Abwasser

Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.

Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 je m³ Abwasser: 3,17 €. In 2023 betrug die Gebühr 1,25 € je m³ Abwasser
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2024 je m² versiegelte Fläche: 0,59 €. In 2023 betrug die Gebühr 0,11 € je m² versiegelte Fläche.

Die Vorauszahlungen werden zusammen mit den Wassergebühren jeweils zum Monatsende erhoben.
Für die Abbuchung können Sie uns ganz einfach eine Bankeinzugsermächtigung erteilen.

Weiterführende Links

Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat erteilen


Unter dem folgenden Link finden Sie das Urteil zum Thema "Gesplittete Abwassergebühr"

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würtemberg vom 11.03.2010

 

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim