Aus der Arbeit des Gemeinderats am 08.04.2024

Stuhl- und Tischreihen zu einem Quadrat angeordnet mit moderner Deckenbeleuchtung

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte Bürgermeister Özcan, dass TOP 3 zurückgezogen werde.

1. Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2. Erstellung eines Lärmaktionsplans für Walzbachtal nach §§ 47d und 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Reichert vom Planungsbüro Modus Consult in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden seien vom Ministerium für Verkehr aufgefordert worden, gemäß der gesetzlichen Frist bis spätestens 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bestehende Pläne zu überprüfen. Die Verpflichtung betreffe ebenso Lärmaktionspläne, deren Aufstellung bzw. Überprüfung weniger als fünf Jahre zurückliege. Der letzte Lärmaktionsplan der Gemeinde Walzbachtal sei im Jahr 2017 vom Ingenieurbüro Modus Consult erstellt worden.

Herr Reichert erläutert dem Gemeinderat den Sachverhalt zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung einsehbar ist.
Mit der Verabschiedung des Kooperationserlasses des Landesverkehrsministeriums im Februar 2023 setze das Land EU-Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen um. Der alte Lärmaktionsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2017 habe die Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Jöhlinger Straße zwischen B 293 und Kirchplatz zur Folge gehabt. Die Einrichtung weiterer Bereiche mit reduzierter Geschwindigkeit sei über das Mobilitätskonzept erfolgt.

Herr Reichert erklärte, dass die Bereiche Gondelsheimer Straße und Steiner Straße ein Dauerthema seien, für die auch eine Einrichtung von Tempo 30 wünschenswert seien. Es gebe nun eine geänderte rechtliche Grundlage durch neuen Kooperationserlass, u.a. den Wegfall des Zustimmungsvorbehalts des RP bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen, oder auch eine Möglichkeit für einen Lückenschluss bis zu 300 Meter bei Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts zur Verstetigung des Verkehrsflusses. Dazu komme für Walzbachtal eine Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen für alle erfassten Gebiete, unabhängig von Lärmproblemen.

Herr Reichert berichtete weiter, dass es auch neue Durchführungsvorschriften gebe, so sei die Anwendung neuer Berechnungsverfahren (BUB, RLS-19) vorgeschrieben, sodass aufgrund differenzierter Fahrzeugkategorien Verkehrszählungen notwendig seien.
Zum Verfahren erklärte er, dass eine Vorstellung der Veränderungen in der 4. Runde und eine erneute Abwägung vorgesehen seien, darauf erfolge ein Zusammentragen der empfohlenen Maßnahmen zur Lärmminderung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit Synopse und Bewertung und dem Beschluss des Endberichts des Lärmaktionsplans im Gemeinderat.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Reichert für seine Ausführungen. Er erklärte, dass der Gemeinde Walzbachtal zwei Angebote zur Erstellung eines Lärmaktionsplans vorlägen. Die Verwaltung empfehle, dem günstigeren Bieter Modus Consult mit 8.996,40 € den Zuschlag zu erteilen. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Planungsbüro sei auch für die Gemeinde bereits in der Lärmaktionsplanung und mehrfach in Bebauungsplanverfahren, etc. tätig gewesen und sei als zuverlässiger und korrekter Vertragspartner bekannt.

Das Angebot des 2. Bieters unterscheide zwei Varianten. Bei Variante I werde ein Lärmaktionsplan erstellt, mit dem die Gemeinde Walzbachtal lediglich die grundlegenden gesetzlichen Vorgaben erfülle und in dem ausschließlich die Bundesstraße 293 untersucht werde. Weitere Straßenabschnitte seien nicht enthalten. Die Anordnung einer Zone 30 in der Steiner Straße und Gondelsheimer Straße durch das Landratsamt könne aufgrund des Lärmaktionsplans beantragt werden. Die Verwaltung empfehle daher die Fortschreibung eines ausführlicheren Lärmaktionsplans, auf welchem auch bei künftigen Fortschreibungen aufgebaut werden könne.
Die Kosten hierfür belaufen sich in der Variante II des 2. Bieters auf 17.243,10 € brutto. Die Begründung für den Preisunterschied liege darin, dass der 2. Bieter für die Gemeinde Walzbachtal noch kein Schallausbreitungsmodell erstellt haben und die Erstellung des Modells kostenintensiv ist. Da Modus Consult bereits einen ausführlichen Lärmaktionsplan erstellt habe und auf ihr bestehendes Modell zurückgreifen können, falle das Angebot günstiger aus.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, dass im Haushaltsplan 2024 für die Erstellung eines Lärmaktionsplans vorgesehen seien, es handele sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Aufgrund des laufenden gesetzlichen Verfahrens sei der Lärmaktionsplan aber dringend umzusetzen, die Deckung werde durch Minderausgaben im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Planungsbüro Modus Consult mit der Durchführung entsprechend dem vorliegenden Leistungsangebot und die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.996,40 €.

