestellt worden, auch im Jugendraum sei ein Raum gemeinsam mit Jugendlichen neu gestaltet und attraktiver gemacht worden.
Frau Leuser berichtete weiter, dass ein weiteres Projekt aus dem Beteiligungsprozess derzeit Gestalt annehme. Rund 40 Jugendliche hätten sich beim Beteiligungsprozess für mobile Elemente einer Skateanlage ausgesprochen. Diese sogenannten Skate-Module sollten zunächst testweise aufgebaut werden. Geplant sei, ab Mai einen Straßenabschnitt in Jöhlingen für drei Monate zu sperren, um dort erste Elemente auszuprobieren. Anschließend sollten die Module ab August nach Wössingen auf den Festplatz umgesetzt werden.
Frau Leuser dankte ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung, ohne die die Vielzahl an unterschiedlichen Angeboten gar nicht umsetzbar wäre. Weiter dankte sie der Gemeindeverwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderats, die die Jugendbeteiligung in enger Zusammenarbeit begleitet hätten.
Bürgermeister Özcan bedankte sich bei Frau Leuser für ihr Engagement in den vielfältigen Aufgaben und Projekten mit Kindern und Jugendlichen. Die Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen zeigten sich beeindruckt von der Fülle an Aufgaben, die Frau Leuser jedes Jahr vorstelle und präsentiere und schlossen sich dem Dank des Bürgermeisters vollumfänglich an.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt ein. Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Walzbachtal spreche dem Bürgermeister gem. § 13 Abs. 2 Nr. 9 einen Abschluss von Mietverträgen bis zu einer Jahresmiete von 2.500,00 EUR zu. Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg sei dem Bürgermeister durch Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2022 eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen erteilt worden, die zuletzt mit Beschluss vom 25.11.2024 bis zum 28.02.2026 verlängert worden sei. Zudem werde der Gemeinderat regelmäßig über den Sachstand informiert. Aktuell habe die Gemeinde 15 Wohnungen/Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Um weiter handlungsfähig zu bleiben, bitte man um Zustimmung zu einer weiteren Verlängerung der Befugnis bis zum 31.12.2026.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister weiterhin bis zum 31.12.2026, Mietverträge zur Unterbringung von Geflüchteten in eigenem Ermessen und nach Bedarf abzuschließen. Der Gemeinderat wird regelmäßig über den Sachstand informiert.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die öffentliche Waldbegehung des Gemeinderats am Samstag, den 26. September 2026 stattfinden solle. Weitere Informationen sollten rechtzeitig vor dem Termin folgen.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass der Lärmaktionsplan der Gemeinde vom Landratsamt Karlsruhe freigegeben sei. Die Umsetzungen haben bereits begonnen.
Bürgermeister Özcan verwies auf die Fragestunde der Einwohner aus der letzten Gemeinderatssitzung. Die dort angesprochene Baugrube in der Weingartener Straße sei der zuständigen Baufirma umgehend gemeldet worden.
Bürgermeister Özcan erklärte, die in der letzten Sitzung angesprochene Problematik bei der Restmüllabholung sei dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises gemeldet worden. Walzbachtal sei leider nicht allein mit diesem Problem.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die Gemeinde im Amtsblatt hinweisen werde, wo sich gemeindeeigene Defibrillatoren in Walzbachtal befinden.
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 23.03.2026 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Grundstücksangelegenheit und einer Ratenzahlungsangelegenheit gefasst worden seien.
Ein Einwohner aus Jöhlingen erklärte, er sei in der letzten Gemeinderatssitzung gewesen, um zu fragen, wie es nach dem Rückzug der Deutschen Glasfaser mit dem Glasfaserausbau in Walzbachtal weitergehen solle. Er habe selbst die Deutsche Glasfaser kontaktiert und eine Antwort erhalten.
Bürgermeister Özcan erläuterte, dass die Gemeinde weiterhin im Austausch mit der Deutschen Glasfaser sowie dem Landkreis Karlsruhe stehe. Über die bereits bekannte Pressemitteilung hinaus lägen der Gemeinde derzeit jedoch keine belastbaren neuen Informationen zum weiteren Vorgehen vor. Die Koordination der Suche nach einem Unternehmen für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau erfolge aktuell über die Gemeinde und auch den Landkreis, da mehrere Kommunen betroffen seien. Sobald konkrete Erkenntnisse vorlägen, werde die Öffentlichkeit informiert.
Ein weiterer Einwohner fragte nach der Gültigkeit der Bebauungspläne Friedensstraße und Alte Straße im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben. Bürgermeister Özcan stellte klar, dass die genannten Bebauungspläne weiterhin gültig seien und als Grundlage für bauplanungsrechtliche Entscheidungen herangezogen würden.
- Kenntnisnahme und Information
Bürgermeister Özcan begrüßte den Vorsitzenden des Seniorenbeirats, Herrn Wolfgang Eberle, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Herr Eberle berichtete über die Arbeit und die Projekte des Seniorenbeirats anhand einer Präsentation. Der Seniorenbeirat feiert im Jahr 2026 sein 20-jähriges Bestehen. Er sei im Jahr 2006 auf Beschluss des damaligen Gemeinderats eingerichtet worden, um sich für die Belange der älteren Menschen einzusetzen, indem er Gemeindeverwaltung und Gemeinderat in allen Fragen, die die ältere Generation betreffe, berate.
Herr Eberle berichtete weiter über die verschiedenen Projekte und Veranstaltungen, die der Seniorenbeirat im letzten Jahr durchgeführt habe. So habe es eine Vortragsreihe im Themenfeld „Digitale Teilhabe und Prävention im Internet“ gegeben, die auch im Jahr2026 fortgesetzt werde. Weitere Projekte seien beispielsweise der Seniorentag im letzten September oder eine Bürgerbefragung zu ehrenamtlichem Engagement im letzten April gewesen. Daneben habe es noch viele andere Projekte gegeben.
Herr Eberle dankte in diesem Zuge den Kooperationspartnern, mit denen der Seniorenbeirat die vielfältigen Projekte anbiete.
Besonders hob Herr Eberle das Jahresthema des Sozialen Netzes Walzbachtal für das Jahr 2025 hervor. Unter dem Motto „Generationenübergreifendes Miteinander“ fanden in Kooperation mit der Jugendsozialarbeiterin der Gemeinde, Frau Leuser, und jugendlichen Teilnehmern Besuche in den Walzbachtaler sozialen Einrichtungen statt, um Gespräche und Erfahrungsaustausch zwischen Jung und Alt zu fördern.
Herr Eberle berichtete weiter, dass der Seniorenbeirat durch ihn auch im Kreisseniorenrat und im Landesseniorenrat Baden-Württemberg vertreten werde.
Für das Jahr 2026 berichtete Herr Eberle über die sehr erfolgreiche Aktion zum Verkauf von Einzelfahrkarten des KVV im Bürgertreff Jöhlingen und im Rathaus Wössingen, die von Walzbachtaler Einwohnerinnen und Einwohnern allen Alters sehr gut angenommen worden sei. Weitere Aktionen und Projekte seien angedacht und teilweise auch schon terminiert.
Bürgermeister Özcan würdigte die Arbeit des Seniorenbeirats als wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in Walzbachtal und dankte gemeinsam mit den Fraktionen für das breite und kontinuierliche Engagement.
Frau Kinnunen, die Amtsleiterin des Amtes III Bürger, Soziales & Ordnung, erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation, da die Sozialarbeiterin der Gemeinde, Frau Muto, leider ausgefallen war. Das Tätigkeitsfeld von Frau Muto umfasse die Bereiche Sozialbetreuung, Integrationsarbeit und Seniorenarbeit.
Frau Kinnunen erklärte weiter, Frau Muto agiere im Bereich der Sozialbetreuung als Anlaufstelle für Menschen in Krisensituationen, in der Zusammenarbeit mit Fachstellen, Institutionen & Ämtern, in Kooperation mit der Betreuungsbehörde und als Ansprechpartnerin der Gemeinde für Menschen mit Behinderung. Im Bereich der Integrationsarbeit sei sie Ansprechpartnerin bei Fragen rund um Integration und betreue die soziale Komponente bei der Kommunalen Anschlussunterbringung (AUB), wobei sie eng mit Ämtern & Fachberatungen arbeite. In diesem Bereich sei Frau Muto auch Ansprechpartnerin und Koordinatorin für das umfangreiche Bürgerschaftliche Engagement, das sich in der Initiative „Walzbachtal Hilft!“ organisiert habe.
Frau Kinnunen berichtete weiter über die Tätigkeit der Initiative, die mit 19 aktiven Mitgliedern eine Vielzahl von Angeboten für Asylsuchende und Geflüchtete in Walzbachtal geschaffen habe. Auch für das Jahr 2026 seien viele Projekte in Planung.
Im Bereich der Seniorenarbeit agiere Frau Muto als Ansprechpartnerin bei Fragen rund um Seniorenarbeit und zur Förderung von Kooperationen zwischen Gremien, Initiativen und Vereinen in Walzbachtal.
Weitere Bereiche seien hier die Zusammenarbeit mit Ämtern & Fachberatungsstellen und mit dem umfangreich vorhandenen Bürgerschaftlichen Engagement in Walzbachtal im Bereich der Seniorenarbeit. Frau Muto sei Teil oder Ansprechpartnerin der Gemeinde für das Leitungsteam des Bürgertreffs, den Initiativkreis Demenz, das Soziale Netz Walzbachtal, die Walzbachtaler Initiative gegen Depressionen und den Seniorenbeirat
Frau Kinnunen betonte besonders die Rolle der ehrenamtlichen Engagierten im Arbeitsbereich von Frau Muto. Es gelte ein herzlicher Dank allen ehrenamtlich Engagierten für ihr großes, freiwilliges und unermüdliches Engagement. Ihr Einsatz trage maßgeblich dazu bei, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Teilhabe zu fördern und die Gemeinschaft in Walzbachtal aktiv mitzugestalten.
Bürgermeister Özcan schloss sich diesem Dank ausdrücklich an und unterstrich die hohe Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für Walzbachtal.
- Beratung und Beschlussfassung
Frau Kinnunen erläuterte den Sachverhalt und verwies auf die umfangreiche Vorlage.
Die Bedarfsplanung sei am 11.03.2026 in der AG Bedarfsplanung abgestimmt und weiter in der Sitzung des Kuratoriums am 13.04.2026 beraten worden. Neben den aktuellen Entwicklungen bei den Kinderzahlen, Platzkapazitäten sowie Betreuungs- und Versorgungsquoten seien auch aktuelle fachliche Entwicklungen Gegenstand der Beratung gewesen. Die der Bedarfsplanung zugrunde liegenden Daten würden aus dem Einwohnermeldeamt und dem Programm Little Bird stammen und seien durch das Familienbüro aufbereitet worden. Ziel der Bedarfsplanung sei die Feststellung, ob das Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichend sei.
Frau Kinnunen berichtete weiter, zusammengefasst stündenin den Walzbachtaler Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten-/ Schuljahr ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Wie die Einrichtungsleitungen berichteten, seien für das Kindergartenjahr 2026/2027 nahezu alle Krippenplätze vergeben. Dennoch könnten alle Betreuungsanfragen bedient werden. Im Ü3-Bereich gebe es für das kommende Kindergartenjahr noch freie Plätze. Dieser Spielraum sei wichtig, um auf kurzfristig entstehende Bedarfe reagieren zu können.
Frau Kinnunen erklärte weiter, betrachte man die Entwicklung der Kinderzahlen bei den Kindern im Alter von einem bis unter drei Jahren über 10 Jahre hinweg, sei ein Rückgang um 21% festzustellen. Diese Entwicklung lasse künftig eine Entspannung bei der Bedarfsanmeldung erwarten. Auch bei den Kindern im Alter von drei bis unter 6,5 Jahren sei die Entwicklung um 4% rückläufig.
Frau Kinnunen berichtete, die Gemeindeverwaltung empfehle für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Anpassung um 5% für alle Betreuungsmodule und alle Altersgruppen. Das Entgelt für Frühstück und Snacks bleibe von der Anpassung unberührt. Aktuell liege der Kostendeckungsgrad der Walzbachtaler Kindertageseinrichtungen unter der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände.
Nach einer intensiven Diskussion fasste der Gemeinderat mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (18 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Die Entgelte werden in allen Kindertageseinrichtungen für alle Module für Kinder unter und über drei Jahren ab dem 01.09.2026 um 5% angepasst. Das Entgelt für Frühstück und Snacks bliebt von der Anpassung unberührt.
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die Gemeinde Walzbachtal habe am 26.02.2026 den Bauantrag für die Ganztagesbetreuung und die Umnutzung der Räumlichkeiten im Kellergeschoss der Walzbachschule gestellt. Im Zuge der Bearbeitung des Bauantrags durch das Baurechtsamt sei festgestellt worden, dass der Um- und Erweiterungsbau der Schule aus dem Jahr 1996 das Baufenster des Bebauungsplanes überschreite. Die Gemeinde Walzbachtal habe im Jahr 1996 ihr Einvernehmen zur Überschreitung des Baufensters erteilt. Die Baurechtsbehörde habe die erforderliche Genehmigung am 14.06.1996 ausgestellt. Für die aktuell vorliegende Planung sei eine weitergehende Überschreitung des Baufensters erforderlich. Aufgrund der Größe der Überschreitung sei das Baurechtsamt an die Gemeinde herangetreten und habe nun eine Änderung des Bebauungsplans vorgeschlagen.
Herr Heimann berichtete weiter, die Gemeindeverwaltung habe die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Planungsbüro Lars Petri abgestimmt und die weiteren Schritte geplant. Das Plangebiet sei bereits vollumfänglich mit dem Bebauungsplan „Schule Jöhlingen“ überplant. Vorhaben könnten auf dieser Grundlage gemäß § 30 BauGB grundsätzlich bereits genehmigt werden. Da mit dem Bebauungsplan ausschließlich Flächen überplant würden, die sich innerhalb der Geltungsbereiche von rechtsgültigen Bebauungsplänen befänden und sich die überplanten Flächen zudem in einer baulich geprägten Umgebung befänden, könne der vorliegende Bebauungsplan als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit der Wahl des beschleunigten Verfahrens entfalle die Notwendigkeit einer Umweltprüfung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung. Die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange sei entbehrlich.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Schule Jöhlingen – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Frau Walther, Leiterin des Hauptamtes, erläuterte den Sachverhalt. Mit Schreiben vom 28.02.2026 (eingereicht in der Sitzung am 23.03.2026) habe die FDP/WBL die Prüfung eines Livestreamingangebots für öffentliche Gemeinderatssitzungen der Gemeinde Walzbachtal beantragt. Der Landtag von Baden-Württemberg habe in seiner Sitzung vom 16. Juli 2025 das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften beschlossen. Durch das Gesetz werde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, in ihrer Hauptsatzung Regelungen zur Durchführung hybrider Sitzungsteilnahmen sowie zur Anfertigung und Verbreitung von Film- und Tonaufnahmen von Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse aufzunehmen. Damit sei eine rechtssichere Grundlage geschaffen worden, um neben der Saalöffentlichkeit ein digitales Zusatzangebot für die interessierte Bevölkerung zu ermöglichen, etwa durch Livestream oder die Veröffentlichung von Aufzeichnungen in Form eines Videopodcasts. Die Informations- und Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerschaft auf kommunaler Ebene könnten so vergrößert werden; dies steigere die Transparenz sowie die Nachvollziehbarkeit kommunaler Entscheidungsprozesse und damit auch die Akzeptanz kommunaler Entscheidungen.
Frau Walther berichtete von den notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung des vorliegenden Antrags. Durch Änderung der Hauptsatzung entscheide der Gemeinderat, ob und unter welchen Voraussetzungen Film- und Tonausnahmen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Gemeinde sowie deren Veröffentlichung zulässig seien. Hierfür sei ein qualifiziertes Mehrheitserfordernis (Mehrheit aller Gemeinderatsmitglieder) notwendig. Die Film- und Tonaufnahmen könnten durch die Gemeinde selbst angefertigt werden, also z. B. durch einen Gemeindemitarbeiter oder durch Dritte im Auftrag der Gemeinde, die insofern letztverantwortlich bleiben müsse. Technische Fehler oder Ausfälle bei der digitalen Übertragung hätten keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse, da der Grundsatz der Öffentlichkeit in jedem Fall durch die physische Saalöffentlichkeit gewahrt bleibe.
Frau Walther erklärte, die Einhaltung des Datenschutzes sei besonders relevant. Hier seien mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere zur Frage der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung- und speicherung in der Hauptsatzung ggf. konkretisierende Regelungen etwa zur Art der Veröffentlichung (z. B. Livestream oder eine Beschränkung auf Videopodcast), zur Zeitdauer der Veröffentlichung oder zur Speicherdauer zu treffen. Zudem sollten Maßnahmen getroffen werden zur Einschränkung der ungewollten Aufzeichnung und/oder der Weiterverbreitung von Film- und Tonübertragungen durch Dritte.
In der Hauptsatzung müsse in jedem Fall eine Höchstspeicherdauer festgelegt werden, die sich an fachlichen Erfordernissen orientiere. Aufzeichnungen müssten dann ebenso intern gelöscht werden. Eine Einstellung der erstellten Datei in das gemeindliche Internetangebot (sog. Mediathek), in dem diese dauerhaft weltweit verfügbar seien und jederzeit eingestehen werden könnten, sei grundsätzlich nicht zulässig. Eine Einwilligung aller betroffenen Personen zu Film- und Tonaufnahmen sei nicht erforderlich. Insbesondere seien bei einer entsprechenden Hauptsatzungsregelung auch Film- und Tonaufnahmen möglich, selbst wenn ein einzelnes Mitglied des Gemeinderatsmitglied widerspreche. Dies erscheine dem Gesetzgeber grundsätzlich vertretbar, da Mandatsträger nicht als Privatperson, sondern als Inhaber eines öffentlichen Amtes betroffen seien und es hinnehmen müssten, wenn ihre Auffassung und Äußerungen in der Öffentlichkeit verbreitet würden. Der Minderheitenschutz im Gremium werde durch ein qualifiziertes Mehrheitserfordernis für die Hauptsatzung angemessen gewährleistet. Diese Regelung gelte jedoch nur für Aufnahmen der Gemeinde selbst, nicht durch solche durch Dritte, etwa Zuschauern oder durch Medien. Von sachkundigen Einwohnern, Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und sonstigen Dritten (Experten, Gutachter, Zuschauer etc.) sei eine Einwilligung ausdrücklich erforderlich. Werde im konkreten Fall keine wirksame Einwilligung erteilt, hätten Film- und Tonaufnahmen des entsprechenden Sitzungsbeitrags zu unterbleiben.
Im Falle einer Fragestunde wird empfohlen, dass der Vorsitzende den Fragesteller zu Beginn auf die Aufzeichnung und Veröffentlichung hinweist, verbunden mit der Möglichkeit der Ablehnung durch den Fragensteller, alternativ können Ton- und Bildübertragungen bei Einwohnerfragestunden auch grundsätzlich unterbleiben (Unterbrechung des Livestreams für die Dauer des Wortbeitrags).
Frau Walther erklärte, bei den geschätzten Kosten habe man sich an der Gemeinde Karlsbad orientiert, die seit Beginn dieses Jahres die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates auf Youtube streame. Dafür sei eine Videoübertragungstechnik beschafft worden (darunter zwei Kameras Ausrichtung Gemeinderat / eine Kamera Ausrichtung Verwaltung). Die Kosten für die notwendigen Kameras und Systeme hätten rund 32.000 EUR betragen. Darüber hinaus sei die Anwesenheit eines IT-Mitarbeiters notwendig (Sicherstellung das Technik einwandfrei läuft, Überwachung Livestream, Unterbrechungen z. B. für die Dauer eines Wortbeitrags - sofern Einwilligung nicht vorliegt, Präsentationsfolien einblenden usw.). Sofern die Sitzung mittels Videopodcast veröffentlicht werden sollte, müsse am Folgetag eine Nachbearbeitung erfolgen. Die entstehenden Personalkosten würden bei Livestream: ca. 200 € (gerechnet auf 6 Std. pro Sitzung, einschl. Vor- und Nachbereitung) x ca. 15 Sitzungen pro Jahr = 3.000 € Jahr betragen. Hinzu kämen ggf. weitere Kosten für die Streaming-Infrastruktur.
Frau Walther erklärte, für die Einführung einer Liveübertragung spreche, dass Bürger politische Entscheidungen direkt mitverfolgen könnten, was das Vertrauen in die Kommunalpolitik stärke und die Transparenz sowie die Nachvollziehbarkeit kommunaler Entscheidungsprozesse steigere.
Sofern aber nicht alle Anwesenden ihr Einwilligungserfordernis erteilen würden, führe dies zu einer komplizierten Sitzungsorganisation und ggf. zu Unterbrechungen. Die Zuschauerzahl werde zu Beginn sicherlich steigen, entweder aus Interesse aber sicherlich auch aus Neugier. Ob die Klickzahlen dauerhaft hoch bleiben, sei jedoch fraglich. Zusammenfassend stehe das Livestream-Angebot jedoch für die Verwaltung nicht in einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, insbesondere im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den beigefügten Antrag der FDP/WBL nicht weiterzuverfolgen.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe einen Antrag gestellt, im Gemeindegebiet Walzbachtal - insbesondere entlang der Ortsdurchfahrten L 559 sowie K 3565 - Fahrrad-/Kfz-Überholabstandsschilder anzubringen. Ziel der Maßnahme sei es, Verkehrsteilnehmende auf den gemäß § 5 Abs. 4 StVO geltenden Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts (2,0 m außerorts) hinzuweisen und dadurch die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Die Schilder sollten in größeren Abständen angebracht und teilweise versetzt umgesetzt werden, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden. Vorgesehen seien ca. 4 - 6 Standorte. Die Kosten betrügen pro Schild ca. 70 Euro. Zusätzlich würden Personalaufwendungen des Baubetriebshofes (ca. 45 Euro pro Mitarbeiterstunde) sowie Kosten für Halterungen, Bodenhülsen und Masten anfallen. Insgesamt sei pro Standort mit bis zu ca. 300 Euro zu rechnen. Es handele sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde. Im Haushalt seien dafür keine Mittel vorhanden. Die Verkehrsbehörde beim Landratsamt habe auf Anfrage zurückgemeldet, dass eine Phantasiebeschilderung von Seiten der Gemeinde aufgestellt werden könne. Diese sollte jedoch keinen amtlichen Charakter entfalten (Verwechslungsgefahr).
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Fahrrad-Überholabstandsschilder im Gemeindegebiet Walzbachtal entlang der L 559 und K 3565 im Rahmen der dargestellten Kosten
- Beratung und Beschlussfassung-
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen habe der Bund das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, kurz: LuKIFG verabschiedet. Ziel sei die Behebung von Defiziten der öffentlichen Infrastruktur und die Schaffung von Wirtschaftswachstum. Hierfür überlasse der Bund den Ländern gem. Art. 143h Abs. 2 des Grundgesetzes einen Betrag in Höhe von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen falle. Der Anteil für Baden-Württemberg betrage 13.149.800.000 Euro. Das Land Baden-Württemberg habe rund zwei Drittel der zur Verfügung gestellten Mittel an die Kommunen übertragen. Für die Gemeinde Walzbachtal ergebe sich ein Anteil in Höhe von 6.424.545,19 Euro.
Bürgermeister Özcan erklärte weiter, die Mittel seien für Sachinvestitionen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben, insbesondere für die kommunale Infrastruktur, zu verwenden. Förderfähig seien dabei Maßnahmen, die nicht vor dem 01. Januar 2025 begonnen worden seien und mindestens ein Fördervolumen von 50.000 EURO hätten. Das Sondervermögen könne nur im investiven Bereich verwendet werden und entlaste den kommunalen Haushalt daher im Hinblick auf anstehende Kreditaufnahmen und damit verbundene Zins- und Tilgungsleistungen. Eine Entlastung im Ergebnishaushalt sei hingegen nicht gegeben.
Bürgermeister Özcan betonte, dass sich hierdurch wichtige Zukunftsinvestitionen in die Infrastruktur der Gemeinde verantwortungsvoll und generationengerecht umsetzen ließen.
Bürgermeister Özcan führte weiter aus, die Gemeindeverwaltung wolle dieses Sondervermögen für die Umsetzung bereits geplanter Vorhaben verwenden um den kommunalen Haushalt in diesen Fällen zu entlasten.
Aus dem zur Verfügung stehenden Einzelbudget der Gemeinde Walzbachtal plane die Verwaltung aus dem aktuellen Haushalt 2026 mehrere Projekte, die in der Vorlage ausführlich aufgeführt seien.
Insgesamt handele es sich um Vorhaben mit einem Volumen von 5.837.350 €, denen eine beantragte Förderung aus Landesförderprogrammen in Höhe von 2.174.750 € gegenüberstehe. Damit verbleibe ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 3.662.600 €, der aus den Mitteln des Sondervermögens bestritten werden solle. Bei Umsetzung aller genannten Vorhaben zu den genannten Gesamtkosten würden aus dem Sondervermögen noch 2.761.945,19 € für zukünftige Projekte verbleiben. Über die Verwendung dieser weiteren Mittel wolle man in den nächsten Haushaltsberatungen besprechen.
Nach einer intensiven Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Verwendung des Sondervermögens für die genannten Maßnahmen zu.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass der am Nachmittag vor der Sitzung stattgefundene Bürgerdialog auf dem Genussmarkt in Jöhlingen guten Anklang gefunden habe.
10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 13.04.2026 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Vereinsangelegenheit und zwei Ratenzahlungsangelegenheiten gefasst worden seien.
Ein Einwohner aus Jöhlingen wollte wissen, ob auch Gemeinderatsmitglieder E-Mails von der Deutschen Glasfaser erhalten hätten. Mehrere Gemeinderatsmitglieder bestätigten dies.
Der Einwohner wies darauf hin, dass die Homepage des Unternehmens das Geschäft Fernseh-Fischer als „zertifizierten Ansprechpartner“ in Walzbachtal nenne. Er regte an, dass die Gemeinde vielleicht hier eine Antwort auf ihre Anfragen bei der Deutschen Glasfaser erlangen könnte.
Bürgermeister Özcan dankte für den Hinweis.
Bürgermeister Özcan begrüßte den Gemeindevollzugsbeamten, Herrn Jörg Gaiser, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Herr Gaiser bedankte sich zunächst für die freundliche Aufnahme durch die Gemeindeverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger. Anschließend stellte er seinen Tätigkeitsbereich als Gemeindevollzugsbeamter vor und gab einen Einblick in seinen Arbeitsalltag sowie in sein Vorgehen bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Dabei betonte er die Vielseitigkeit seiner Tätigkeit, die täglich neue und abwechslungsreiche Herausforderungen mit sich bringe. So umfasse sein Aufgabenbereich die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, Müllablagerungen, Amtshilfe für andere Ämter der Gemeindeverwaltung wie z.B. die Hundesteuersachbearbeitung, die Kontrolle von Feldwegen oder auch Heckenschnitten.
Bürgermeister Özcan sowie die Mitglieder des Gemeinderats bedankten sich bei Herrn Gaiser für die informative und positive Vorstellung seiner Person und seines Tätigkeitsbereichs. Für seine berufliche Zukunft wünschten sie ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Im Rahmen der Aktualisierung der allgemeinen Kanalisationsplanung sowie der Neubeantragung der Wasserrechte für die Entlastungsanlagen sei eine hydraulische Überlastung des bestehenden Kanals im Bereich der Schlossstraße 52 bis 52A festgestellt worden. Um die anfallenden Abwassermengen künftig ordnungsgemäß ableiten zu können, müsse der bestehende Kanal auf einer Länge von rund 46 Metern von DN 300 auf DN 400 vergrößert werden. Zusätzlich würden die Schachtdeckel W3415 und W3420 druckdicht verschraubt, um die Betriebssicherheit insbesondere bei Starkregenereignissen zu verbessern.
Herr Heimann berichtete, dass parallel dazu das Regenüberlaufbauwerk 13, das sich im Verantwortungsbereich des Abwasserverbandes befinde, im Auftrag des Abwasserverbandes durch den Einbau einer neuen Kulissentauchwand modernisiert werde. Dadurch solle die Abwasserbehandlung an dieser Stelle verbessert werden. Weiter führte Herr Heimann aus, dass die erforderlichen Bauleistungen von den BIT-Ingenieuren geplant und im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an fünf Unternehmen versandt worden seien. Zum Submissionstermin am 05.05.2026 seien fünf Angebote eingegangen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote habe sich das Angebot der Firma Konrad Schweickert GmbH & Co. KG aus Bruchsal mit einer Bruttoangebotssumme von 127.133,40 € als das wirtschaftlichste erwiesen. Die Angebotssumme liege um 3.766,60 € beziehungsweise 2,9 % unter der Kostenberechnung der BIT-Ingenieure in Höhe von 130.900 €.
Die Gemeindeverwaltung empfehle daher, die Tiefbauarbeiten an die Firma Konrad Schweickert GmbH & Co. KG zu vergeben. Der Baubeginn sei für Juli 2026 vorgesehen.
Herr Heimann erklärte auf Nachfrage, wie lange die Baumaßnahme insgesamt dauern werde, dass man mit einem Beginn der Arbeiten bereits im Juli und einer Gesamtdauer von ca. 6 Monaten rechne.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (17 anwesende Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:
Die Tiefbauleistungen zur Kanalaufdimensionierung werden an die Firma Konrad Schweickert GmbH & Co. KG zum Bruttoangebotspreis von 127.133,40 € vergeben.
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt, dass der Bauherr beabsichtige, seine Maschinenhalle in der Siedlung Binsheim zu erweitern. Der geplante Erweiterungsbau solle zwischen zwei bestehenden Gebäuden errichtet werden. Weiter fuhr Herr Heimann fort, dass das Bauvorhaben nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liege und daher nach § 35 BauGB zu beurteilen sei. Nach § 35 BauGB sei ein Bauvorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden, die ausreichende Erschließung gesichert sei und das Vorhaben gemäß Absatz 1 Nr. 1 einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb diene sowie nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehme Die Maschinenhalle solle eine Wandhöhe von 6,22 m sowie eine Firsthöhe von 9,57 m erhalten. Vorgesehen sei ein Satteldach mit einer Dachneigung von etwa 15°.
Seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass der geplante Neubau mit den Abmessungen von 30 m x 25 m zuzüglich eines 5 m tiefen Vordachs die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BauGB erfülle. Öffentliche Belange stünden dem Vorhaben nicht entgegen. Zudem sei die ausreichende Erschließung durch die bereits vorhandenen Gebäude gesichert.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Beratung einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
Bürgermeister Özcan verwies zur Behandlung des Sachverhalts auf die Vorlage. Mit Schreiben vom 13.04.2026 habe die AfD-Fraktion die Prüfung und konzeptionelle Ausarbeitung eines Gedenkwaldes in Walzbachtal beantragt.
Zur Begründung werde ausgeführt, dass durch die Schaffung eines Gedenkwaldes ein Ort der Stille und Erinnerung geschaffen werden solle, der in der Gemeinde Walzbachtal bislang fehle. Dabei solle es sich ausdrücklich nicht um einen weiteren Ort der Bestattung handeln.
Das Konzept solle sich am bestehenden Geburtenwald orientieren und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, für verstorbene Angehörige oder Tiere einen Baum pflanzen zu lassen.
Seitens der Verwaltung werde darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum Geburtenwald bereits Gedenkstätten für Verstorbene vorhanden seien. In der Gemeinde Walzbachtal stünden hierfür im Ortsteil Wössingen ein Friedhof sowie im Ortsteil Jöhlingen zwei Friedhöfe zur Verfügung.
Die Friedhöfe dienten neben der Bestattung Verstorbener auch als Orte des ungestörten Gedenkens, der Trauer und der Erinnerung und seien zugleich Bestandteil der kulturellen Tradition. Darüber hinaus stellten sie Orte des Zusammenkommens dar, an denen sich Hinterbliebene und Angehörige begegnen könnten.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der AfD auf Einrichtung eines Gedenkwaldes ab.
Bürgermeister Özcan berichtete, dass für das anstehende Familienfest der Gemeinde Walzbachtal die Mitwirkung zahlreicher Vereine gewonnen werden konnte. Eine genaue Übersicht der Angebote und Programmpunkte ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 04.05.2026 nichtöffentliche Beschlüsse bezüglich einer Ratenzahlungsvereinbarung sowie einer Personalangelegenheit gefasst worden seien.
Ein Einwohner merkte an, dass die Verkehrssituation für Radfahrende in Wössingen ortseinwärts von Jöhlingen auf dem Gehweg Wössinger Straße beim Hofladen Unterweger sehr unübersichtlich sei. Er bereits im Vorjahr darauf aufmerksam gemacht.
Bürgermeister Özcan erklärte, die Situation sei der Gemeindeverwaltung bekannt, man wolle nach der Sanierung des Straßenabschnitts mit entsprechenden Hinweis-Piktogrammen auf die korrekte Fahrspur für Radfahrende hinweisen.
Der Bürger erklärte, ein Hinweisschild könnte schon jetzt helfen und sei nicht von den Straßenarbeiten betroffen.
Weiter regte er an, bei der Überarbeitung der Streupläne für den Winterdienst ein besseres Streuen der Radwege in die angrenzenden Kommunen einzuplanen, um auch im Winter das Pendeln mit dem Rad zu ermöglichen.
Ein Einwohner aus Jöhlingen bittet um die Schaffung von Schattenplätzen an den ÖPNV-Haltestellen in beiden Ortsteilen. Man sei momentan gezwungen in der prallen Sonne auf Bus oder Bahn zu warten. Dies sei bei den Temperaturen der letzten Tage besonders für ältere Personen sehr anstrengend.
Bürgermeister Özcan erklärt, dass man im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Schaffung solcher Schattenplätze diskutieren werde.
Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Schoor vom Ingenieurbüro IBS in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Herr Schoor erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Der Strom- und Wärmebedarf der öffentlichen Gebäude am Kirchplatz in Jöhlingen sei im Jahr 2013 durch die Installation eines Blockheizkraftwerkes mit zusätzlichem Spitzenlastgaskessel neu geregelt worden. Dabei sei ein Nahwärmeverbund mit zentraler Energiequelle installiert worden, der Walzbachschule, Alte Schule, Sporthalle Jöhlingen, Altes Rathaus Jöhlingen, Kita Arche mit Neu-/Altbau und den Speyerer Hof (Elektroanbindung) versorgt. Die Heizzentrale des Nahwärmeverbundes sei im Gewölbekeller der alten Schule eingerichtet worden.
Herr Schoor berichtete weiter, dass das Blockheizkraftwerk mit einer Laufzeit von ca. 65.000 Betriebsstunden am Ende seiner möglichen Lauf- und Betriebszeit angekommen sei und inzwischen die Gaspreise erheblich angestiegen seien. Dazu sei die KWK-Vergütung ausgelaufen, daher habe die Gemeindeverwaltung das Ingenieurbüro Schuler mit der Ausarbeitung eines Modernisierungskonzeptes für die Energieversorgung der angeschlossenen Gebäude beauftragt. Ziel der Untersuchung sei gewesen, die wirtschaftlichste Modernisierungsvariante für die Energieversorgung zu entwickeln, welche auch über einen sinnvollen Nutzungszeitraum von mindestens 15 Jahren weiter betrieben werden könne und ebenfalls die CO²-Emissionen berücksichtige.
Herr Schoor stellte das Ergebnis der Untersuchungen vor. Es gab dabei insgesamt 3 Kernvarianten, die untersucht worden seien. Dabei habe sich die Variante 2a, mit Austausch des BHKW durch einen Pelletkessel und Installation einer PV-Anlage mit 100KWp-Leistung auf den in den letzten Jahren bereits sanierten Flachdachbereichen der Walzbachschule, als sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung dargestellt. Zudem könne bei dieser Variante die Energieversorgung zu 94% vom regenerativen Pelletkessel übernommen werden und es werde eine CO²-Einsparung von 77% erreicht. Für die Umsetzung dieser Variante könnten auch Fördermittel nach dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude / Heizungsförderung für Kommunen (KfW 422) mit einer Förderquote von 30% beantragt werden.
Bürgermeister Özcan dankte Herrn Schoor für seine Ausführungen. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Umsetzung der Variante 2a.
Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat mit jeweils 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen folgende Beschlüsse:
Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Schwegle von der Umwelt- & Energieagentur des Landkreises und Frau Vohburger, die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Frau Schwegle und Frau Vohburger erläuterten dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Die Verwaltung schlage vor, der Initiative „Zukunftskommune“ im Rahmen des Förderprogramms „KlimaschutzPlus“ der L-Bank für einen zunächst auf zwei Jahre befristeten Zeitraum beizutreten. Der entsprechende Förderantrag sei bereits am 17.03.2026 gestellt worden und die Förderentscheidung der L-Bank sei am 19.05.2026 bewilligt worden. Der beantragte Fördersatz betrage 6.750 €.
Ziel der befristeten Teilnahme sei es, im Rahmen einer Erprobungsphase zu prüfen, ob sich ein dauerhafter Beitritt zur Zukunftskommune für die Gemeinde als sinnvoll und zielführend erweise.
Frau Vohburger erklärte, die Gemeindeverwaltung verspreche sich von der Beteiligung an der „Zukunftskommune“ einen erleichterten Zugang zu Förderinformationen und -programmen, eine öffentlichkeitswirksame Plattform zur Darstellung kommunaler Klimaschutzaktivitäten sowie umfassende Informationsbereitstellung für Bürgerinnen und Bürger sowie einen strukturierten interkommunalen Austausch sowie Erfahrungstransfer mit anderen teilnehmenden Kommunen. Die Gesamtkosten für die zweijährige Mitgliedschaft betrügen 9.424,80 €. Bei Bewilligung der Förderung im Rahmen von „KlimaschutzPlus“ ergebe sich eine Förderung in Höhe von 6.750 €. Zudem entfalle bei Beitritt zur Zukunftskommune der Jahresmitgliedsbeitrag „Klimaschutzverein“ für 2026 in Höhe von 300,00 €. Unter Vorbehalt der kommenden Jahreshauptversammlung des Klimaschutzvereins würden auch für 2027 weitere 300,00 € eingespart. Die verbleibenden Nettokosten seien 2.074,80 € für zwei Jahre, also 1037,40 € pro Jahr.
Frau Vohburger erklärte, die Teilnahme sei mit vergleichsweise geringen Eigenmitteln verbunden und biete zugleich qualitative Mehrwerte in den Bereichen Fördermittelzugang, Öffentlichkeitsarbeit, sowie interkommunale Zusammenarbeit. Durch die befristete Teilnahme könne praxisnah evaluiert werden, ob ein dauerhafter Beitritt für die Gemeinde einen nachhaltigen Mehrwert darstelle.
In einer intensiven Diskussion äußerten verschiedene Gemeinderatsmitglieder Zweifel an dem vorgetragenen Nutzen und befürchteten versteckte Kosten im Bereich der Beratungsleistungen durch die Umweltagentur des Landkreises.
Dennoch fasste der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss (1 Gemeinderatsmitglied bei der Abstimmung nicht anwesend):
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des Förderprogramms „KlimaschutzPlus“ der L-Bank den Beitritt zur Zukunftskommune für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinderat habe in der Sitzung vom 23.06.2025 den Lärmaktionsplan (LAP) für die 4. Runde beschlossen. Die Gondelsheimer Straße sei in sämtlichen Kartenwerken des Lärmaktionsplans durchgehend berücksichtigt worden. In der letzten Fassung des textlichen Teils sei dies jedoch nicht entsprechend übernommen worden. Inhaltlich sei die Einbeziehung der Gondelsheimer Straße somit stets vorgesehen gewesen. Die Ergänzung beschränke sich ausschließlich auf die textliche Darstellung. Zur Herstellung der erforderlichen Rechtssicherheit, insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Tempo-30-Regelung im Bereich der Gondelsheimer Straße, sei eine Beschlussfassung über die ergänzte Fassung des Lärmaktionsplans erforderlich.
Der Gemeinderat fasste ohne weitere Beratung mit 17-Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende, ergänzte Fassung des Lärmaktionsplans. Die Korrektur betrifft ausschließlich die Anpassung des textlichen Teils an die bereits beschlossenen Kartenwerke hinsichtlich der Berücksichtigung der Gondelsheimer Straße. Die inhaltlichen Festsetzungen des Lärmaktionsplans bleiben im Übrigen unverändert.
Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2026 seien die erarbeiteten Planungen für die Deckensanierung der Wössinger Straße von der Einmündung Karlsruher Straße bis zum Baubetriebshof und die Verlängerung des Gehweges bis zum Baubetriebshof vorgestellt und erläutert worden. Der Gemeinderat habe den Beschluss gefasst, dass die Maßnahmen umgesetzt und ausgeschrieben werden sollten. Zusätzlich zur Deckensanierung sei die Installation einer Bedarfs-Lichtsignalanlage mit aufgenommen worden. Hierfür habe mittlerweile auch die Freigabe der Verkehrsbehörde eingeholt werden können. Die Arbeiten sollten in den Sommerferien 2026 ausgeführt werden und seien auch mit den Lebensmittelmärkten und dem TV Wössingen abgestimmt worden.
Herr Heimann erklärte weiter, dass die erforderlichen Tiefbauleistungen durch die BIT-Ingenieure zusammengestellt und öffentlich ausgeschrieben worden seien. Die Ausschreibungsunterlagen seien von 14 Baufirmen angefordert worden. Zum Submissionstermin am 03.06.2026 hätten 3 Firmen Ihr Angebot eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot sei von der Firma Reif GmbH & Co.KG aus Rastatt zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 439.063,74 € eingereicht worden. Im bepreisten Leistungsverzeichnis vor Ausschreibung der Maßnahme seien die voraussichtlichen Baukosten seitens der BIT-Ingenieure mit einem Betrag in Höhe von 561.872,19 € brutto ermittelt worden. Das Angebot der Fa. Reif liege damit um 122.808,45 € (21,9%) unter der Kostenermittlung.
Herr Heimann wies darauf hin, dass die Maßnahme investiv gebucht werden müsse, da dafür Mittel aus dem Sondervermögen eingesetzt werden sollten. Da die Maßnahme bislang im Ergebnishaushalt eingeplant sei, entstehe eine außerplanmäßige Ausgabe im investiven Bereich.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (18 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:
Keine.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 08.06.2026 nichtöffentliche Beschlüsse bezüglich einer Ratenzahlungsvereinbarung, einer Personalangelegenheit sowie zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde gefasst worden seien.
Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.
Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Heckeroth, den zuständigen Architekten, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, Herr Heimann, erläuterte den Sachverhalt. Im Zuge des Ganztagesausbaus der Walzbachschule würden zusätzliche Flächen für die Nutzung des Schülerhortes im Untergeschoss der Schule geschaffen. Um den hierfür erforderlichen Tageslichteinfall und auch die Rettungswege im Brandfall zu realisieren, sei eine Geländeabfangung mit einer Gabionenwand geplant. Da sich durch diese Böschungsausbildung die Stellung von Leitern für die 2. Rettungswege aus den Obergeschossen erschwere, sei das Brandschutzkonzept durch das Architekturbüro und in Abstimmung mit Feuerwehr und Brandschutzbehörde verbessert worden.
Herr Heckeroth erläuterte die genauen Maßnahmen anhand einer Präsentation. Durch die Anordnung eines Fluchttreppenturm und die Verbindung der Klassenräume könne die Fluchtwegsituation erheblich verbessert werden. Die geplanten Arbeiten seien Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung durch das Landratsamt Karlsruhe. Man hoffe, nach Beschluss der Arbeiten die Baugenehmigung schnell zu erhalten, um die Arbeiten in den Sommerferien beginnen zu können.
Herr Heckeroth erläuterte auch die Planungen für die Verlegung der Leitungen des Nahwärmeverbunds, die aufgrund der Schaffung neuen Böschung notwendig sei.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (14 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den aktualisierten Planungen zu.
Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe den Antrag zur Pflanzung von mindestens 20 Stadtbäumen entlang der Jöhlinger Straße eingereicht. Gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werde der Antrag zur Beratung vorgelegt. Es gehe dabei ausdrücklich noch nicht um die finale Umsetzung, sondern darum, die Verwaltung formal mit dieser Prüfung zu beauftragen.
Bürgermeister Özcan erklärte, die Verwaltung stehe dem Anliegen grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Mehr Bäume im Ortskern würden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Lebensqualität in Walzbachtal erhöhen.
Bürgermeister Özcan berichtetet, dass im Bereich der Jöhlinger Straße voraussichtlich in den kommenden zwei Jahren größere Tiefbaumaßnahmen durch den Abwasserzweckverband anstehen würden, daher müssten die genauen Standorte und Leitungsverläufe im Detail untersucht werden. Im Zuge dieser Prüfung sollten von der Verwaltung passende Förderprogramme sowie die Möglichkeit von Baumpatenschaften geprüft werden. Zudem solle ergebnisoffen untersucht werden, inwieweit bei eventuellen Neupflanzungen auch Konzepte zur lokalen Regenwasserspeicherung integriert werden können.
Nach einer intensiven Diskussion fasste der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit des Antrags zu prüfen und dabei insbesondere die anstehenden Tiefbaumaßnahmen des Abwasserzweckverbandes sowie Optionen zur Regenwasserspeicherung einzubeziehen.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die CDU-Fraktion habe einen Antrag zur Neuregelung der Parkplatzsituation eingereicht. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Zielsetzung, den Parkdruck im Ort verlässlich und geordnet zu regeln. Die Verwaltung arbeite daher bereits an den Grundlagen für ein flächendeckendes Gesamtkonzept. Um eine nachhaltige und rechtssichere Lösung zu schaffen, werde dieses Vorhaben als strukturierter 5-Jahres-Maßnahmenplan (Einteilung in Zonen) angelegt. Der Antrag der CDU-Fraktion solle hierbei als Baustein in die Planungen integriert werden.
Bürgermeister Özcan wies darauf hin, dass es zu diesem Zeitpunkt um den formalen Beschluss gehe, ein Gesamtkonzept zu erstellen. Er wies aber bereits auf rechtliche Hürden für bestimmte Punkte aus dem CDU-Antrag hin. Die StVO (§ 45) knüpfe die Bevorzugung von Bewohnern (Anwohnerparken) an strenge Hürden. Ein solches Vorhaben könne rechtlich nur auf Anordnung der Verkehrsbehörde umgesetzt werden. Wie hoch diese rechtliche Hürde im ländlichen Raum tatsächlich sei, zeige die Praxis: Aktuell haben nur sehr wenige Gemeinden im verkehrsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Karlsruhe ein solches Bewohnerparken realisiert.
Bürgermeister Özcan erklärte, die Verwaltung empfehle, auf isolierte Sonderregelungen zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit allen Fraktionen ein pragmatisches, rein ordnungsrechtliches Gesamtkonzept für die kommenden Jahre auf den Weg zu bringen.
Im Verlauf der Beratungen befürwortete das Gremium grundsätzlich den Verwaltungsvorschlag. Das Konzept solle im nächsten Jahr vorliegen.
Somit fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Grundlage des beigefügten Antrags der CDU wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, ein flächendeckendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten und im nächsten Jahr dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Der Antrag der SPD-Fraktion sehe die Einführung einer einkommensabhängigen Kita-Gebührenstruktur vor. Die Verwaltung befürworte das Ziel einer spürbaren sozialen Entlastung von Familien ausdrücklich und stehe einer Weiterentwicklung der Gebührenstruktur sehr aufgeschlossen gegenüber. Um dieses Ziel nachhaltig und im Sinne aller Beteiligten zu realisieren, gelte es im weiteren Verfahren, die organisatorische Machbarkeit im Blick zu behalten. Eine klassische Einkommensstaffelung berge durch die laufende Prüfung von Nachweisen einen erheblichen Aufwand für Eltern und Verwaltung. Erfreulicherweise würden sich auf Landesebene bereits konkrete und Schritte abzeichnen, die im Koalitionsvertrag verankerte Einführung des kostenfreien letzten Kindergartenjahres solle umgesetzt werden.
Bürgermeister Özcan erklärte weiter, die Gemeindeverwaltung schlage vor, dass diese Landesregelung als verlässliche Basis abgewartet und in die detaillierte Analyse einbezogen werden solle, um für die Familien und die Gemeinde absolute Planungssicherheit zu schaffen, doppelte Strukturänderungen in der Verwaltung zu vermeiden und Unklarheiten im System zu verhindern. Vor diesem Hintergrund schlage die Verwaltung vor, ergebnisoffen eine Alternative zu prüfen, die das soziale Kernanliegen des Antragstellers mit weniger Aufwand für Eltern und Verwaltung verbinde, die Umsetzung des kostenfreien letzten Kitajahres einbeziehe und dem Gemeinderat anschließend zur Beratung vorgelegt werden solle.
Nach einer kurzen, aber intensiven Diskussion fasste der Gemeinderat mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des beigefügten Antrags, eine sozialere Gebührenstruktur auszuarbeiten und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Keine.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 29.06.2026 nichtöffentliche Beschlüsse in drei Personalangelegenheiten gefasst worden seien.
Ein Einwohner aus Jöhlingen erklärte zu TOP 7, dass die Anwohner die Pläne mit Bestürzen zur Kenntnis genommen hätten, da es die bereits überlastete Parksituation und die Verkehrsbelastung in diesem Bereich nochmals verschlimmern würde. Weiter sähen sie die geplante Zufahrt zu den Grundstücken als völlig ungeeignet an. Daher wolle er wissen, ob ein Bauvorhaben mit einer solchen Zufahrt überhaupt genehmigungsfähig sei und ob ein solches Bauvorhaben bei der vorhandenen Verkehrs- und Parksituation überhaupt denkbar sei.
Bürgermeister Özcan sagte eine Beantwortung der Fragen im Rahmen der Behandlung des TOP 7 zu.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Mit Nachricht an die Gemeindeverwaltung vom 06.07.2026 habe Herr Gemeinderat Volker Trumpf mitgeteilt, dass er aus dem Gemeinderat ausscheiden wolle. Gemäß § 31 Abs. 1 GemO könne ein Gemeinderat aus einem wichtigen Grund aus dem Gemeinderat ausscheiden. Ein wichtiger Grund könne dann angenommen werden, wenn unter Würdigung der gesamten Verhältnisse dem Bürger die Übernahme oder Weiterführung eines Ehrenamtes oder einer sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit nicht zugemutet werden könne. Die in § 16 Abs. 1 GemO aufgezählten Tatbestände müssten als Anhalt für die Beurteilung sonstiger geltend gemachter Gründe dienen. In § 16 Abs. 1, Nr. 3 GemO sei eine Mitgliedschaft im Gemeinderat von 10 Jahren oder mehr als wichtiger Grund anerkannt. Herr Trumpf gehöre seit 1999 und somit über den 10 Jahre dem Gemeinderat an.
Bürgermeister Özcan dankte Herrn Trumpf für sein langjähriges Engagement im Gemeinderat.
Einstimmig (18 Stimmberechtigte, 1 befangen) fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die langjährige Tätigkeit von Herrn Trumpf als wichtigen Grund nach § 31 Abs. 1 GemO an und beschließt das Ausscheiden von Herrn Volker Trumpf aus dem Gemeinderat.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Durch das Ausscheiden von Herrn Volker Trumpf rücke der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber des Wahlvorschlages der CDU nach (§ 31 Abs. 2 GemO). Dies sei nach den Ergebnissen der Kommunalwahl vom 09.06.2024 Herr Michael Plaumann. Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO würden nach Auffassung der Verwaltung bei Herrn Plaumann nicht bestehen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig (18 Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Hinderungsgründe gem. § 29 GemO für ein Nachrücken von Herrn Michael Plaumann nicht gegeben sind und somit Herr Plaumann gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nachrücken kann.
Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Plaumann in der Sitzung und nahm die Verpflichtung als Gemeinderat vor.
Herr Plaumann nahm seinen Platz als Mitglied des Gemeinderats ein, sodass nun 19 Stimmberechtigte anwesend waren.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Herr Volker Trumpf habe bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat verschiedenen Ausschüssen als ordentliches Mitglied oder als Stellvertreter angehört. Durch sein Ausscheiden müssten diese Positionen neu besetzt werden.
Gemeinderat Villano schlug vor, dass Gemeinderat Plaumann den Platz von Herrn Trumpf im AUT sowie die Stellvertreter-Positionen im Ältestenrat und im Finanzausschuss übernehmen solle. Den Sitz in der Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Am Walzbach“ solle Herr Gemeinderat Reiner Braun übernehmen, Gemeinderat Plaumann solle dessen Stellvertreter-Position übernehmen.
Ohne weitere Diskussion wünschte der Gemeinderat die Abstimmung, die im Block alle Positionen gleichzeitig umfasste.
Mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neubesetzung der durch das Ausscheiden von Herrn Volker Trumpf freigewordenen Positionen in den Ausschüssen. Gemeinderat Michael Plaumann übernimmt den Sitz im AUT sowie die Stellvertreter-Positionen im Ältestenrat und im Finanzausschuss, Gemeinderat Reiner Braun übernimmt den Sitz in der Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Am Walzbach“, Gemeinderat Michael Plaumann wird sein Stellvertreter.
Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt und verwies auf die umfangreichen Ausführungen, die als Anlage der Vorlage beigefügt gewesen seien. Gemäß § 28 Absatz I GemHVO sei der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt zu unterrichten. Aufgrund von geringen Mehreinnahmen und Einsparungen im gesamten Haushalt werde zum Jahresende ein Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von rund 560 T€ erwartet. Über die Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen, den Zahlungseingang von Fördergeldern aus Vorjahr sowie die dadurch reduzierte Einzahlung aus Kreditaufnahmen und damit verbundene Senkung von Zins- und Tilgungsleistungen werde eine negative Veränderung des Finanzmittelbestandes von rund 900 T€ erwartet, dabei sei eine negative Veränderung von rund 3,3 Mio. € geplant gewesen.
Frau Kottucz berichtete weiter, das ordentliche Ergebnis verbessere sich voraussichtlich um 2,5 Millionen Euro auf ein weiterhin negatives Ergebnis von rund 1,56 Millionen Euro. Die Verpflichtung einer (weiteren) Nachtragssatzung gem. § 82 GemO sei nach der aktuellen Entwicklung des Haushalts nicht gegeben.
Sie erklärte weiter, auch wenn die Kassenlage der Gemeinde aktuell gut sei, müssten weiterhin mittelfristig Wege gefunden werden, die Kassenlage zu stabilisieren. Im Rahmen der somit anstehenden stetigen Haushaltskonsolidierung müsse ein ständiges Augenmerk auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben der Gemeinde unter Abwägung des Umfangs dieser Aufgabenerfüllung, die Erfüllung und den Umfang von freiwilligen Leistungen und die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen gelegt werden.
Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat die vorgestellten Informationen zur Kenntnis.
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Im Zuge des Ganztagesaubaus an der Walzbachschule sei die Schaffung von zusätzlichen Flächen für die Nutzung des Schülerhortes im Untergeschoss der Schule geplant. Um den hierfür erforderlichen Tageslichteinfall und auch die Rettungswege im Brandfall zu realisieren, sei eine Geländeabfangung mittels einer Gabionenwand geplant. Da die Nahwärmeleitungen des Nahwärmeverbundes im Bereich der Geländeabfangung verlaufen würden, werde die Umlegung dieser Leitungen erforderlich. Von der Umlegung seien die Vor- und Rücklaufleitung der Wärmeversorgung des neuen Schulgebäudes, sowie ein Kabel der Energieversorgung und zugehörige Steuerleitungen betroffen. Zusätzlich solle eine neu Leerohrverbindung zwischen altem und neuem Schulgebäude hergestellt werden.
Herr Heimann berichtete, dass im ersten Ausschreibungsverfahren die Umlegungsarbeiten inklusive Tiefbauarbeiten im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung angefragt worden seien. Es sei jedoch kein Angebot eingegangen. Die Leistungen seien daher in Tiefbauarbeiten und Umlegungsarbeiten getrennt worden, die Tiefbauarbeiten werde der Baubetriebshof der Gemeinde durchführen. Die Umlegungsarbeiten seien in einer erneuten beschränkten Ausschreibung bei 4 Firmen angefragt worden. Zum Submissionstermin am 13.07.2027 habe leider nur eine Firma Ihr Angebot eingereicht. Das eingereichte Angebot der Fa. Abele & Volk aus Walzbachtal belaufe sich auf einen Angebotspreis von 47.452,08 €.
Herr Heimann erklärte, in der Kostenberechnung des Ingenieurbüros IBS seien die ausgeschriebenen Leistungen mit einem Betrag von 36.878,84€ ermittelt worden. Das Angebot der Fa. Abele & Volk liege damit um 10.573,24 € über der Kostenberechnung. Da die Leitungsverlegung aber nur in den Sommerferien erfolgen könne, empfehle die Gemeindeverwaltung die Vergabe der Umlegungsarbeiten an die Fa. Abele & Volk.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr wolle durch einen Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 5 Wohneinheiten modernen Wohnraum mit insgesamt 10 Wohneinheiten schaffen. Die Grundstücke lägen in zweiter Reihe und seien über das Nachbargrundstück von der Friedrichstraße anfahrbar. Dieses Nachbargrundstück, welches auch die Hofeinfahrt des jetzigen DRK darstelle, befinde sich ebenso im Eigentum der Bauherren.
Herr Heimann erklärte, im Rahmen der Bauvoranfrage wünschten die Bauherren die Klärung der Fragen, ob die geplanten Gebäudehöhen von ca. 11,35 m und eine Traufhöhe von ca. 8,90 m genehmigungsfähig seien und ob 2 Stellplätze pro Wohneinheit einzuhalten seien (Vorgabe lt. Stellplatzsatzung hier: 20 Stellplätze, nachgewiesen: 18 Stellplätze, davon 4 gefangen). Die baurechtliche Beurteilung erfolge nach § 34 BauGB. Ein Bauvorhaben sei demnach zulässig, wenn sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung einfüge. Das Ortsbild dürfe durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Herr Heimann führte aus, als Art der baulichen Nutzung sei Wohnbebauung und eine offene Bauweise genehmigungsfähig. Maßgeblich für die Beurteilung sei die geplante First- und Traufhöhe. Im näheren Umfeld des geplanten Bauvorhabens befinde sich das im Jahr 2019 genehmigte Objekt Brunnenstraße 5 und 5/1 welches als Referenzobjekt herangezogen werden könne. Dieses sei mit einer maximalen Firsthöhe von 9,75 m und mit einer Traufhöhe von 8,13 m im höher gelegenen Haus realisiert worden. Ebenfalls sei hier die Genehmigung unter der Vorgabe erteilt worden, dass der neue Baukörper keine 3-geschossige Wirkung aufweisen dürfe.
Die Planungen der Bauvoranfrage würden massive Erdbewegungen auf dem Grundstück beinhalten, die geplanten First- und Traufhöhen würden die Höhen der umliegenden Gebäude maßgeblich überschreiten. Dadurch entstehe eine 3-geschossige Wirkung der geplanten Gebäude auf der Talseite. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung und nach Vorabstimmung mit der Baurechtsbehörde seien die geplanten Gebäudehöhen nicht genehmigungsfähig. Eine Genehmigungsfähigkeit könne aus Sicht der Gemeindeverwaltung nur bei einer maximalen Firsthöhe von 9,75 m, einer Traufhöhe von ca. 8,1 m und unter der Vorgabe, dass das Gebäude keine 3-geschossige Wirkung entfalte, in Aussicht gestellt werden.
Auch die Planungen der Stellplätze für das Bauvorhaben seien für die Gemeindeverwaltung kritisch zu sehen, erklärte Herr Heimann weiter. In der Bauvoranfrage seien 18 Stellplätze berücksichtigt, davon 4 gefangene Stellplätze, welche im Tandem einer Wohneinheit fest zugeordnet seien. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt, könnten gefangene Stellplätze bei fester Zuordnung möglich sein. Details würden nach detaillierter Planvorlage durch das Baurechtsamt geprüft. Die durch den Bauherrn angefragte Möglichkeit der Unterschreitung der Stellplatzanforderung von 2 Stellplätzen je Wohneinheit lehne die Gemeindeverwaltung ab. Die Stellplatzsatzung schreibe ausdrücklich vor, dass pro Wohneinheit über 50 m² 2 Stellplätze vorgesehen sind. Gerade im Bereich der geplanten Bebauung sei es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, diese Stellplätze zu realisieren. Auch durch die Schaffung einer Zufahrt wegfallende Stellplätze auf dem Nachbargrundstück seien an anderer Stelle auf dem Grundstück neu zu schaffen und nachzuweisen. Auch eine angefragte Stellplatzablöse sei baurechtlich, auch nach Vorabstimmung mit der Baurechtsbehörde, nicht vertretbar und werde daher von der Verwaltung abgelehnt.
Zusammenfassend erklärte Herr Heimann, die Gemeinde befürworte Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum. Um das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilen zu können, müssten wie im Referenzobjekt Brunnenstraße 5 und 5/1 die baurechtlich genehmigten First- und Traufhöhen eingehalten werden. Zudem dürfe das Gebäude keine 3-geschossige Wirkung aufweisen und die Stellplatzsatzung mit 2 Stellplätzen je Wohneinheit über 50 m² müsse eingehalten werden. Daher empfehle die Gemeindeverwaltung das Einvernehmen für das Bauvorhaben in der eingereichten Form nach § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen.
Nach kurzer, aber eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Grundlage der Ausarbeitungen der Gemeindeverwaltung beschließt der Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben, mit den seitens des Bauherrn geplanten Rahmenbedingungen, zu versagen.
Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Die Bauherren planten den Neubau eines Holz-Wohnhauses mit Carport im Wielandweg 9, Jöhlingen, FlSt. Nr. 17643. Dem Bauvorhaben liege der Bebauungsplan „Bettelhäusle“ zugrunde. Im Rahmen der Bauvoranfrage für das Bauvorhaben seien mehrere Anfragen auf Abweichungen von den baurechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans gestellt worden. So sei angefragt worden, ob ein Gebäude mit einem Vollgeschoss bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sei. Vorgeschrieben seien zwei Vollgeschosse. Die geplante Dachneigung betrage 15°, vorgeschrieben seien 25-30°. Der geplante Carport mit der geplanten Länge von 6,0 m überschreite das zulässige Baufenster.
Herr Heimann erklärte weiter, das Bauvorhaben sehe eine Einzelhausbauweise vor, obwohl auf dem Grundstück eine Doppelhausbebauung festgeschrieben sei, welche an das Nachbargebäude angrenze.
Herr Heimann erklärte zum Schluss, die Bewertung der Anfragen auf Abweichungen seien in Abstimmung mit der unteren Baurechtsbehörde erstellt worden. Grundsätzlich könnte man jeder einzelnen Anfrage eine Ausnahmegenehmigung bewilligen. Aus Sicht der Verwaltung könne das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben aber nicht erteilt werden, da die Planung überwiegend vom Bebauungsplan abweiche.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat versagt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben und stimmt den beantragten Abweichungen gem. § 31 BauGB nicht zu.
Frau Vohburger, die Sachbearbeiterin der Stabsstelle Umwelt & Natur, erläuterte den Sachverhalt. Mit gemeinsamem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 29.06.2026 sei die Verwaltung gebeten worden, über die Auswirkungen der außergewöhnlichen Hitzewelle im Juni 2026 zu berichten sowie den Sachstand zu einem möglichen Hitzeaktionsplan und weiteren Maßnahmen zur Klimaanpassung darzustellen. Die Verwaltung begrüße die Befassung mit diesem wichtigen Zukunftsthema ausdrücklich. Die Auswirkungen des Klimawandels und insbesondere zunehmende Hitzeperioden würden auch Kommunen vor wachsende Herausforderungen stellen. Die Gemeinde Walzbachtal beschäftige sich daher bereits seit mehreren Jahren mit Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Unabhängig vom vorliegenden Antrag stehe die Verwaltung hierzu bereits im Austausch mit den gemeindlichen Einrichtungen und prüfe mögliche Maßnahmen, insbesondere zum Schutz besonders belasteter Bereiche. Bereits umgesetzt beziehungsweise eingeleitet seien unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in einzelnen Einrichtungen sowie Maßnahmen zur klimaangepassten Entwicklung öffentlicher Flächen. Der Antrag unterstütze diesen bereits eingeschlagenen Weg und biete die Möglichkeit, die bisherigen Erkenntnisse und Aktivitäten strukturiert zusammenzuführen.
Frau Vohburger berichtete weiter, im Rahmen der Bearbeitung seien die betroffenen Fachbereiche und Einrichtungen um Rückmeldungen gebeten worden. Die Ergebnisse würden derzeit ausgewertet und dem Gemeinderat anschließend vorgestellt. Darüber hinaus prüfe die Verwaltung, ob die weiteren Schritte perspektivisch in ein umfassendes kommunales Klimaanpassungskonzept eingebunden werden könnten.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die im Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 29.06.2026 genannten Fragestellungen aufzuarbeiten, die vorliegenden Informationen zusammenzuführen und dem Gemeinderat vorzulegen. Daraus soll dann gemeinsam ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet und beschlossen werden.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden.
Er verwies auf die Aufstellung der eingegangenen Spenden.
Gemeinderat Ernst Reichert dankte allen Spenderinnen und Spendern für ihre Bereitschaft, die verschiedenen Projekte finanziell zu unterstützen. Diesem Dank schloss sich Bürgermeister Özcan vollumfänglich an.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 6.251,75 € zu.
Umsetzung von Agri-PV-Anlagen auf der Gemarkung Walzbachtal
Frau Vohburger erläuterte das Vorhaben:
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (Maßnahme 6.2) wurden potenzielle Flächen für Agri-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung Walzbachtal untersucht. Die identifizierten kommunalen Flächen in einem Bereich wurden mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt und grundsätzlich als geeignet bewertet. Da die vorhandenen Flächen allein jedoch keine wirtschaftliche Projektgröße ermöglichen, ist die Einbindung weiterer Grundstückseigentümer erforderlich.
Im Vorfeld wurden zudem Gespräche mit den betroffenen landwirtschaftlichen Pächtern der kommunalen Flächen geführt. Dabei wurde das Vorhaben vorgestellt und die grundsätzliche Möglichkeit eines Agri-PV-Projektversuchs erörtert. Die Belange der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung wurden dabei berücksichtigt und sollen auch im weiteren Verfahren eng eingebunden werden.
Eine unverbindliche Markterkundung hat gezeigt, dass grundsätzlich Interesse potenzieller Projektentwickler an der Umsetzung eines Agri-PV-Vorhabens besteht. Daher soll im nächsten Schritt ein nichtförmliches Bieterverfahren durchgeführt werden, um geeignete Projektpartner sowie die technischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu ermitteln.
Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen hat dabei weiterhin Vorrang und muss dauerhaft gewährleistet bleiben. Das Bieterverfahren dient ausschließlich der Marktsondierung und begründet weder einen Anspruch auf die Umsetzung des Vorhabens noch auf den Abschluss eines Pacht- oder Gestattungsvertrages. Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, kann das Projekt jederzeit eingestellt werden.
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 13.07.2026 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Zuschussangelegenheit gefasst worden sei.
Ein Einwohner dankte der Gemeindeverwaltung für die schnelle und ausführliche Beantwortung seines Fragebogens zum Ausbau der Walzbachschule. Zudem erkundigte er sich nach dem Stand der Arbeiten an der Nahwärmeversorgung. Bürgermeister Özcan bestätigte deren erfolgreichen Abschluss.
Ein weiterer Einwohner regte an, Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität unter anderem für eine bauliche Ertüchtigung der Böhnlichhalle zu nutzen, um diese im Katastrophenfall als Unterkunft nutzen zu können. Bürgermeister Özcan dankte für die Anregung und verwies auf die anstehenden Haushaltsberatungen.
Ein Einwohner aus Jöhlingen stellte im Hinblick auf TOP 2 mehrere Fragen zur Filterstaubhalde, insbesondere zur Genehmigung und aktuellen Sicherung sowie zu den geplanten Maßnahmen und dem Schutz des Grundwassers.
Bürgermeister Özcan sagte zu, die Fragen an den Vertreter von Opterra weiterzugeben und diese im Rahmen von TOP 2 aufzugreifen.
Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Heimburg als Vertreter des Zementwerks sowie Herrn Dr. Pfirrmann als verantwortlichen Planungsingenieur in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Herr Heimburg erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Für die Rekultivierung des ehemaligen Steinbruchs „Böhnlich“ liege eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor. Diese umfasse zugleich die erforderliche baurechtliche Zulassung. Das Vorhabengrundstück befinde sich innerhalb des Bebauungsplans „Sondergebiet Zementwerk“ aus dem Jahr 1971. Im Rahmen der laufenden Rekultivierung sei festgestellt worden, dass die nördliche Felswand, welche der Sicherung der angrenzenden Filterstaubhalde diene, infolge fortschreitender Erosion ihre abdichtende Funktion nicht mehr ausreichend erfülle. Die Filterstaubhalde stamme aus dem genehmigten Betrieb des benachbarten Zementwerks. Aufgrund der chemischen Eigenschaften der dort gelagerten Filterstäube bestehe die Gefahr, dass Schadstoffe in die Atmosphäre oder in das Grundwasser gelangen könnten. Zur Vermeidung erheblicher Umweltschäden sei daher eine zeitnahe Sicherung der Felswand zwingend erforderlich.
Herr Dr. Pfirmann erläuterte die geplanten Arbeiten. Es sei vorgesehen, die Felswand durch einen ergänzenden Verfüllkörper im nördlichen Bereich dauerhaft zu stabilisieren. Das geplante Konzept sei bereits in Abstimmung mit dem Landratsamt Karlsruhe sowie der Opterra Wössingen GmbH erarbeitet und nach Prüfung möglicher Alternativen als fachlich geeignete Lösung festgelegt worden. Die beantragte Änderung betreffe ausschließlich einen Teilbereich des bisherigen Rekultivierungskonzepts. Die Grundzüge der bisherigen Planung sowie der rechtskräftigen Genehmigungen würden unverändert bleiben. Ebenso würden die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der Genehmigung aus dem Jahr 2013 weiterhin eingehalten. Da die geplante Rekultivierung von den im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgeboten abweiche, werde ergänzend eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt. Die bisher vorgesehenen Pflanzgebote würden durch die im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen ersetzt. Diese seien mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt und stellten aus fachlicher Sicht mindestens einen gleichwertigen, voraussichtlich sogar einen ökologisch höherwertigen Ausgleich dar.
Herr Dr. Pfirmann erklärte weiter, die technische Planung berücksichtige neben der dauerhaften Standsicherheit des neuen Verfüllkörpers auch die dauerhafte Abdichtung zwischen bestehender Felswand und neuer Anschüttung, um das Eindringen von Wasser und eine erneute Gefährdung auszuschließen. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sei auf einen Zeitraum von rund fünf Jahren ausgelegt. Aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben seien erforderliche vorgezogene Maßnahmen bereits in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden begonnen worden.
In der anschließenden ausführlichen Diskussion wurde deutlich, dass aus Sicht von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung noch wesentliche Fragen offen sind. Kritisch hinterfragt wurde insbesondere, weshalb die Gemeinde bislang nicht in dem erforderlichen Umfang in die Gespräche und Planungen einbezogen wurde, obwohl der Zustand der Steilwand nach den vorgetragenen Informationen bereits seit 2021 bekannt war.
Auch der Sachvortrag konnte noch nicht alle Fragen aus Gemeinderat und Öffentlichkeit beantworten. Insbesondere besteht weiterer Klärungsbedarf zum aktuellen Sicherungszustand, zu möglichen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser sowie zu den erforderlichen weiteren Maßnahmen und deren zeitlicher Umsetzung.
Der Gemeinderat sah sich daher nicht in der Lage, über die beantragte Befreiung zu entscheiden. Bürgermeister und Gemeinderat machten zugleich deutlich, dass für die Gemeinde eine tragfähige und dauerhafte Lösung im Mittelpunkt steht und hierfür belastbare Antworten und konkrete Maßnahmen erforderlich sind.
Bürgermeister Özcan kündigte an, die offenen Fragen von Gemeindeverwaltung und Gemeinderat zu bündeln und der Werksleitung zur Beantwortung zu übermitteln. Parallel wird die Gemeindeverwaltung die Gespräche mit dem Zementwerk und den zuständigen Fachbehörden weiterführen und die erforderlichen Informationen und fachlichen Bewertungen einfordern.
Gemeinderat und Verwaltung werden das Thema mit der gebotenen Dringlichkeit weiterverfolgen. Ziel ist eine zügige und belastbare Klärung der offenen Fragen und eine dauerhaft sichere Lösung.
Der Tagesordnungspunkt wurde bis auf Weiteres vertagt.
Frau Vohburger, die Sachbearbeiterin der Stabsstell Umwelt & Natur der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Die Verwaltung begrüße den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Prüfung der Möglichkeiten einer Regenwasserversickerung und des Umgangs mit Niederschlagswasser auf der Gemarkung Walzbachtal. Die Betrachtung geeigneter Möglichkeiten zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser könne einen Beitrag zu einer klimaangepassten und nachhaltigen Gemeindeentwicklung leisten. Dabei könnten sowohl gemeindeeigene Flächen als auch geeignete Möglichkeiten auf privaten Grundstücken betrachtet werden. Die Verwaltung schlage daher vor, die Thematik im Rahmen des bereits vorgesehenen kommunalen Klimaanpassungskonzepts aufzunehmen und dort fachlich und räumlich näher zu untersuchen. Dabei sollen insbesondere die örtlichen Voraussetzungen, geeignete Flächen sowie mögliche Maßnahmen zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser betrachtet werden. Darüber hinaus solle geprüft werden, wie die Bevölkerung über Möglichkeiten der Regenwasserversickerung und -rückhaltung auf privaten Grundstücken informiert und für entsprechende Maßnahmen sensibilisiert werden könne. Dabei sollten auch bestehende Förder- und Anreizmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Frau Vohburger erklärte, durch die Einbindung in das ohnehin vorgesehene Klimaanpassungskonzept könnten Synergien genutzt und Doppelarbeiten vermieden werden. Der konkrete Untersuchungsumfang sowie gegebenenfalls erforderliche externe fachplanerische Leistungen und deren Kosten könnten nach Konkretisierung der Aufgabenstellung bestimmt werden.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (18 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Verlauf des kommenden Jahres Möglichkeiten der Regenwasserversickerung und -rückhaltung im Rahmen der Erstellung des Klimaanpassungskonzepts zu betrachten und geeignete Maßnahmen für die Gemeinde Walzbachtal zu prüfen und dabei Erkenntnisse aus der Hitzewelle 2026 einfließen zu lassen.
Gemeinderat Villano erklärte sich vor Beginn der Behandlung des TOP für befangen und nahm im Zuschauerraum Platz.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Der Café Panama e. V. bestehe seit 2025 als eingetragener Verein mit derzeit 22 Mitgliedern und Sitz in Walzbachtal. Der Verein habe daher die Aufnahme in die Vereinsförderung der Gemeinde Walzbachtal beantragt. Nach den „Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine durch die Gemeinde Walzbachtal“ könnten neu gegründete Vereine und Gruppen gefördert werden, sofern eine Bedeutung für die Öffentlichkeit erkennbar sei und kein vergleichbarer Verein bzw. keine vergleichbare Gruppe besteht. Der Café Panama e. V. verfolge den Zweck, einen kulturellen und gemeinschaftlichen Begegnungsort zu etablieren und hierzu insbesondere kulturelle, bildungsbezogene und gemeinschaftsorientierte Angebote durchzuführen. Nach Prüfung der bestehenden örtlichen Vereinsangebote bestehe derzeit kein vergleichbarer Verein bzw. keine vergleichbare Gruppe, die diesen Vereinszweck in dieser Form abdecke. Seit seiner Gründung habe sich der Verein bereits mit verschiedenen öffentlich zugänglichen Angeboten in das Gemeindeleben eingebracht. Hierzu zählten unter anderem Kreativmärkte, Reparaturcafés und Vortragsveranstaltungen sowie Kooperationen mit dem Kulturwerk Karlsruhe. Weitere Veranstaltungen seien geplant. Damit entspreche das Tätigkeitsprofil des Vereins den in den Richtlinien formulierten Anforderungen an die Bedeutung für die Öffentlichkeit und die Tätigkeit zugunsten der Allgemeinheit.
Bürgermeister Özcan erklärte weiter, die Verwaltung komme nach Prüfung der Kriterien zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen der Förderrichtlinien erfüllt seien und die Aufnahme des Vereins in die Aufzählung der nach Ziffer C.1.1 geförderten Vereine daher sachgerecht sei. Als jährlicher Grundbetrag sollte entsprechend der in den Richtlinien für vergleichbare kleinere Vereine vorgesehenen Förderung ein Betrag von 72,00 € festgesetzt werden.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte, 1 befangen) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Aufzählung der nach Ziffer C.1.1 der „Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine durch die Gemeinde Walzbachtal“ geförderten Vereine um den Café Panama e. V. zu ergänzen und diesem einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von 72,00 € zu gewähren.
Gemeinderat Villano kehrte wieder zurück in die Reihen des Gemeinderats, damit waren wieder 18 Stimmberechtigte anwesend.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Der bisherige Vertrag über die Durchführung der Bestattungsordnerdienste sei zum 01.03.2026 ausgelaufen. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der erforderlichen Leistungen sei zwischenzeitlich ein befristeter Übergangsvertrag geschlossen worden. Zur anschließenden regulären Neuvergabe seien im Rahmen eines Vergabeverfahrens sechs geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Hierauf sei ein Angebot eingegangen, das durch die Verwaltung hinsichtlich Leistungsumfang, Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft worden sei. Die Verwaltung bewerte das Angebot als wirtschaftlich und angemessen und empfehle die Vergabe an das Bestattungshaus Kurt Sauter.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bestattungsordnerdienste an das Bestattungshaus Sauter entsprechend dem vorliegenden Angebot.
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Nach der geltenden Eigenkontrollverordnung müssten Kanäle turnusmäßig auf Ihren Zustand geprüft und untersucht werden. Diese Untersuchungen seien für den Ortsteil Wössingen in den Jahren 2023/2024 durchgeführt worden, 2024/2025 seien die erforderlichen Kanalbefahrungen im Ortsteil Jöhlingen und der Siedlung Binsheim erfolgt. Auf den Befahrungen aufbauend, habe das beauftragte Ingenieurbüro BIT die Auswertung der Kanalbefahrungen und Schächte vorgenommen und die Ergebnisse dem Gemeinderat in der Sitzung vom 24.11.2025 vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat habe beschlossen, dass die Planung der Sanierungsleistungen ausgearbeitet und die erforderlichen Bauleistungen ausschreiben werden sollten. Die erforderlichen Bauleistungen seien im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens ausgeschrieben worden, wobei die Ausschreibungsunterlagen von 13 Firmen angefordert worden seien. Zum Submissionstermin am 24.08.2026 hätten 5 Firmen ihre Angebote eingereicht.
Bürgermeister Özcan berichtete weiter, nach Angebotsprüfung und Auswertung durch die BIT-Ingenieure habe die Fa. Swietelsky-Faber aus Uhingen das wirtschaftlichste Angebot zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 640.473,05 € unterbreitet. Dieses Angebot sei sehr erfreulich, da die Kostenberechnung der BIT-Ingenieure im bepreisten Leistungsverzeichnis voraussichtliche Baukosten in Höhe von 1.260.043,97 € ergeben habe. Das Angebot liege damit um 619.570,92 € (entspr. 49,1%) unter der Kostenberechnung. Dieses sehr günstige Angebot sei durch die Kostenentwicklung im Tiefbau seit der Corona-Pandemie und den Ausschreibungszeitpunkt Mitte des Jahres begründet. Man prüfe derzeit, ob man die eingesparten Mittel für die Sanierung weiterer, bislang noch nicht so geschädigter Rohrabschnitte einsetzen könne.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsanierungsarbeiten nach EKVO 2026-2027, an die Firma Swietelsky-Faber aus Uhingen, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 640.473,05 € zu vergeben.
Keine Bekanntgaben.
Bürgermeiste Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 27.07.2026 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Ratenzahlungsangelegenheit und einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden seien.