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Bienenhotel Plakat
© Gemeinde Walzbachtal

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger das Klimaprofil der Gemeinde Walzbachtal im Klimaatlas BW einsehen. Der interaktive Klimaatlas, bietet eine detaillierte Analyse der klimatischen Bedingungen in der Region und stellt wichtige Daten zu Temperatur, Niederschlägen, Luftfeuchtigkeit und weiteren relevanten Klimafaktoren zur Verfügung.

Individuelles Klimaprofil für Walzbachtal

Mit dem Klimaprofil für Walzbachtal können sie sich über die spezifischen klimatischen Gegebenheiten ihrer Gemeinde informieren. Auf der Plattform können verschiedene Klimadaten angezeigt und miteinander verglichen werden, um ein besseres Verständnis für die Auswirkungen des Klimawandels auf die Region zu entwickeln. Bspw. wird klar herausgestellt, dass die heißen Tage (Temperaturen über 30 Grad) sich in den letzten 30 Jahren fast verdreifacht haben 

Der Klimaatlas BW ist ein wertvolles Instrument, um die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler Ebene zu verstehen und Maßnahmen zur Anpassung zu ergreifen. 

Das Klimaprofil von Walzbachtal [Stand 01.01.2026] kann direkt eingesehen werden.

Über den Klimaatlas BW

Der Klimaatlas BW ist eine interaktive Online-Plattform, die umfassende klimatische Daten für alle Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg bereitstellt. Entwickelt von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, ermöglicht der Atlas eine fundierte Analyse des lokalen Klimas und bietet damit eine wertvolle Grundlage für die Klimaanpassung und -vorsorge in der Region.

Sie möchten einen Baum, eine Hecke oder anderes Gehölz entfernen?

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Dieser regelt, welche Art von Pflanze zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen geschnitten, gefällt oder sogar komplett entfernt werden darf.

Häufige Fallkonstellationen:

  • Ein Baum in Ihrem Hausgarten soll gefällt werden?

erlaubt; vom 01. März bis 30. September muss der besondere Artenschutz beachtet werden

  • Eine Hecke ist vertrocknet und soll im Frühling entfernt werden?

verboten; Entfernung erst ab dem 01. Oktober bis 28. Februar möglich

  • Gehölze stehen einem genehmigten Hausbau im Weg?

erlaubt; vom 01. März bis 30. September muss der besondere Artenschutz beachtet werden

  • Auf Ihrem Grundstück in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet sollen alte Bäume entfernt werden?

verboten; Genehmigung in Form Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetzt durch untere Naturschutzbehörde oder Regierungspräsidium notwendig

Artenschutz bedacht?

Es drohen empfindliche Strafen, wenn Sie den Artenschutz, insbesondere den besonderen Artenschutz nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes außer Acht lassen.

Es ist verboten,

  1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […]

Beim Fällen eines Baumes oder dem Entfernen einer Hecke zwischen dem 01. März und dem 30. September besteht immer die Gefahr, dass ein Tier, unabhängig ob Vogel, Nagetier, Fledermaus oder auch Insekt ein Nest oder eine Baumhöhle als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzt. Dies muss vor Beginn der Tätigkeiten zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Wir empfehlen Ihnen eine fotografische Sicherung der Situation und raten zur Beauftragung einer ökologischen Fachkraft mit einem entsprechenden Gutachten.

Besondere Schutzkulissen

In Fällen Biotop, Flächenhaftes Naturdenkmal und Naturdenkmal muss bei der unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragt werden.
Über den interaktiven Dienst UDO (Umwelt-Daten und Karten Online) der LUBW können Sie prüfen, ob in Ihrem Fall eine besondere Schutzkulisse gegeben ist.

Kontakt
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Untere Naturschutzbehörde
Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe


E-Mail: naturschutz(at)landratsamt-karlsruhe.de