3. TOP zurückgezogen

4. Erneuerung von Drosselorganen an Regenüberläufen und Sanierung von Schachtabdeckungen Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Seitens der Gemeinde Walzbachtal seien in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen worden, um das bestehende Kanalnetz hydraulisch zu optimieren und bestmöglich auszunutzen. Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Kanalplanungen durch das Landratsamt habe die Ausschreibung der noch zur Optimierung anstehenden Regenüberläufe veranlasst werden können. Zusätzlich sei die Erneuerung von insgesamt 20 Schachtabdeckungen in die Ausschreibung mit aufgenommen worden, da der Baubetriebshof diese Leistungen in dieser Menge nicht zeitnah ausführen könne. Hiervon würden 4 Schachtabdeckungen in den Zuständigkeitsbereich des Abwasserverbands entfallen.

Herr Heimann berichtete weiter, die Ausschreibungsunterlagen seien durch die BIT-Ingenieure erstellt und eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden. Zum Submissionstermin am 13.03.2024 habe nur die Fa. Gebr. Ezel GmbH & Co. KG aus Vaihingen/Enz ihr Angebot von insgesamt 409.589,74€ brutto eingereicht.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure vor Ausschreibung der Maßnahmen habe voraussichtliche Kosten in Höhe von 391.774,78€ brutto geliefert. Die Kostenüberschreitung des Angebotes liege damit bei ca. 4,5%.

Herr Heimann erklärte, im Haushalt der Gemeinde Walzbachtal seien ausreichende Finanzmittel eingestellt. Der Abwasserverband am Walzbach habe die Kostenübernahme für die Sanierung der Schachtabdeckungen des AWV bestätigt. Hier sei vorgesehen, dass die beauftragte Firma diese direkt an den AWV berechne. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher die Vergabe der Bauleistungen an die Fa. Ezel zum Bruttoangebotspreis von 409.589,74€.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen der Gemeinde Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 389.589,74€ an die Fa. Ezel GmbH & Co. KG aus Vaihingen/Enz zu vergeben.

5. Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Seewiesen Vergabe der Bauleistungen für Kanalsanierung, Schlosserarbeiten, techn. Ausrüstung Beratung und Beschlussfassung

<justify>Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023 seien die Bauleistungen der Hauptgewerke zur Sanierung des Hochwasserbeckens Seewiesen vergeben worden. Die ausführende Firma habe zwischenzeitlich bereits mit den Erdarbeiten und der Herstellung der Baustraße begonnen. Ab dem 10. April sollen die Verbauarbeiten vor Ort auf der Baustelle beginnen. Das Fertigteil des neuen Einlaufschachtes solle voraussichtlich Mitte Mai 2024 montiert werden.

Herr Heimann stellte die Ausschreibungsergebnisse für die noch fehlenden Gewerke anhand der Vorlage vor. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Vergabe an die jeweils günstigsten Bieter. Im Haushalt 2024 seien ausreichende Finanzmittel eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

1) Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen der techn. Ausrüstung/ Elektrotechnik an die Klaus Dietrich Schaltanlagenbau GmbH aus Pirmasens zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 121.901,26€ zu vergeben.

2) Der Gemeinderat beschließt, die Schlosserarbeiten an die Holl Stahlbau GmbH aus Stutensee zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 88.218,47€ zu vergeben.

3) Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsanierungsarbeiten an die Fa. Vogel- Bau aus Lahr zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 39.894.82€ zu vergeben.

6. Bekanntgaben

Wasserrohrbruch Mozartstraße
Am 4. April 2024 nachmittags ereignete sich ein Wasserrohrbruch an der Hauptleitung der Trinkwasserleitung im Bereich Mozartstraße 18. Der Rohrbruch wurde bereits durch die Stadtwerke Karlsruhe mit einer Rohrbruchschelle repariert.
Durch das austretende Wasser wurden Teilbereiche der Mozartstraße unterspült, sodass es zu abgesunkenen und teilweise auch eingebrochenen Asphaltbereichen auf einer Länge von ca. 35 m kam. Ob sich der unterspülte Bereich noch weiter vergrößert, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Straße wurde für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Eine Kanalbefahrung soll jetzt den Zustand des Hauptkanals erkunden, da im Kanal ungewöhnlich viel Erdmaterial festgestellt wurde. Im Anschluss an die Kanalbefahrung wird das Planungsbüro BIT in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung das weitere Vorgehen festlegen.

7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gibt bekannt, dass in der Sitzung am 11.03.2024 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim