Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger das Klimaprofil der Gemeinde Walzbachtal im Klimaatlas BW einsehen. Der interaktive Klimaatlas, bietet eine detaillierte Analyse der klimatischen Bedingungen in der Region und stellt wichtige Daten zu Temperatur, Niederschlägen, Luftfeuchtigkeit und weiteren relevanten Klimafaktoren zur Verfügung.
Mit dem Klimaprofil für Walzbachtal können sie sich über die spezifischen klimatischen Gegebenheiten ihrer Gemeinde informieren. Auf der Plattform können verschiedene Klimadaten angezeigt und miteinander verglichen werden, um ein besseres Verständnis für die Auswirkungen des Klimawandels auf die Region zu entwickeln. Bspw. wird klar herausgestellt, dass die heißen Tage (Temperaturen über 30 Grad) sich in den letzten 30 Jahren fast verdreifacht haben
Der Klimaatlas BW ist ein wertvolles Instrument, um die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler Ebene zu verstehen und Maßnahmen zur Anpassung zu ergreifen.
Das Klimaprofil von Walzbachtal [Stand 01.01.2026] kann direkt eingesehen werden.
Der Klimaatlas BW ist eine interaktive Online-Plattform, die umfassende klimatische Daten für alle Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg bereitstellt. Entwickelt von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, ermöglicht der Atlas eine fundierte Analyse des lokalen Klimas und bietet damit eine wertvolle Grundlage für die Klimaanpassung und -vorsorge in der Region.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Dieser regelt, welche Art von Pflanze zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen geschnitten, gefällt oder sogar komplett entfernt werden darf.
Häufige Fallkonstellationen:
erlaubt; vom 01. März bis 30. September muss der besondere Artenschutz beachtet werden
verboten; Entfernung erst ab dem 01. Oktober bis 28. Februar möglich
erlaubt; vom 01. März bis 30. September muss der besondere Artenschutz beachtet werden
verboten; Genehmigung in Form Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetzt durch untere Naturschutzbehörde oder Regierungspräsidium notwendig
Es drohen empfindliche Strafen, wenn Sie den Artenschutz, insbesondere den besonderen Artenschutz nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes außer Acht lassen.
Es ist verboten,
Beim Fällen eines Baumes oder dem Entfernen einer Hecke zwischen dem 01. März und dem 30. September besteht immer die Gefahr, dass ein Tier, unabhängig ob Vogel, Nagetier, Fledermaus oder auch Insekt ein Nest oder eine Baumhöhle als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzt. Dies muss vor Beginn der Tätigkeiten zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
Wir empfehlen Ihnen eine fotografische Sicherung der Situation und raten zur Beauftragung einer ökologischen Fachkraft mit einem entsprechenden Gutachten.
In Fällen Biotop, Flächenhaftes Naturdenkmal und Naturdenkmal muss bei der unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragt werden.
Über den interaktiven Dienst UDO (Umwelt-Daten und Karten Online) der LUBW können Sie prüfen, ob in Ihrem Fall eine besondere Schutzkulisse gegeben ist.
Kontakt
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Untere Naturschutzbehörde
Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
E-Mail: naturschutz(at)landratsamt-karlsruhe.de