Rechtliche Grundlagen

Was  ist erlaubt und worauf ist zu achten?

Ob Gartenumgestaltung, Auffüllen eines Grundstücks oder kleinere Erdarbeiten: Erdaufschüttungen und Abgrabungen sind im Alltag schnell geplant. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Solche Maßnahmen können Natur, Boden und Landschaft nachhaltig beeinflussen und sind deshalb in vielen Fällen gerade im Außenbereich nicht ohne Weiteres erlaubt.

Die Gemeinde Walzbachtal möchte daher über die wichtigsten Regeln informieren und für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserem Boden sensibilisieren.

Warum sind Erdarbeiten geregelt?

Boden ist eine wertvolle und begrenzte Ressource. Er speichert Wasser, bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und spielt eine wichtige Rolle für den Klimaschutz. Unkontrollierte Aufschüttungen oder Abgrabungen können zu Bodenverdichtung, Erosion, Überschwemmungen oder Schäden an Schutzgebieten führen.

Aus diesem Grund gibt es klare gesetzliche Vorgaben, insbesondere für Maßnahmen im Außenbereich, also außerhalb der bebauten Ortslagen.

Wann ist eine Genehmigung notwendig?

Grundsätzlich gilt:

  • Größere Erdaufschüttungen oder Abgrabungen sind genehmigungspflichtig
  •  Im Außenbereich betrifft dies insbesondere Maßnahmen
  • mit mehr als 2 Metern Höhe oder Tiefe oder
  • mit mehr als 500 Quadratmetern Fläche

Auch kleinere Vorhaben können genehmigungspflichtig sein, wenn sie in sensiblen Bereichen liegen, zum Beispiel:

  • in Landschafts- oder Naturschutzgebieten
  • in Wasserschutzgebieten
  • entlang von Gewässern oder Feldrainen

Daher gilt: Im Zweifel lieber vorher nachfragen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Welches Material darf verwendet werden?

Bei Aufschüttungen darf ausschließlich sauberer, unbelasteter Erdaushub verwendet werden. Materialien wie:

  • Bauschutt
  • Asphalt oder Betonreste
  • Erde mit Fremdstoffen oder Schadstoffen

sind nicht zulässig und können zu erheblichen Umwelt- und Folgeschäden führen.

Unser Appell:

Bitte planen Sie Erdarbeiten umsichtig und vorausschauend. Wer frühzeitig Kontakt mit der Gemeindeverwaltung oder dem Landratsamt aufnimmt, vermeidet:

  • unnötige Kosten
  • rechtliche Probleme
  • und Schäden an Natur und Landschaft

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe oder über die Gemeindeverwaltung Walzbachtal.

Die Gemeinde Walzbachtal hat den Lärmaktionsplan der 4. Runde beschlossen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die auf Basis der europäischen Umgebungslärmrichtlinie erstellt wurde.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Verkehrslärm zu erfassen und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmbelastungen zu entwickeln. Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung konnten in Walzbachtal die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden. Damit ist innerorts nahezu flächendeckend Tempo 30 auf den betroffenen Straßen eingeführt.

Der vollständige Endbericht (Download) sowie die zugehörigen Kartenwerke (Download) stehen zum Download bereit.